Auf was bei Künstlicher Intelligenz zu achten ist: Tipps und Tricks für Verbraucher

Datum der Veröffentlichung: 21. Mai 2023

Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend in unserem Alltag eingesetzt, sei es in Form von Sprachassistenten, personalisierten Empfehlungssystemen oder automatisierten Entscheidungsprozessen. Während KI viele Vorteile bietet, ist es wichtig, als Verbraucher bestimmte Aspekte zu beachten, um die Auswirkungen auf unsere Privatsphäre, Sicherheit und Autonomie zu verstehen und zu kontrollieren.

Informiere dich über die Funktionsweise von KI

Bilde dich über grundlegende Konzepte und Techniken der Künstlichen Intelligenz weiter. Verstehe, wie maschinelles Lernen, Datenanalyse und Algorithmen funktionieren. So kannst du besser beurteilen, wie KI-Systeme arbeiten und welche potenziellen Auswirkungen sie haben können.

Prüfe die Datenschutzrichtlinien

Stelle sicher, dass du die Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen von KI-Anwendungen verstehst, bevor du diese nutzt. Achte insbesondere darauf, wie deine persönlichen Daten erfasst, gespeichert und verwendet werden. Gib nur die Informationen preis, die für die Funktion der Anwendung unbedingt erforderlich sind.


Wenn du die Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen von KI-Anwendungen nicht beachtest, setzt du dich möglicherweise erheblichen Risiken aus. Deine persönlichen Informationen könnten ohne dein Wissen oder deine Zustimmung für andere Zwecke verwendet oder sogar an Dritte verkauft werden. Dies kann zu unerwünschter Werbung, Identitätsdiebstahl oder einem Verlust der Privatsphäre führen. Darüber hinaus könnten bei Missbrauch deiner Daten rechtliche Konsequenzen entstehen, die deine digitale und reale Sicherheit gefährden. Es ist daher entscheidend, informierte Entscheidungen über die Freigabe deiner Daten zu treffen und proaktiv Maßnahmen zum Schutz deiner Privatsphäre zu ergreifen.

Kontrolliere deine Privatsphäre-Einstellungen

Überprüfe regelmäßig die Einstellungen der KI-Anwendungen, die du verwendest. Oft gibt es Optionen, um den Zugriff auf persönliche Daten einzuschränken oder die Datenverarbeitung einzustellen. Nimm dir Zeit, um diese Einstellungen anzupassen und deine Privatsphäre zu schützen.

  • Wo finde ich die Einstellung?

    Die genaue Lage der Einstellungen für Datenschutz und Datensicherheit kann sich je nach Browser und Programm unterscheiden, aber es gibt einige allgemeine Richtlinien, wie du diese Einstellungen finden kannst:


    Webbrowser:

    1. Google Chrome: Gehe zu „Einstellungen“, dann zu „Datenschutz und Sicherheit“. Hier kannst du auf „Cookies und andere Websitedaten“ sowie „Sicherheit“ zugreifen, um deine Einstellungen anzupassen.
    2. Mozilla Firefox: Wähle „Einstellungen“ und dann „Datenschutz & Sicherheit“, wo du Einstellungen für Cookies, den Verlauf und die Datensammlung findest.
    3. Safari: Unter „Einstellungen“ findest du den Abschnitt „Datenschutz“, wo du verwalten kannst, welche Daten Safari speichert und welche Inhaltsblocker verwendet werden.

    KI-Anwendungen und Software:

    Viele KI-Anwendungen haben einen dedizierten Bereich in den Einstellungen, der oft als „Datenschutz“, „Sicherheit“ oder „Konto“ bezeichnet wird. Hier kannst du meistens festlegen, welche persönlichen Daten geteilt werden und welche Benachrichtigungen du erhalten möchtest.

    Überprüfe, ob die Anwendung eine Datenschutzerklärung oder einen Abschnitt über Nutzungsbedingungen hat, oft zu finden im „Über“-Menü oder im Abschnitt „Hilfe“.


    Smartphones und Tablets:

    Bei iOS-Geräten findest du die Datenschutzeinstellungen unter „Einstellungen“ > „Datenschutz“. Hier kannst du für jede App individuell festlegen, auf welche Daten sie zugreifen darf. Android-Geräte bieten ähnliche Optionen unter „Einstellungen“ > „Datenschutz“ oder „Apps und Benachrichtigungen“ > „App-Berechtigungen“.

Überprüfe die Transparenz der Entscheidungsprozesse

Bei KI-Systemen, die Entscheidungen treffen, solltest du nachvollziehen können, wie diese Entscheidungen zustande kommen. Achte darauf, dass Unternehmen Transparenz über die verwendeten Algorithmen und Datenquellen bieten. Verlange gegebenenfalls Erklärungen für Entscheidungen, die dein Leben oder deine Rechte betreffen.

  • Welche Rechte habe ich?

