Erste Bundesarbeitsgruppen in Planung

Datum der Veröffentlichung: Jan. 18, 2022

Die Bundesverbraucherhilfe befindet sich inmitten ihrer organisatorischen Hochphase. In den kommenden Wochen werden bereits die ersten Bundesarbeitsgruppen eingerichtet, unter anderem sollen die Bundesarbeitsgruppe für Gesundheit und Pflege (GEP) und die Bundesarbeitsgruppe für Finanzen (BUF) bis Ende März 2022 einsatzfähig sein.

Was machen Arbeitsgruppen?

Die Bundesarbeitsgruppen der Bundesverbraucherhilfe setzen sich aus drei gleichen Teilen zusammen; aus Juristinnen und Juristen, aus Mitgliedern der Bundesverbraucherhilfe und aus Menschen, die die Bundesarbeitsgruppe direkt betrifft. Zusammen erarbeiten die Bundesarbeitsgruppen Stellungnahmen für die Bundesgeschäftsführung gegenüber dem Gesetzgeber zu Gesetzesentwürfen und evaluieren eigene Gesetze, die das Gemeinwohl und den Verbraucherschutz fördern.

Wer vertritt die Arbeitsgruppen?

Eine Bundesarbeitsgruppe wird durch ein Mitglied der Bundesverbraucherhilfe als ihr Präsident oder ihre Präsidentin vertreten. Zusammen mit zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten spiegelt ihr Präsidium die drei gleichen Teile der Bundesarbeitsgruppe und entscheidet über grundliegende Haltungsrichtwerte. Bundesarbeitsgruppen sind eine 🡤autarke Einheit und sind nur ihrem Gewissen unterworfen, nicht jedoch den Weisungen der Bundesgeschäftsführung oder anderer Organe.

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