Digitales Leben

Im digitalen Alltag brauchst Du Sicherheit, Klarheit und Ordnung. Hier findest Du Tipps zum Schutz Deiner Daten, zur Verwaltung Deiner Abos und zur digitalen Organisation. Mit übersichtlichen Checklisten und hilfreichen Tools machst Du mehr aus Deinem digitalen Leben.

Aktuelles

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
7. April 2025
Meta Platforms, das Unternehmen hinter Facebook, WhatsApp und Instagram, hat im Jahr 2025 bedeutende Fortschritte in der Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in seine Dienste erzielt. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, die Nutzererfahrung zu verbessern und neue Funktionen bereitzustellen.​ Einführung von Meta AI in Europa Nach einer Verzögerung aufgrund regulatorischer Herausforderungen hat Meta seine KI-gestützte Assistenz, bekannt als Meta AI, nun auch in Europa eingeführt. Diese Funktion ist in WhatsApp, Facebook, Instagram und Messenger integriert und ermöglicht es Nutzern, direkt in den Apps Fragen zu stellen, Informationen zu suchen und verschiedene Aufgaben zu erledigen. Obwohl die Einführung begrüßt wurde, gibt es Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit, die Funktion zu deaktivieren, da einige Nutzer die Integration als aufdringlich empfinden. ​ Neue KI-Modelle: Llama 4 Scout und Llama 4 Maverick Meta hat zwei neue KI-Modelle vorgestellt: Llama 4 Scout und Llama 4 Maverick. Llama 4 Scout ist ein kompaktes Modell, das auf einem einzelnen Nvidia H100 GPU läuft und eine Kontextlänge von 10 Millionen Token bietet. Es übertrifft mehrere Konkurrenten in verschiedenen Benchmarks. Llama 4 Maverick hingegen ist ein größeres Modell, das in Aufgaben wie Codierung und logischem Denken mit anderen führenden Modellen vergleichbar ist, jedoch weniger aktive Parameter verwendet. Beide Modelle werden in Metas KI-Assistenten integriert und sollen die Funktionalität über verschiedene Plattformen hinweg verbessern. GPU steht für Graphics Processing Unit, also Grafikprozessor. Ursprünglich wurden GPUs entwickelt, um Grafiken und Bilder auf Computern schnell zu verarbeiten – zum Beispiel für Spiele oder 3D-Anwendungen. Heute werden GPUs aber auch in der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, weil sie große Datenmengen extrem schnell und gleichzeitig verarbeiten können. Anders als normale Prozessoren (CPUs), die Aufgaben nacheinander abarbeiten, können GPUs tausende Rechenschritte parallel ausführen. Genau das braucht man beim Trainieren und Ausführen von KI-Modellen wie z. B. Metas LLaMA 4. In einfachen Worten: Eine GPU ist der Rechenkern für moderne KI – schnell, leistungsstark und spezialisiert auf große Datenmengen. KI-gestützte Funktionen in WhatsApp WhatsApp hat eine neue KI-Funktion namens Meta AI eingeführt, die automatisch in der App aktiviert wird. Diese Funktion erscheint als blauer Kreis und ermöglicht es Nutzern, Fragen zu stellen und in Echtzeit Antworten zu erhalten. Obwohl Meta AI nur auf die Nachrichten zugreift, die direkt an sie gesendet werden, wird empfohlen, keine sensiblen Informationen zu teilen. In Gruppenchats kann Meta AI durch das @-Zeichen direkt angesprochen werden, um Fragen zu beantworten. Personalisierung durch KI-Erinnerungsfunktion Meta hat die Erinnerungsfunktion für seinen KI-Chatbot erweitert, sodass dieser Details aus vergangenen Unterhaltungen speichern kann. Dadurch kann Meta AI personalisierte Empfehlungen geben, indem es beispielsweise Ernährungspräferenzen berücksichtigt. Diese Funktion ist auf Facebook, Messenger und WhatsApp in den USA und Kanada verfügbar. Nutzer können gespeicherte Informationen jederzeit löschen, jedoch gibt es keine Option, die Funktion vollständig zu deaktivieren. Abgang der Leiterin der KI-Forschung Joelle Pineau, die Leiterin der KI-Forschung bei Meta, hat ihren Rücktritt angekündigt. Pineau spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Metas KI-Initiativen, einschließlich der Llama-Sprachmodelle. Ihr Abgang erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Meta erhebliche Investitionen in KI tätigt, um mit Wettbewerbern wie OpenAI und Anthropic Schritt zu halten. ​ Unser Fazit Die Integration von Künstlicher Intelligenz in Metas Plattformen schreitet zügig voran und bringt sowohl neue Möglichkeiten als auch Herausforderungen mit sich. Während die neuen Funktionen das Nutzererlebnis verbessern können, werfen sie auch Fragen zum Datenschutz und zur Benutzerkontrolle auf.
von Aktuelles 22. November 2023
Die Warnungen führender Experten sind unmissverständlich: Die Risiken, die mit der Entwicklung und Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) einhergehen, dürfen nicht unterschätzt werden. Einige vergleichen die potenziellen Gefahren sogar mit denen von Pandemien oder Atomkriegen ( die Tagesschau berichtete ). Dieser dringende Appell sollte uns alle aufrütteln, denn er stellt die Frage in den Raum, wie gefährlich Künstliche Intelligenz wirklich ist und welche Konsequenzen eine unkontrollierte Entwicklung haben könnte. Die von Experten aufgezeigten Gefahren sind vielfältig und alarmierend. Der Einsatz von KI in der Kriegsführung, die Möglichkeit der Entwicklung neuer Chemiewaffen durch maschinelles Lernen, die Verbreitung von Falschinformationen durch automatisierte Systeme und die wachsende Abhängigkeit der Menschheit von Maschinen sind Szenarien, die nicht nur in der Science-Fiction, sondern in der Realität bedacht werden müssen. Die Experten haben ihre Stellungnahme auf der Webseite einer Nonprofit-Organisation veröffentlicht, die sich für KI-Sicherheit einsetzt. Ihr Appell ist klar: Die Verringerung des Risikos einer Vernichtung durch KI sollte zu einer globalen Priorität werden. Die Forderung nach einer sechsmonatigen Pause bei der Entwicklung von KI, um sorgfältige Regulierungsansätze zu finden, ist ein deutlicher Schritt in Richtung verantwortungsbewusster KI-Nutzung. Diese Experten werden in ihrem Anliegen von Tech-Milliardär Elon Musk unterstützt, der selbst eine KI-Firma gegründet hat. Die Unterstützung aus der Tech-Branche zeigt, dass es nicht nur um theoretische Risiken geht, sondern um eine reale Herausforderung, die angegangen werden muss. Als Bundesverbraucherhilfe nehmen wir diese Warnungen ernst. Wir setzen uns dafür ein, dass die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz verantwortungsbewusst gestaltet wird. Nicht nur die technologische Innovation, sondern auch die ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen müssen im Fokus stehen. Künstliche Intelligenz kann eine transformative Kraft sein, aber nur, wenn wir bewusst und kontrolliert mit ihr umgehen. Wir appellieren an Regierungen, Industrie und die Gesellschaft insgesamt, diese Warnungen nicht zu ignorieren. 

