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Mitgliederbeteiligung

Der Verband entscheidet nicht über die Mitglieder hinweg. An dieser Stelle stimmen sie über offene Fragen ab, bevor sie entschieden werden.

Was Ihre Stimme bewirkt

Eine Position ist nur so stark wie die Zahl derer, die sie tragen.

Deshalb entscheiden die Mitglieder mit, und zwar nicht über das Ob, sondern über das Was.

Demokratie

Wer für andere spricht, muss sagen können, woher er das Mandat nimmt. Jede Position, die wir nach außen vertreten, geht auf eine nachweisbare Mehrheit zurück und nicht auf die Meinung einzelner Personen.

Mitbestimmung

Jede stimmberechtigte Person hat genau eine Stimme, unabhängig von Amt, Dauer der Zugehörigkeit oder Beitragshöhe. Die Auszählung ist offen, und abweichende Minderheitspositionen werden ausgewiesen statt übergangen.

Mitgestaltung

Beteiligung nach dem Beschluss ist keine. Wir fragen, solange die Frage noch offen ist, und legen offen, was mit dem Ergebnis geschieht, bevor die erste Stimme abgegeben wird.

Unsere Selbstbindung

Wir fragen, wenn die Entscheidung noch aussteht.

Eine Stimme verändert hier tatsächlich etwas. Wir fragen nicht zur Bestätigung bereits getroffener Entscheidungen, und wir binden uns an das Ergebnis, solange es eindeutig ist. Weichen wir davon ab, begründen wir das gegenüber den Mitgliedern.

Laufende und abgeschlossene Befragungen

Worüber gerade entschieden wird

Jede Befragung nennt ihren Gegenstand und ihre Wirkung offen. Die zur Auswahl stehenden Fragen und Entwürfe sind erst nach der Anmeldung sichtbar, damit öffentliche Vorfestlegungen die Willensbildung nicht überholen.

Befragung · Abgeschlossenbeendet am 17.09.2026

Wortmarke und Signet der Bundesverbraucherhilfe

Der Verband entscheidet über seine Erkennungsmerkmale. Zur Wahl stehen zwei Fassungen der Wortmarke und zwei Fassungen des Signets, jede mit einer eigenen Begründung. Welche Entwürfe das sind, sehen Sie nach…

2 Fragen · nicht namentlich · 11 Stimmen

Befragung · Abgeschlossenbeendet am 18.09.2026

Stichabstimmung: Das Zeichen des Verbandes

Zwei Zeichen stehen in der engeren Wahl. Diese Stichabstimmung entscheidet zwischen ihnen. Es geht allein um das Zeichen, nicht um den Schriftzug. Welche Entwürfe das sind, sehen Sie nach der…

1 Frage · nicht namentlich · 3 Stimmen

Befragung · Abgeschlossenbeendet am 17.09.2026

Weitere Entwürfe für das Signet

Neben der laufenden Abstimmung über Wortmarke und Signet stellen wir fünf weitere Entwürfe zur Wahl. Es geht in dieser Runde ausschließlich um das Signet, also das Zeichen, nicht um den…

1 Frage · nicht namentlich · 3 Stimmen

Verfahren

Wie eine Befragung abläuft

Das Verfahren ist für jede Befragung gleich und wird nicht im Einzelfall angepasst.

  1. Vorlage. Das zuständige Gremium legt eine Entscheidung vor, die tatsächlich noch offen ist, mit Begründung und mit den Gegenargumenten.
  2. Anmeldung. Sie geben Ihre Verbandsadresse an und bestätigen sie mit einem Einmalcode, den wir Ihnen per E-Mail senden. Erst danach werden die Fragen und Entwürfe geladen.
  3. Stimmabgabe. Eine Stimme je Adresse. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Bei einer nicht namentlichen Befragung wird Ihre Auswahl von Ihrer Adresse getrennt gespeichert.
  4. Auswertung. Das Ergebnis wird ausgezählt und allen Teilnehmenden als Bericht zugesandt. Minderheitspositionen werden ausgewiesen.
  5. Umsetzung. Das zuständige Gremium entscheidet auf dieser Grundlage. Weicht es vom Ergebnis ab, begründet es das gegenüber den Mitgliedern.

Stimmrecht und Datenumgang

Wer abstimmen darf und was gespeichert wird

Stimmberechtigt ist, wer eine Adresse der Domain bundesverbraucherhilfe.de führt. Die Adresse wird über einen Einmalcode bestätigt, damit jede Stimme einmal zählt und niemand von außen mitentscheidet.

Stimmberechtigung

Die Verbandsadresse ist das einzige Merkmal. Es wird kein Konto angelegt und kein Zugang vergeben. Einmalcodes verfallen nach fünfzehn Minuten und werden nach Gebrauch gelöscht.

Nicht namentlich

Der Regelfall. Teilnahme und Stimme werden getrennt gespeichert. Dass Sie teilgenommen haben, ist belegbar. Wie Sie gestimmt haben, lässt sich Ihnen nicht mehr zuordnen, auch nicht von uns.

Namentlich

Die Ausnahme. Bei Entscheidungen, die eine offene Zurechnung verlangen, wird die Stimme der Adresse zugeordnet. Ob eine Befragung namentlich ist, steht vor der Stimmabgabe fest und wird ausgewiesen.

Verwendung

Die Adresse dient der Bestätigung und dem Ergebnisversand. Es gibt keine Auswertung nach Personen außerhalb einer ausdrücklich namentlichen Befragung.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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