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Bundesausschuss

Fachkundige Personen erarbeiten die Stellungnahmen des Verbands zur Bundesgesetzgebung: unabhängig, frei und unparteiisch.

Das fachliche Gremium

Fachwissen, das Gesetzgebung prägt.

Der Bundesausschuss ist das fachliche Gremium der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Er zeichnet Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Positionspapiere im Rahmen der Beteiligung an der Bundesgesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Er befasst sich mit allen Themen von allgemeiner Relevanz, unabhängig davon, ob sie Verbraucher oder Unternehmen betreffen.

  • 17fachkundige Mitglieder, dazu der Vorsitzende aus dem Präsidium
  • UnparteiischDie Mitglieder sind nicht Mitglied des Vereins und unterliegen einem Neutralitätsgebot
  • WeisungsfreiNiemand gibt dem Bundesausschuss vor, wie er eine Frage bewertet
  • ÖffentlichSitzungen in unregelmäßigen Abständen, angekündigt in der Terminübersicht

Wie Positionen entstehen

Der Ausschuss bereitet vor, die Mitglieder entscheiden mit.

  1. Schritt 01

    Befund

    Aus Beschwerden, Registerverfahren und Marktbeobachtung entsteht ein belegter Befund im Bundesausschuss.

  2. Schritt 02

    Entwurf

    Der Ausschuss formuliert eine Position mit konkreter Forderung und benennt die betroffenen Regelungen.

  3. Schritt 03

    Mitgliederbefragung

    Die Mitglieder des Vereins werden befragt. Das Ergebnis bindet die Position; Minderheitenvoten werden ausgewiesen.

  4. Schritt 04

    Vertretung

    Das Präsidium vertritt die beschlossene Position gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Zusammensetzung und Berufung

Vom Präsidium berufen, auf unbestimmte Dauer.

Die Mitglieder des Bundesausschusses werden vom Präsidium berufen und sind auf unbestimmte Dauer im Amt. Berufen werden fachkundige Personen mit Sachkenntnis in ihrem Gebiet, die unabhängig, neutral und unbefangen sind (§ 23 Abs. 3 der Satzung).

Den Vorsitz führt nach § 23 Abs. 7 der Satzung ein Mitglied des Präsidiums. Mit Beschluss vom 3. Oktober 2026 hat Ricardo Dietl den Vorsitz übernommen. Er koordiniert die Sitzungen und berichtet an das Präsidium.

Unabhängigkeit

Keiner Weisung gebunden.

Diese Weisungsfreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass seine Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren Gewicht haben.

  • Weder das Präsidium noch die Geschäftsstelle können ihm vorgeben, wie er eine Frage bewertet
  • Die Mitglieder gehören dem Verein nicht an; sie unterliegen einem Neutralitätsgebot
  • Nicht mit dem Vertrauensregister befasst: Über Eintragungen und Widersprüche entscheidet das Präsidium im organisatorisch getrennt geführten Auditverfahren
  • Keine Bearbeitung von Einzelbeschwerden

Terminübersicht

Sitzungen und Termine.

Der Bundesausschuss tagt öffentlich. Termine, die angekündigt werden, stehen hier. Änderungen werden nachgeführt.

  • 20Okt. 2026

    Sitzung des Bundesausschusses

    9:00 Uhr

Stellungnahmen

Abgegeben in Anhörungen.

Zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Jede Stellungnahme steht im Volltext.

Alle Stellungnahmen

Fragen und Antworten

Was Sie über den Bundesausschuss wissen sollten.

Wer gehört dem Bundesausschuss an?

Fachkundige Personen, überwiegend aus der Anwaltschaft, die das Präsidium wegen ihrer Sachkenntnis beruft. Sie gehören dem Bundesausschuss als unabhängige, freie und unparteiische Mitglieder an. Den Vorsitz führt ein Mitglied des Präsidiums.

Sind die Mitglieder des Bundesausschusses Mitglied der Bundesverbraucherhilfe?

Nein. Die Mitglieder des Bundesausschusses unterliegen einem Neutralitätsgebot und sind deshalb nicht Mitglied des Vereins. Sie wirken als fachkundige Personen an der Beteiligung des Verbands an der Bundesgesetzgebung mit.

Stehen die Kanzleien der Mitglieder in Verbindung mit der Bundesverbraucherhilfe?

Nein. Die Mitglieder gehören dem Bundesausschuss persönlich an, nicht als Vertreter ihrer Kanzlei oder ihres Arbeitgebers. Angaben zur beruflichen Tätigkeit in den Profilen dienen allein der Einordnung der Fachkunde. Zwischen diesen Kanzleien und der Bundesverbraucherhilfe e. V. besteht keine Verbindung.

Wer führt den Vorsitz?

Nach § 23 Abs. 7 der Satzung übernimmt ein Mitglied des Präsidiums den Vorsitz. Mit Beschluss des Präsidiums vom 3. Oktober 2026 ist dies Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Wie wirkt der Bundesausschuss an der Gesetzgebung mit?

Die Bundesministerien beteiligen Verbände und Fachkreise frühzeitig an Gesetzentwürfen (§ 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien). Für die Bundesverbraucherhilfe erarbeitet und zeichnet der Bundesausschuss die Stellungnahmen, die in diesen Anhörungen abgegeben werden.

Bearbeitet der Bundesausschuss Beschwerden oder Eintragungen?

Nein. Beschwerden bearbeitet die Bundesgeschäftsstelle. Über Eintragungen im Vertrauensregister und über Widersprüche entscheidet das Präsidium im organisatorisch getrennt geführten Auditverfahren.

Wie erreiche ich den Bundesausschuss?

Über bundesausschuss@bundesverbraucherhilfe.de. Die Adresse gilt gemeinsam für den Vorsitz und alle Mitglieder.

Kontakt

Schreiben Sie dem Bundesausschuss.

Hinweise zu laufenden Gesetzgebungsverfahren und Anfragen an die Mitglieder richten Sie an die gemeinsame Adresse.