Bauinnovationsgesetz

Dürfen wir vorstellen? Das ist unser Vorschlag eines Bauinnovationsgesetzes.

Im Bauinnovationsgesetz streben wir die Einführung einer Rahmenbauordnung, die Änderung des Baugesetzbuchs und die Anpassung einiger anderer gesetzlicher Vorgaben an, die auf eine Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie eine Harmonisierung der Landesbauordnungen abzielen.


Als Bundesverbraucherhilfe haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten und unsere Rechte zu schützen. Eines der zentralen Anliegen ist dabei die Schaffung von bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum. Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung einer einheitlichen Rahmenbauordnung und somit für eine Novellierung des Bauordnungsrechts in Deutschland ein.

 

Die Rahmenbauordnung legt bundesweit einheitliche Standards für den Bau und die Nutzung von Gebäuden fest. Dadurch wird eine schnellere und effizientere Genehmigung von Bauprojekten ermöglicht. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern trägt auch dazu bei, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Durch einheitliche Standards und klare Vorgaben wird sichergestellt, dass Wohnraum sicher und gesundheitsverträglich ist.

 

Die Rahmenbauordnung trägt zudem dazu bei, den Klimaschutz entscheidend voranzutreiben. Durch die Festlegung von energetischen Standards und Ressourceneffizienz wird sichergestellt, dass Gebäude ressourcenschonend und energieeffizient errichtet werden. Dadurch wird nicht nur der Verbrauch von Energie und damit auch die Emission von Treibhausgasen reduziert, sondern auch der Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher geschont.

 

Insgesamt leistet die Einführung des Bauinnovationsgesetzes einen enormen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und energieeffizientem Wohnraum. Sie stärkt nicht nur die Verbraucherhaushalte, sondern stärkt auch den Klimaschutz und fördert den Wettbewerb. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bauinnovationsgesetz so schnell wie möglich eingeführt wird, um den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bau- und Immobilienbranche insgesamt gerecht zu werden.

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