Warum uns Digitales Leben so wichtig ist


Dein Alltag ist längst digital. Ob Du online einkaufst, Nachrichten verschickst oder Deine Finanzen verwaltest – digitale Anwendungen begleiten Dich überall. Damit Du den Überblick behältst und souverän mit Technik umgehst, brauchst Du Orientierung. Wir zeigen Dir, wie Du digitale Dienste sicher, klug und alltagstauglich nutzt. So beherrschst Du die Technik und nicht umgekehrt.


Kurz erklärt: Das Themenfeld Digitales Leben

  • Du lernst, wie Du Apps, Plattformen und Geräte sinnvoll einsetzt.
  • Du bekommst Tipps, um Daten bewusst zu verwalten und sicher zu bleiben.
  • Du findest Anleitungen für digitale Abläufe im Alltag.
  • Du gestaltest Deinen digitalen Alltag aktiv, effizient und selbstbestimmt.

Unsere FAQ zu Digitales Leben

  • Wie kann ich meine digitale Kommunikation übersichtlicher und stressfreier gestalten?

    Ein klar strukturierter digitaler Alltag beginnt mit der Reduzierung von Benachrichtigungen und dem bewussten Umgang mit Apps und Kanälen. Wer feste Zeiten für E-Mails und Nachrichten einplant, bleibt konzentrierter und verliert weniger Zeit durch Ablenkung. Auch die gezielte Organisation von Dateien und Ordnern auf dem Smartphone oder Rechner schafft Übersicht. Digitale Ordnung bringt mehr Ruhe und hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, ohne ständig unter Druck zu stehen.

  • Wie kann ich meine Daten im Internet besser schützen, ohne auf Komfort zu verzichten?

    Datenschutz im Alltag beginnt bei sicheren Passwörtern, die regelmäßig geändert und nicht mehrfach verwendet werden. Zwei-Faktor-Authentifizierung, seriöse Apps und aktuelle Software sorgen für zusätzlichen Schutz. Wer beim Surfen auf sichere Verbindungen achtet und Cookies gezielt steuert, schützt seine Informationen wirksam. Komfort und Sicherheit schließen sich nicht aus, wenn man grundlegende Regeln kennt und im Alltag konsequent anwendet.

  • Wie kann ich meine Bildschirmzeit sinnvoll begrenzen, ohne das Gefühl zu haben, etwas zu verpassen?

    Eine bewusste Begrenzung der Bildschirmzeit hilft, den digitalen Alltag wieder als Werkzeug statt als Dauerbeschäftigung zu erleben. Wer feste Offline-Zeiten einplant, Push-Nachrichten deaktiviert und Apps gezielt nutzt, gewinnt Kontrolle zurück. Digitale Auszeiten fördern das Wohlbefinden und schaffen Raum für echte Erholung. Mit einfachen Routinen wie Abendritualen ohne Handy gelingt der Umstieg dauerhaft und ohne Verzicht auf wichtige digitale Inhalte.

  • Welche digitalen Tools machen meinen Alltag wirklich einfacher?

    Digitale Werkzeuge können den Alltag erheblich erleichtern, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden. Kalender-Apps, To-do-Listen oder Haushaltsbuch-Apps helfen dabei, Aufgaben, Termine und Finanzen besser im Blick zu behalten. Auch Sprachassistenten, Online-Rezeptdienste oder smarte Einkaufslisten bringen Struktur in den Alltag. Wichtig ist, nur Tools zu nutzen, die zur eigenen Lebensweise passen und echte Erleichterung bringen, statt zusätzlichen Aufwand zu verursachen.