Abhilfeklage und kollektive Rechtsdurchsetzung: Nutzung der neuen Sammelklage in Deutschland

Datum der Veröffentlichung: Jan. 07, 2024

Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.



Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen.


Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.


Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Verbandsklage auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen (letztere nur bei Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen nach neuem Recht) ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, zur Eintragung in das Verbandsklageregister hier anmelden (siehe "Verfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine Unternehmen"). Hier geht es zum Verbandsklagen-Register.

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