Datum der Veröffentlichung: Jan. 18, 2022
Die Bundesarbeitsgruppen der Bundesverbraucherhilfe setzen sich aus drei gleichen Teilen zusammen; aus Juristinnen und Juristen, aus Mitgliedern der Bundesverbraucherhilfe und aus Menschen, die die Bundesarbeitsgruppe direkt betrifft. Zusammen erarbeiten die Bundesarbeitsgruppen Stellungnahmen für die Bundesgeschäftsführung gegenüber dem Gesetzgeber zu Gesetzesentwürfen und evaluieren eigene Gesetze, die das Gemeinwohl und den Verbraucherschutz fördern.
Eine Bundesarbeitsgruppe wird durch ein Mitglied der Bundesverbraucherhilfe als ihr Präsident oder ihre Präsidentin vertreten. Zusammen mit zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten spiegelt ihr Präsidium die drei gleichen Teile der Bundesarbeitsgruppe und entscheidet über grundliegende Haltungsrichtwerte. Bundesarbeitsgruppen sind eine 🡤autarke Einheit und sind nur ihrem Gewissen unterworfen, nicht jedoch den Weisungen der Bundesgeschäftsführung oder anderer Organe.