Eckdaten des 3. Entlastungspakets der Bundesregierung
Datum der Veröffentlichung: Sept. 04, 2022
Rentner
erhalten zum 1. Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro. Studenten bekommen einmalig 200 Euro.
Das Kindergeld
wird ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht. Außerdem wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages
noch einmal auf 250 Euro monatlich erhöht.
Das Wohngeld
wird zum 1. Januar 2023 reformiert: Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Außerdem erhalten Bezieher von Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschussfür den Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.
Einführung des Bürgergelds: Anfang 2023 sollen die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro erhöht werden.
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern, werden zum 1. Januar 2023 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif
angepasst.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag
bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1200 Euro angehoben worden.
Auch für Pendler
gibt es mehr: die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden.
Vergünstigung des Strompreises für Basisverbrauch: Künftig soll ein vergünstigter Preis gelten. Für einen zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus wäre der Preis nicht begrenzt.
Bis Ende März 2024 gilt für den Gasverbrauch
statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Die Senkung tritt zum 1. Oktober in Kraft.
Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dauerhaft abgeschafft. Stromlieferanten müssen den Wegfall an die Kunden weitergeben, sodass alle Bürger davon profitieren.
Nachfolger des 9-Euro-Tickets: Bundesweit soll es ein Ticket geben, das zwischen 49 und 69 Euro pro Monat kosten soll. Das neue Ticket soll nach dem Wunsch von Verkehrsminister Volker Wissing (52, FDP) möglichst ab Anfang 2023 gelten. Der Bund stellt dafür 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Verlängert werden
der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern (um ein weiteres Jahr), die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.
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