Verbraucherschutz können wir

Datum der Veröffentlichung: Okt. 08, 2022

Verbraucherschutz bedeutet für uns als Bundesverbraucherhilfe nicht, von staatlicher Seite auf die Finger von Unternehmen zu schauen und mit harten Maßnahmen für Rechtssicherheit zu sorgen. Als Bundesverbraucherhilfe vertreten wir uns als Verbraucher selbst und können somit sehr gut und ungefiltert festlegen, was wir brauchen.

Die verantwortungsvollen Aufgaben der Bundesverbraucherhilfe reichen von der schlichten Aufklärung in den sozialen Medien bis hin zur Berichterstattung gegenüber dem Deutschen Bundestag, welche Entlastungen ankommen und wo wir noch weitere benötigen. Es sind vielschichtige und vielfältige Aufgaben, der die Bundesverbraucherhilfe nachgeht. Dabei spielt Transparenz, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit eine ganz wesentliche Rolle bei unserer täglichen Arbeit.

Ohne Transparenz könnten wir unserem Informationsauftrag nicht nachkommen, weil uns der Rückhalt von Verbraucherinnen und Verbraucher fehlen würde. Wie wir handeln, ob wir in gewissen Momenten handeln und warum wir handeln - all das ist Bestandteil transparenter Vereinsarbeit.

Ehrlichkeit hilft uns, auch in schwierigen Zeiten nicht die Visionen, klaren Gedanken und Ziele aus den Augen zu verlieren. Wir können mit Ehrlichkeit Berge versetzen. Halten wir diese Ehrlichkeit stets aufrecht, so können wir ein Grundgerüst für eine transparente Vereinsarbeit bilden, die wir schätzen und fördern.

Rechtschaffenheit und die Fähigkeit, das eigene Recht nicht immer hochzuhalten, sondern dann, wenn es darauf ankommt, ebnen uns einen fairen, offenen und freundschaftlichen Austausch mit Außenstehenden und miteinander. 

Wann für uns Verbraucherschutz anfängt

Verbraucherschutz beginnt für uns als Bundesverbraucherhilfe schon in einem frühen Stadium. Nicht erst, wenn Produkte abgefüllt sind, muss die Arbeit einer Verbraucherschutzorganisation beginnen. 

Bereits am Tag der Entstehung eines Produkts muss auf gerechte Arbeitsbedingungen, Hygienevorschriften oder Tierhaltungsbedingungen geachtet werden. Als Bundesverbraucherhilfe nehmen wir uns diesem Versprechen, ganz am Anfang unsere Ärmel hochzukrempeln, jeden Tag an. Die Behandlung von Problemen kann nur gelingen, wenn sie an der Wurzel beginnt. 

Unternehmer sind auch Verbraucher

Durch das Recht auf Abmahnung gemäß § 13 Abs. 1 UWG haben viele Anbieter und Unternehmen Sorge vor hohen Kosten. Nicht selten werden Abmahnkosten von Verbraucherschutzorganisationen oder Anwaltskanzleien rigoros durchgesetzt.


Als Bundesverbraucherhilfe und Selbstvertretungsorganisation aller Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wir für ein Miteinander eintreten, das Anbieter und Verbraucher zusammenführt.


Unser Ziel ist es, auf Internetplattformen und in unternehmerischen Verwaltungsprozessen für Rechtssicherheit und verbraucherfreundliche Werte zu sorgen. Einzig und allein der Gedanke an ein Miteinander und den gegenseitigen Schutz leiten uns dabei.

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