Verlässlichkeit ist ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie belegt ist.
Verbraucher entscheiden zunehmend nach Vertrauenswürdigkeit. Das Vertrauensregister macht sie überprüfbar – nach Kriterien, die wir veröffentlichen.
Audit und Eintragung
Freiwillige Prüfung entlang von zwölf veröffentlichten Kriterien. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen.
Zum Auditverfahren→Streitschlichtung
Beteiligen Sie sich an einem geordneten Verfahren, bevor aus einem Beschwerdefall ein Rechtsstreit wird.
Verfahren ansehen→Verbraucherbildung mitgestalten
Bringen Sie Praxiswissen in unsere Verbraucherbildung ein. Redaktionelle Unabhängigkeit bleibt gewahrt.
Mitwirkung→Sichtbar werden
Nach bestandenem Audit erscheint Ihr Unternehmen im Vertrauensregister, mit Prüfdatum, Gültigkeit und dem Datum der letzten Bestätigung.
Zum Register→Der Weg zur Eintragung.
Antrag und Selbstauskunft
Sie beantragen die Prüfung und füllen die Selbstauskunft zu Vertragswerk, Beschwerdemanagement und Erstattungspraxis aus.
Prüfung der Unterlagen
Wir prüfen AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben und die Bearbeitung von Beschwerden anhand der veröffentlichten Kriterien.
Rückfragen und Nachbesserung
Abweichungen teilen wir mit. Sie haben Gelegenheit nachzubessern, bevor entschieden wird.
Entscheidung und Eintragung
Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten prüft, das Präsidium entscheidet auf ihren Vorschlag. Bei Bestehen erfolgt die Eintragung mit Prüfdatum und zwei Jahren Gültigkeit.
Kosten und Bedingungen
Was kostet die Unternehmensmitgliedschaft?
100,00 Euro im Monat, monatlich im Voraus fällig. Die Mitgliedschaft läuft ab dem gewählten Beitrittstag genau ein Jahr und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Das Auditverfahren ist in der Mitgliedschaft enthalten.
Ist die Listung an die Mitgliedschaft gekoppelt?
Die Listung im Vertrauensregister setzt ein bestandenes Audit voraus. Eine Eintragung als geprüftes Unternehmen ist ohne Mitgliedschaft nicht möglich, weil das Verfahren über die Beiträge finanziert wird.
Kann ich mich freikaufen?
Nein. Der Beitrag ist kein Entgelt für ein bestimmtes Prüfergebnis. Wer die Kriterien nicht erfüllt, wird weder Mitglied noch eingetragen. Die Entscheidung trifft das Präsidium auf Vorschlag einer unabhängigen Prüfungskommission, anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs.
Wie lange gilt ein bestandenes Audit?
Zwei Jahre ab Prüfdatum. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich. Bei begründeten Hinweisen kann eine Zwischenprüfung erfolgen.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen entfallen?
Sie werden angehört und erhalten 14 Tage Zeit zur Stellungnahme. Bleibt es dabei, endet die Eintragung und Ihr Unternehmen wird im Register nicht mehr geführt. Gründe dafür veröffentlichen wir nicht. Gegen die Beendigung steht das Widerspruchsverfahren offen.
Audit und Prüfkriterien
Verlässlichkeit, die sich belegen lässt.
Eine unabhängige Prüfungskommission prüft entlang zwölf veröffentlichter Kriterien. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen.
Zum Audit
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Was ein Rechtsstreit mit Kunden kostet.
Anwalt, Gegenseite und Gericht nach RVG und GKG für beide Instanzen, mit Erläuterung, wie sich der Gegenstandswert zusammensetzt.
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