Transparenz und Finanzierung
Wovon wir leben, wer entscheidet und wie wir Interessenkonflikte vermeiden.
Offenlegung
Wer Unternehmen öffentlich bewertet, muss selbst überprüfbar sein.
Auf dieser Seite legen wir offen, wovon wir leben, wer entscheidet und wie wir Interessenkonflikte vermeiden.
Es gibt keine individuell verhandelten Konditionen. Alle Sätze gelten einheitlich für alle Antragsteller und sind veröffentlicht.
- 10 EuroMonatsbeitrag für Verbraucher
- 100 EuroMonatsbeitrag für Unternehmen, einschließlich Auditverfahren
- 0 Euroinstitutionelle staatliche Förderung
- 0 %Provision oder Umsatzanteil aus der Expertensuche
Einnahmen
Wovon wir leben.
Beiträge von Verbrauchern
10,00 Euro im Monat, monatlich im Voraus fällig. Aufnahmegebühren erheben wir nicht.
Mitglied werdenBeiträge von Unternehmen
100,00 Euro im Monat, einschließlich Erstaudit und Wiederholungsaudit nach zwei Jahren.
Für UnternehmenGebühren
Für Zwischenprüfungen und Verfahren nach der veröffentlichten Gebührenordnung.
Gebühren und FristenSpenden
Für Verbraucherbildung, die Dokumentation von Beschwerden und die Verfahren des Vertrauensregisters.
Spenden
Was wir nicht annehmen
Kein Geld, das ein Ergebnis kauft.
Beiträge decken den Aufwand der Verfahren, nicht deren Ergebnis.
- Keine institutionelle staatliche Förderung.
- Keine Zahlungen, die an ein bestimmtes Ergebnis eines Prüfverfahrens geknüpft sind.
- Keine Provision, kein Umsatzanteil und keine sonstige Beteiligung an der Vergütung der in der Expertensuche gelisteten Expertinnen und Experten. Aufnahme und Listung sind unentgeltlich.
Wer entscheidet
Vorbereitung und Entscheidung sind getrennt.
Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen. Die Geschäftsstelle bereitet vor und hat kein Stimmrecht.
- 01
Mitgliederversammlung
Wählt das Präsidium, nimmt dessen Bericht entgegen, entscheidet über die Entlastung und beschließt über Satzungsänderungen und Beiträge.
- 02
Präsidium
Verantwortet Satzungstreue, Gemeinnützigkeit, Haushalt und Compliance. Über Eintragungen entscheidet es anhand veröffentlichter Kriterien.
- 03
Bundesausschuss
Verantwortet die fachlichen Positionen, weisungsfrei. Mit dem Vertrauensregister ist er nicht befasst.
- 04
Geschäftsstelle
Bereitet Verfahren vor und dokumentiert sie. Sie trifft keine inhaltlichen Entscheidungen.
Umgang mit Interessenkonflikten
Drei Regeln, die für alle gelten.
Ausschluss bei Verbindung
Wer mit einem Antragsteller wirtschaftlich verbunden ist, ist von der Entscheidung ausgeschlossen.
Getrennte Rollen
Die Bundesgeschäftsstelle stellt für jedes Verfahren eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen und dokumentiert es; über Eintragungen entscheidet das Präsidium auf deren Vorschlag.
Kein Vorrang
Wer uns berät oder für uns tätig ist, erhält dadurch keinen Vorrang bei der Listung in der Expertensuche.
Gebühren im Überblick
Alle Kosten sind veröffentlicht.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
- Zwischenprüfung auf Antrag
450,00 Euro
- Widerspruchsverfahren
kostenfrei
- Streitschlichtung
für Verbraucher kostenfrei
Für Unternehmen ohne Mitgliedschaft 250,00 Euro je Verfahren.
Alle Sätze stehen in der Beitrags- und Gebührenordnung.
Unterstützen ohne Einfluss
Spenden und Fördermitgliedschaft.
Spenden
Als gemeinnütziger Verein setzen wir Spenden ausschließlich für unsere gemeinnützigen Zwecke ein. Eine Spende begründet keinen Einfluss auf Prüfverfahren und keine Listung im Vertrauensregister.
Zur SpendenseiteFördermitgliedschaft
Ausschließlich zur Förderung der Verbraucherbildung: kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, keine Listung im Vertrauensregister, keine Teilnahme am Auditverfahren. Auf Wunsch Nennung als Förderer im Transparenzbericht.
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