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Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins: Wahl des Präsidiums, Entlastung und grundsätzliche Beschlüsse.

Das oberste Organ

Hier entscheiden die Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Sie wählt das Präsidium, nimmt dessen Bericht entgegen, entscheidet über die Entlastung und beschließt über Satzungsänderungen. Ohne sie gibt es keine verbindliche Linie.

  • 3 WochenEinladungsfrist, in elektronischer Textform mit Tagesordnung
  • VirtuellDie Versammlung tagt virtuell und grundsätzlich öffentlich
  • 10 %der Mitglieder können die Einberufung schriftlich verlangen
  • ¾der Stimmen aller Mitglieder für eine Satzungsänderung

Zuständigkeiten

Was die Mitgliederversammlung entscheidet.

  1. Wahl des Präsidiums

    Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wählt die nächste Versammlung für die restliche Amtszeit nach.

  2. Bericht und Entlastung

    Sie nimmt den Jahresbericht und die Mittelverwendung entgegen und entscheidet über die Entlastung des Präsidiums.

  3. Haushalt

    Sie beschließt die Haushaltsprognose für das kommende Geschäftsjahr.

  4. Satzung

    Änderungen der Satzung bedürfen der qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder.

Ablauf

Von der Einladung zum Beschluss.

  1. Schritt 01

    Einladung

    Das Präsidium lädt mit einer Frist von drei Wochen in elektronischer Textform ein, mit Einwahldaten, Datum, Uhrzeit und Tagesordnung.

  2. Schritt 02

    Stimme vorab

    Wer nicht virtuell teilnehmen kann, gibt seine Stimme ab der Einladung schriftlich beim Präsidium ab. Stimmen, die bis drei Tage vor der Versammlung eingehen, werden gewertet.

  3. Schritt 03

    Versammlung

    Die Versammlung tagt virtuell und öffentlich und wird vom Präsidium geleitet. Zu Beginn wählt sie einen oder mehrere Schriftführer.

  4. Schritt 04

    Abstimmung

    Beschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Wahlen sind geheim.

Teilnahme

Jede Stimme zählt gleich.

Termine und Tagesordnungen veröffentlichen wir im Mitgliederportal.

  • Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder; Fördermitglieder haben kein Stimmrecht
  • Die Einladung geht an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten
  • Abstimmungen sind grundsätzlich namentlich, Wahlen verdeckt und geheim
  • Der zehnte Teil der Mitglieder kann die Einberufung mit Tagesordnung verlangen; das Präsidium muss binnen drei Wochen einberufen

Mitbestimmen

Mitglied werden und mitentscheiden.

Mitglieder tragen den Verband, entscheiden in Befragungen mit und erhalten Zugang zum Mitgliederportal.