Zum Inhalt springen

Präsidium

Strategische Verantwortung, Vertretung nach außen und die Sicherung unabhängiger Prüfverfahren – ehrenamtlich getragen und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Das Präsidium

Strategische Verantwortung, ehrenamtlich getragen.

Das Präsidium trägt die gesamtstrategische Verantwortung für den Verband, setzt die übergeordneten Ziele und Leitlinien fest und vertritt die Bundesverbraucherhilfe gerichtlich und außergerichtlich.

Es arbeitet ehrenamtlich und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Mitglieder des Präsidiums

Wer den Verband führt.

Präsident und Vorsitzender des Bundesausschusses

Ricardo Dietl

Ricardo Dietl führt die Bundesverbraucherhilfe e. V. als Präsident. Er verantwortet die strategische Ausrichtung des Verbandes, vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich und führt den Vorsitz im Präsidium.

Zum ProfilE-Mail schreiben

Wofür das Präsidium verantwortlich ist

Vier Aufgaben.

  1. Richtung geben

    Das Präsidium legt fest, welche Themen der Verband in einer Legislaturperiode priorisiert, welche Ressourcen dafür bereitstehen und welche Ziele am Ende messbar erreicht sein sollen.

  2. Nach außen vertreten

    Es vertritt die Bundesverbraucherhilfe gegenüber Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Unternehmen und Medien, im Rahmen der von den Mitgliedern beschlossenen Linie.

  3. Ordnung sichern

    Es verantwortet Satzungstreue, Gemeinnützigkeit, Haushalt und Compliance und stellt sicher, dass Prüfverfahren unabhängig von strategischen Erwägungen bleiben.

  4. Ehrenamt tragen

    Es gewinnt und begleitet ehrenamtlich Tätige, beruft die Mitglieder des Bundesausschusses und sorgt dafür, dass Mitwirkung nicht am Zugang scheitert.

  • 4ordentliche Sitzungen im Jahr, zusätzlich anlassbezogene Sitzungen
  • 0 EuroVergütung: Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt
  • BerufungDie Mitglieder des Bundesausschusses beruft das Präsidium
  • Rechenschaftgegenüber der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung entscheidet

Wie eine Entscheidung zustande kommt

Vom Anlass zum dokumentierten Beschluss.

  1. Schritt 01

    Anlass

    Ein Thema kommt aus dem Bundesausschuss, aus einer Mitgliederbefragung, aus einem laufenden Gesetzgebungsverfahren oder aus der Praxis der Streitschlichtung.

  2. Schritt 02

    Vorbereitung

    Die Geschäftsstelle bereitet Sachstand, Rechtslage, Betroffenheit beider Seiten und Handlungsoptionen schriftlich auf. Gegenargumente werden mit dargestellt.

  3. Schritt 03

    Beratung

    Das Präsidium berät die Vorlage, hört bei Bedarf den Bundesausschuss oder den Politischen Beirat und legt die Beschlussfassung fest.

  4. Schritt 04

    Beschluss und Dokumentation

    Der Beschluss wird protokolliert, mit Datum versehen und den Mitgliedern zugänglich gemacht. Abweichende Auffassungen werden vermerkt.

Kontrolle

Wer führt, muss sich prüfen lassen.

Die Trennung der Zuständigkeiten ist der Kern unserer Glaubwürdigkeit. Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen.

  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und die Mittelverwendung entgegen und entscheidet über die Entlastung
  • Wirtschaftliche Beziehungen, Mandate und Beteiligungen sind offenzulegen; wer betroffen ist, nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil
  • Jeder Beschluss wird protokolliert, abweichende Auffassungen werden vermerkt
  • Ergänzend gelten die Berichtspflichten der Gemeinnützigkeit

Wahl und Kontrolle

Häufige Fragen.

Wie wird das Präsidium gewählt?

Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium. Wahlen der Mitgliederversammlung finden verdeckt und geheim statt.

Was passiert bei einer Nachbesetzung?

Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, führt das verbleibende Präsidium die Geschäfte fort. Die nächste Mitgliederversammlung wählt für die restliche Amtszeit nach. Die Handlungsfähigkeit des Verbandes bleibt dabei jederzeit gewahrt.

Wie wird mit Interessenkonflikten umgegangen?

Wirtschaftliche Beziehungen, Mandate und Beteiligungen sind offenzulegen. Wer betroffen ist, nimmt an Beratung und Abstimmung zum betreffenden Punkt nicht teil; der Ausschluss wird protokolliert.

Wer kontrolliert das Präsidium?

Die Mitgliederversammlung. Sie nimmt den Jahresbericht und die Mittelverwendung entgegen und entscheidet über die Entlastung. Ergänzend gelten die Berichtspflichten der Gemeinnützigkeit.

Kann ich mich selbst einbringen?

Ja. Mitglieder können sich zur Wahl stellen und an Mitgliederbefragungen teilnehmen. Der Zugang ist nicht an eine juristische Vorbildung gebunden.

Terminübersicht

Sitzungen und Termine.

Termine des Präsidiums, die öffentlich angekündigt werden. Änderungen werden hier nachgeführt.

Derzeit ist kein Termin angekündigt.