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Mitglied des Bundesausschusses

Dr. Oliver Rosowski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Oliver Rosowski ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Seine Schwerpunkte liegen im Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht, im Versicherungs- und Gesellschaftsrecht sowie in Kapitalanleger-Musterverfahren und der Prospekthaftung.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, absolvierte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und wurde an der Universität Kiel im Investmentrecht promoviert, wo er zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter war. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. An der Universität Kiel ist er Prüfer im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht, außerdem Dozent beim Hamburgischen Anwaltverein. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.

Beruflich ist er seit 2018 Partner der von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte PartG mbB in Hamburg.

Dr. Oliver Rosowski gehört dem Bundesausschuss der Bundesverbraucherhilfe e. V. als unabhängiges, freies und unparteiisches Mitglied an. Als fachkundige Person wirkt er an der Beteiligung des Verbands an der Bundesgesetzgebung mit, insbesondere an Stellungnahmen im Rahmen der Verbändebeteiligung.

Er ist nicht Mitglied des Vereins. Die Mitglieder des Bundesausschusses unterliegen einem Neutralitätsgebot und sind an Weisungen nicht gebunden.

Die Angaben zur beruflichen Tätigkeit dienen der Einordnung der Fachkunde. Die genannte Kanzlei steht in keiner Verbindung zur Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Im Überblick

Funktion
Mitglied des Bundesausschusses
Beruf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Gremium
Bundesausschuss
Tätigkeit
Ehrenamtlich, ohne Vergütung

Schwerpunkte

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Gesellschaftsrecht

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