Vertragsbedingungen und Verbraucherschutz: Neuregelungen zu Kosten und Laufzeiten bei Verträgen

Datum der Veröffentlichung: Jan. 07, 2024

Im März 2022 sind in Deutschland neue Regeln in Kraft getreten, die für mehr Verbraucherschutz bei Verträgen sorgen sollen. Diese Änderungen betreffen vor allem Verträge für Smartphones, Streamingdienste oder Musikunterricht. Sie zielen darauf ab, dich als Verbraucher vor langen Laufzeiten und unerwartet hohen Kosten zu schützen.


Einer der Hauptpunkte dieser Neuregelungen ist die Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit. Verträge dürfen nun nur noch eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt zudem, dass die automatische Verlängerung höchstens 12 Monate betragen darf, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Dies gibt dir mehr Flexibilität und verhindert, dass du ungewollt lange an einen Dienst gebunden bist.


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die monatliche Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Erstlaufzeit. Du hast jetzt das Recht, den Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat zu kündigen. Das bedeutet, dass du nicht mehr ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden bist, wenn du ihn nach Ablauf der Erstlaufzeit vergisst zu kündigen.


Diese Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung deiner Rechte als Verbraucher. Sie sorgen dafür, dass du nicht mehr in langen, kostenintensiven Verträgen festhängst und bieten dir mehr Kontrolle und Flexibilität beim Abschluss von Verträgen.


Die neuen Regelungen, die mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten von Verträgen bieten, sind im Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbrauchervertragsrechterichtlinie geregelt. Dieses Gesetz trat in Deutschland am 1. März 2022 in Kraft. Es beinhaltet Änderungen unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell in den Bereichen der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen für Verträge über wiederkehrende Leistungen oder Dauerschuldverhältnisse, wie beispielsweise Mobilfunkverträge oder Abonnements für Streamingdienste.

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