    Bei der Nutzung von KI-Systemen, insbesondere solchen, die Entscheidungen treffen, die dich direkt betreffen, hast du bestimmte Rechte, die in verschiedenen Rechtsordnungen durch Gesetze wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder ähnliche Vorschriften in anderen Ländern geschützt sind. Hier sind einige grundlegende Rechte, die du in Betracht ziehen solltest:

    1. Recht auf Transparenz: Du hast das Recht, darüber informiert zu werden, wie KI-Systeme funktionieren und wie sie Entscheidungen treffen, die dich betreffen. Unternehmen sollten offenlegen, welche Algorithmen, Datenquellen und Verfahren verwendet werden.
    2. Recht auf Erklärung: Wenn eine automatisierte Entscheidung getroffen wird, die rechtliche oder ähnlich signifikante Auswirkungen auf dich hat, hast du das Recht, eine verständliche Erklärung dieser Entscheidung zu erhalten. Dies hilft dir, die Entscheidung nachzuvollziehen und gegebenenfalls anzufechten.
    3. Recht auf Datenzugriff: Du kannst Zugang zu den über dich gesammelten Daten verlangen. Dies beinhaltet das Recht zu erfahren, welche persönlichen Daten gespeichert sind und wie sie verwendet werden.
    4. Recht auf Berichtigung und Löschung: Du hast das Recht, die Berichtigung falscher Daten zu verlangen und unter bestimmten Umständen die Löschung deiner persönlichen Daten zu fordern.
    5. Recht auf Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung: Du kannst der Verarbeitung deiner Daten widersprechen, besonders wenn diese Verarbeitung auf bestimmten Grundlagen wie direktem Marketing beruht. Du kannst auch verlangen, dass die Verarbeitung deiner Daten eingeschränkt wird.
    6. Recht auf Beschwerde: Du hast das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen, wenn du der Meinung bist, dass die Verarbeitung deiner persönlichen Daten gegen die Datenschutzgesetze verstößt.
Vertraue nicht blind auf KI

KI ist ein Werkzeug, aber kein Allheilmittel. Verlasse dich nicht ausschließlich auf KI-Systeme, insbesondere wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Nutze KI als Unterstützung und Ressource, aber treffe letztendlich deine eigenen informierten Entscheidungen basierend auf einer breiten Palette von Informationen und Erfahrungen.

  • Was kann ChatGPT und KI nicht verlässlich recherchieren?

    ChatGPT und andere künstliche Intelligenzsysteme sind leistungsstarke Werkzeuge für die Informationsrecherche und das Generieren von Antworten auf eine Vielzahl von Fragen. Es gibt jedoch bestimmte Bereiche und Informationen, die sie nicht effektiv recherchieren oder verarbeiten können.


    KI-Modelle wie ChatGPT haben eine festgelegte Wissensbasis, die nicht in Echtzeit aktualisiert wird. Das bedeutet, dass sie keine neuesten Nachrichten oder Entwicklungen erfassen können, die nach ihrem letzten Trainingsupdate stattgefunden haben. Auch bei Fragen, die eine tiefgehende, aktuelle Marktanalyse oder spezifische Details zu kürzlich veränderten Gesetzen erfordern, kann ChatGPT möglicherweise nicht die genauesten oder aktuellsten Informationen liefern. Außerdem sind KI-Systeme in der Regel nicht in der Lage, sensible und spezifische juristische Beratungen zu bieten. Obwohl sie allgemeine Informationen über Rechtsprinzipien bereitstellen können, fehlt ihnen die Fähigkeit, komplexe rechtliche Nuancen zu verstehen oder spezifische Rechtsberatung anzubieten, die von einem qualifizierten Anwalt erbracht wird.


    Es gibt auch ethische und rechtliche Einschränkungen darüber, wie KI personenbezogene Daten verarbeiten und recherchieren kann. KI-Systeme müssen Datenschutzbestimmungen einhalten, was bedeutet, dass sie keinen Zugriff auf vertrauliche, persönliche Daten haben sollten, es sei denn, diese werden explizit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt. Künstliche Intelligenzen wie ChatGPT sind darauf programmiert, neutral und unvoreingenommen zu bleiben, was bedeutet, dass sie möglicherweise nicht in der Lage sind, Meinungen oder spekulative Antworten zu Themen zu geben, die eine subjektive Interpretation erfordern, wie etwa politische Analysen oder persönliche Empfehlungen.

Bleibe kritisch und hinterfrage Ergebnisse

Akzeptiere KI-Ergebnisse nicht blind. Hinterfrage die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von KI-Systemen und prüfe, ob die Ergebnisse deinen Erwartungen und Erfahrungen entsprechen. Beachte, dass KI-Modelle auf bestimmten Daten und Annahmen beruhen, die möglicherweise nicht immer zutreffend sind.

Sprich mit Experten

Wenn du Bedenken oder Fragen zu KI hast, suche den Rat von Experten auf. Konsultiere Datenschutzbeauftragte, Ethikexperten oder uns, um fundierte Empfehlungen zu erhalten und deine Anliegen zu klären.

ZUM KONTAKTFORMULAR

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: