Leitbild und Werte
Ein sorgenfreier Lebensraum für Verbraucher – unabhängig, nachvollziehbar und ehrenamtlich getragen.
Unsere Vision
Ein sorgenfreier Lebensraum für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Dabei bleiben wir von Staat und Politik unabhängig, stehen aber mit allen Akteuren im Gespräch.
Wir bauen Brücken zu Themen, die im öffentlichen Diskurs regelmäßig in den Hintergrund geraten, etwa bezahlbarer Wohnraum oder erweiterte Fahrgastrechte.
Unsere Werte
Fünf Grundsätze. Jede Entscheidung muss sich daran messen lassen.
- 01
Unabhängigkeit
Wir nehmen keine institutionelle staatliche Förderung an und lassen uns nicht durch einzelne Mitglieder in unseren Verfahren binden.
- 02
Nachvollziehbarkeit
Kriterien, Verfahren und Gebühren veröffentlichen wir. Wer beurteilt wird, muss wissen, woran.
- 03
Anhörung vor jeder Entscheidung
Keine Eintragung wird abgelehnt oder beendet, ohne dass das Unternehmen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
- 04
Ehrenamt
Die inhaltliche Arbeit leisten die Fachexpertinnen und Fachexperten im Bundesausschuss. Die Geschäftsstelle bereitet vor und setzt um.
- 05
Verständlichkeit
Rechte wirken nur, wenn sie ohne juristische Vorbildung verstanden werden.
Was daraus folgt
Wir beraten nicht im Einzelfall.
Wir treten nicht als Vertreterin einzelner Verbraucher auf. Diese Trennung hält unsere Verfahren belastbar und unsere Aussagen überprüfbar.
- Wir dokumentieren.
- Wir prüfen.
- Wir veröffentlichen.
- Wir vermitteln.
Warum Hilfe und nicht Schutz
Hilfe gilt beiden Seiten.
Schutz setzt eine feste Rollenverteilung voraus: hier die Seite, die geschützt wird, dort die Seite, vor der geschützt wird. Diese Aufteilung trifft manche Fälle und viele nicht.
Hilfe ist weiter gefasst. Sie gilt Verbrauchern, wenn Vertragsbedingungen, Geschäftspraktiken oder Auskünfte nicht in Ordnung sind. Sie gilt ebenso Unternehmen, die ihre Abläufe prüfen lassen, ihre Kommunikation verständlicher machen und ihre Angebote so gestalten wollen, dass Beschwerden gar nicht erst entstehen.
Beides dient demselben Zweck. Der zweite Weg erspart den ersten.
Woran Sie das erkennen
Faire Verfahren mit festen Fristen.
Es gibt keine individuell verhandelten Konditionen. Fristen und Sätze gelten einheitlich für alle.
- 14 Tagefür die Stellungnahme zu einem Sachverhalt vor einer Eintragung
- 4 Wochenfür einen Widerspruch gegen eine Eintragung
- 6 Wochenbis zur Entscheidung über einen Widerspruch ab Eingang der Begründung
- 0 Eurokostet das Widerspruchsverfahren
Alle Sätze stehen in der Beitrags- und Gebührenordnung, das Verfahren auf der Seite Widerspruchsverfahren.
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Mehr über den Verband
- Die BVH im ÜberblickAlle Bereiche des Verbandes auf einen Blick.
- Geschichte der BVHGründung, Entwicklung und die Stationen bis heute.
- Transparenz und FinanzierungWoher die Mittel stammen und wofür sie eingesetzt werden.
- BundesausschussFachliches Gremium, weisungsfrei, zeichnet Stellungnahmen und Gutachten.