Faire Preise für Bauern, Gewinnmagen für Händler deckeln

Datum der Veröffentlichung: Apr. 24, 2022

Lebensmittelprodukte und sonstige Hygieneprodukte des täglichen Bedarfs sollten nach der Auffassung der Bundesverbraucherhilfe an eine Gewinnobergrenze für Händler gebunden werden. Dementsprechend wirbt die Bundesverbraucherhilfe dafür, eine Gewinnobergrenze von 33 Prozent an jedem Produkt für den täglichen Bedarf von Verbraucherinnen und Verbrauchern festzulegen und gleichzeitig eine Gewinnbeteiligung von 67 Prozent für die Erzeugerinnen und Erzeuger bereitzustellen. Dies fördert vor allem die Produktion und macht den unterschwelligen Handel mit Produkten aus dem Ausland unattraktiv.

Auf Kassenzetteln sollte niedergeschrieben werden, wie viel Geld von den Produkten an die Erzeuger und wie viel an die Händler gehen. Aus einer Studie, die der „Food-Monitor“ zitiert geht hervor, dass 2020 bei einem Milchverkaufspreis von 0,80 € je Liter nur 0,34 €, also 42 Prozent, an die Erzeuger (in diesem Fall Bäuerinnen und Bauern) ging. Mit einer Gewinnbeteiligung von mindestens 67 Prozent hätten Bäuerinnen und Bauern erhebliche Umsatzzuwächse.

Es wird Discounter und sonstige Händlerinnen und Händler geben, die versuchen werden, den Preis an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben, um bei ihren Gewinnen zu bleiben. Die Bundesverbraucherhilfe bestrebt, der Politik vorzuschlagen, hier Sicherheitsmechanismen zu schaffen, wie eine Orientierung am Verbraucherpreisindex, um die Anhebung der Preise weiterstgehend einzudämmen.

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