Schutz für Unternehmen läuft an

Datum der Veröffentlichung: Sept. 04, 2022

Der vom Bundeswirtschaftsvorstand eingebrachte Schutz für Unternehmen ist angelaufen. Im Mittelpunkt des Unternehmensschutzes soll stehen, die Abmahnung von Internetseiten, mittelständischen Betrieben, Startups oder Kleinstbetrieben zu vermeiden.

Wie der Unternehmensschutz funktioniert

Die Bundesverbraucherhilfe setzt ab sofort ihre Botschafter für Verbraucherschutz ein, um in Unternehmen und Organisationen mehr Aufmerksamkeit auf Verbraucherschutz zu lenken.

Die Vorteile des Unternehmensschutzes

Somit beugt sie teuren Abmahnungen, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten vor. Jeder Mensch ist Verbraucherin und Verbraucher - auch Unternehmer. Auch wenn das nicht vor Abmahnungen schützt, sind Fehler in Impressen oder Datenschutzerklärungen, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Produktbeschreibungen in den meisten Fällen Versehen und keine Absicht.

Dennoch mahnen Verbraucherschutzorganisationen oder Wettbewerber dagegen mit hohen Kosten ab. Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale kostet demnach zwischen 180 und 250 Euro, die damit einhergehenden Vertragsstrafen liegen im vier- und fünfstelligen Bereich.

Laufende Beistandsregel

Durch den Unternehmensschutz prüft die Bundesverbraucherhilfe die Internetangebote von Unternehmen nicht nur einmalig, sondern laufend. Sie steht den Unternehmen während einer jeweils zwölfmonatigen Laufzeit jederzeit zur Verfügung und übernimmt sogar Verbraucherbeschwerden, wenn Unternehmen nicht mehr weiter wissen.

Der Unternehmensschutz garantiert verbraucherfreundliche Prozesse und rechtskonforme Angaben besser als jede Abmahnung.
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