Das Bürgergeld und seine Folgen

Datum der Veröffentlichung: Sept. 15, 2022

Die Bundesverbraucherhilfe muss feststellen, dass die Pläne der Ampelregierung, ein Bürgergeld einzuführen, nicht gut genug durchdacht sind. Einerseits ist das Bürgergeld ohnehin zu wenig, andererseits wird nichts gegen Sozialgeldbetrug unternommen, um den wirklich Bedürftigen eine Perspektive zu geben.

Für mehr Kontrollen und mehr Transparenz

Um Sozialleistungen, egal ob Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder "Hartz IV" genannt, sollten nur an jene ausgezahlt werden, die tatsächlich in finanzielle und wirtschaftliche Not geraten und sich vorübergehend nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können.

Hier präventiv gegen Sozialgeldbetrug vorzugehen, ist Aufgabe des Staates und sollte konsequenter verfolgt werden. Das reine Anheben des Arbeitslosengeldes von etwa 450 Euro (derzeit) auf dann etwa 500 Euro ist sowohl der Höhe als auch dem Zweck nach nicht gerechtfertigt.

Vermögen-Unantastbarkeit

Zwei Jahre lang soll man bis zu 60.000 Euro Vermögen haben dürfen – auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie eigentlich als zu groß gilt. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.

Dadurch attraktiviert die Politik das Bürgergeld. Das Bürgergeld sollte aber nicht für Vermögende attraktiv sein, sondern für Menschen mit einem entsprechenden Bedürftigkeitsgrad.

Die Bundesverbraucherhilfe wird mit dem Parlament in den Dialog treten.
Share by: