Datum der Veröffentlichung: März 29, 2022
Der bereits angekündigte Rettungsgipfel 2022 wird in diesem Jahr digital abgehalten. Die Bundesverbraucherhilfe erwägt, an der Tagung mit allen Rettungsdiensten in Deutschland auch Rettungskräfte teilnehmen und eine Fragerunde abhalten zu lassen. Dies sei aber noch nicht abschließend mit den Institutionen geklärt, sagte Ricardo Dietl.
Der Juristische Fachrat wird in den kommenden Wochen eingesetzt. Dies kündigte Felix Michels bereits im Februar 2022 an. Der Juristische Fachrat wird die Aufgabe haben, Gesetze und Stellungnahmen zu Gesetzen zu evaluieren und fachkompetent ihre rechtliche Einschätzung einfließen zu lassen. Dem Juristischen Fachrat sollen unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angehören.
Die Bundesgeschäftsführung wird sich fachlich neu positionieren. So werden für die Geschäftsbereiche beispielweise eigene Internetseiten zur Verfügung gestellt. Auch Social Media Accounts sollen dabei helfen, die Themen der Bundesverbraucherhilfe gestaffelt wiederzugeben.
Die Bundesgeschäftsführung hat angekündigt, die Beitragszahlungen konsequenter durchsetzen zu wollen. Derzeit geht aus einem einschlägigen Bericht hervor, dass mindestens 42 % aller Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht oder teilweise nicht beglichen haben. Dies sei nach Auffassung von Bundesfinanzvorstand Köllner nicht hinnehmbar.
Die Durchsetzung soll demnach durch ein Erhöhtes Bearbeitungsentgelt (21,00 €) und eine Auslagenpauschale (17,50 €) erreicht werden. "Im Notfall werden wir die Beiträge auch durch Einleitung weiterer Maßnahmen einfordern", so Präsident Dietl.
Derzeit beläuft sich der monatliche Mindestbeitrag auf 5,00 € für Vollmitglieder, auf 7,00 € für Teilmitglieder und auf 10,00 € für Fördermitglieder.