Änderung des Mitgliedsbeitrags und Anreize ab Juli 2022

Datum der Veröffentlichung: Juni 23, 2022

Die Bundesverbraucherhilfe erhöht den Mitgliedsbeitrag von 7 auf 10 Euro. Der Grund für die Erhöhung lässt sich insbesondere auf das umfangreiche Anreizpaket der Bundesgeschäftsführung zurückführen. Dieses umfasst folgende Leistungen für Mitglieder:

• Auf zahlreichen Plattformen erhalten Mitglieder der Bundesverbraucherhilfe exklusive Sonderrabatte. Dies soll vor allem der Inflation und den steigenden Preisen entgegenwirken und die Mitglieder unterstützen. Die Rabatte belaufen sich auf bis zu 80 Prozent. Unter anderem sind Dienstleister und Marken inkludiert wie

 Lieferando.de, 3 Prozent Cashback;
- Otto.de, 15 Euro Cashback;
- C&A, bis zu 50 Prozent Rabatt;
- H&M, 8 % Rabatt;
- Galeria Kaufhof, 6 % Cashback.

Die Rabatte und Cashbacks können variieren.

• Für Mitglieder, die ein Ehrenamt wahrnehmen, wird ein erweiterter exklusiver Sonderrabatt für weitere Marken und Dienstleister zur Verfügung gestellt, unter anderem

- Telekom – MagentaMobil, 20 % Rabatt;
- O2, bis zu 48 % Rabatt;
- Bon Prix, 10 % Rabatt;
- Esprit, 20 % Rabatt;
- Hugo Boss, bis zu 10 % Rabatt;
- Roller.de, 13 % Rabatt;
- POCO, 10 % Rabatt;
- e-on Strom, bis zu 10 % Rabatt für Neuverträge;
- Apple, bis zu 6 % Rabatt.

Die Rabatte und Cashbacks können variieren.

• Für Mitglieder der Bundesverbraucherhilfe werden Verbraucherbeschwerdeverfahren kostenfrei geführt. Für Außenstehende werden die Kosten nach § 15b Beschwerdeordnung (BesO) berechnet.

Weitere Anreize befinden sich derzeit in den einzelnen Geschäftsbereichen noch in der Prüfung. Die vorgenannten Anreize gelten ab dem 1. Juli 2022.

Genaue Angaben zu den Anreizpaketen werden nach dem 1. Juli veröffentlicht. Bestandsmitglieder der Bundesverbraucherhilfe entrichten ab Juli bereits den erhöhten Beitragssatz von 10 Euro.

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