Beitragsbefreiung als Bestandteil der Finanzordnung

Datum der Veröffentlichung: Feb. 09, 2022

In der Sitzung vom 8. Februar hat die Bundesgeschäftsführung mit knapper Mehrheit für die Einführung einer Beitragsbefreiungs-Klausel in der Bundesfinanzordnung gestimmt. Damit wird es in Zukunft möglich sein, einen Antrag auf Beitragsbefreiung zu stellen.

Beitragssenkung nicht genug

Wenn es nach Bundesfinanzvorstand Köllner geht, wäre es zu dieser Klausel nicht gekommen. Er findet: "Auch Menschen mit wenig Einkommen oder Sozialleistungen können sich 1 Euro im Monat leisten." Doch Bundesgeschäftsführer Michels machte klar: "Es geht mir nicht um den 1 Euro, sondern um das Symbol, sozialschwache Menschen die Möglichkeit einer kostenfreien Mitgliedschaft zu gewährleisten."

Verbraucherpräsident für Beitragsbefreiungs-Klausel

Bundesverbraucherpräsident Ricardo Dietl hatte sich schon lange vor der Abstimmung für die Einführung einer solchen Befreiungsklausel ausgesprochen. "Es geht um den Menschen und nicht um das Geld", so Dietl 2021 in einer Videoschaltkonferenz mit der Bundesgeschäftsführung.

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