Beiträge: Null-Euro-Hürde kommt

Datum der Veröffentlichung: Sept. 15, 2022

Die Beantragung der Beitragsbefreiung ist bereits seit der Gründung der Bundesverbraucherhilfe möglich. Durch das Anreizpaket aus Juli 2022 werden dies Mitglieder aber nur noch begrenzt in Anspruch nehmen können. Der Bundesfinanzvorstand sagt: "Wir müssen bei den Anreizen für Nicht-Beitragszahler einen Abstrich machen".

Rechtsschutzversicherung fällt weg

Mitglieder, die Beitragsbefreiung beantragen, können ab Oktober 2022 keine Rechtsschutzversicherung mehr in Anspruch nehmen. Dies sieht eine neue Bundesordnung vor, die am 01.10.2022 in Kraft tritt.

Übrige Anreize bleiben bestehen

Alle übrigen Anreize bestehen unverändert fort.
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