Meldung Markenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft Unterstützungsmaßnahmen
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Landesverbraucherhilfen

Vieles, was den Alltag prägt, entscheidet nicht der Bund, sondern das Land. Dafür bauen wir in jedem Land ein Netzwerk auf, mit Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen.

Die Landesebene

Verbraucherrecht wird nicht nur in Berlin gemacht.

Wer baut, eine Wohnung kauft, ein Kind in die Kita bringt oder mit dem Nachbarn streitet, bewegt sich zu einem großen Teil im Recht seines Landes.

Bauordnung, Schule und Kita, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer, kommunale Abgaben, Ladenöffnung, Bestattung und die Schlichtung vor Gericht regeln die Länder selbst. Das Ergebnis sind sechzehn verschiedene Antworten auf dieselben Fragen des Alltags.

Die Bundesverbraucherhilfe vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Bundes- und Europaebene. Ihre Satzung sieht vor, dass Landesverbraucherhilfen diese Arbeit in den Ländern fortführen. Ihre wichtigste Aufgabe ist ein starkes Netzwerk im Land: mit beratenden Berufen, mit Mitgliedern und mit Unternehmen, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können. Noch gibt es keine Landesverbraucherhilfe. Das wollen wir ändern, mit Sorgfalt und mit den richtigen Menschen.

  • 16Länder, sechzehn eigene Rechtsordnungen
  • 3,5 bis 6,5 %Grunderwerbsteuer, je nach Land
  • 5Länder mit eigenem Grundsteuermodell
  • 10Länder mit Schlichtungspflicht vor der Klage

Sechzehn Länder

Jede Landesverbraucherhilfe beginnt mit einer Initiative.

In keinem Land besteht bislang eine Landesverbraucherhilfe. Die Karte zeigt, wie unterschiedlich Landesrecht den Alltag regelt, und führt zu den sechzehn Länderberichten.

Sechzehn Länder, sechzehn Rechtsordnungen

Wählen Sie ein Land

Fahren Sie über die Karte oder wählen Sie ein Land aus der Liste. Sie sehen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick und gelangen zum vollständigen Länderbericht.

Alle Länderberichte: Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen

Kartengrundlage: Victor Cazanave, svg-maps/germany, CC BY 4.0, verändert.

Alle Länder im Vergleich

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Mitgliederstatistik 2026

Wie viele Mitglieder es in Ihrem Land schon gibt.

  • Mitglieder je Land und Kreis
  • Aktivmitglieder je Land: der Kern jeder Gründung
  • Eintritte nach Jahren
  • 16 Länderseiten mit allen Kreisen

PDF, 30 Seiten, 632 KB, Stand 5. November 2026

Der Auftrag

Ein Netzwerk im Land aufbauen.

Zuerst und vor allem verbindet eine Landesverbraucherhilfe Menschen: beratende Berufe, Mitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen. Daraus entsteht die Stimme des Verbandes im Land.

  • Netzwerk der Beratung

    Kontakt zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern und vielen weiteren beratenden Berufen aufbauen und halten, damit Rat im Land erreichbar ist.

  • Mitglieder im Land

    Mitglieder und Unternehmensmitglieder gewinnen, begleiten und an den Verband binden. Sie sind das Fundament jeder Landesverbraucherhilfe.

  • Vertrauensregister vor Ort

    Präsenz für das Vertrauensregister im Land: vertrauenswürdige Unternehmerinnen und Unternehmer ansprechen und für das Prüfverfahren gewinnen. Über Eintragungen entscheidet das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe.

  • Stimme im Land

    Stellungnahmen zu Landesgesetzen und Gespräche mit Landtag, Landesregierung und Kommunen, sachlich und überparteilich.

  • Orientierung

    Verständliche Information zu den Regeln des Landes, abgestimmt mit den Ratgebern und Werkzeugen der Bundesverbraucherhilfe.

  • Stimme im Bund

    Die Landespräsidien können als Beisitzer an den Sitzungen des Präsidiums der Bundesverbraucherhilfe teilnehmen und bringen die Erfahrung aus dem Land ein.

Der Weg zur Gründung

Von der Initiative zur Landesverbraucherhilfe.

  1. Schritt 1: Initiativkreis bilden

    • Sieben Mitglieder
    • Stimmberechtigt

    Mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder der Bundesverbraucherhilfe mit Hauptwohnsitz im Land schließen sich zusammen und bestimmen, wer das künftige Landespräsidium bilden soll.

  2. Schritt 2: Konzept und Antrag einreichen

    • Konzept
    • Eignung

    Der Initiativkreis beschreibt, was die Landesverbraucherhilfe im Land bewirken will, und weist die Eignung des künftigen Präsidiums nach.

  3. Schritt 3: Gespräch und Entscheidung

    • Präsidium
    • Schriftlich

    Nach der Prüfung durch die Bundesgeschäftsstelle folgt ein Gespräch mit dem Präsidium der Bundesverbraucherhilfe, das über die Zustimmung zur Errichtung entscheidet.

  4. Schritt 4: Gründungsversammlung

    • Mustersatzung
    • Wahlen

    Die Gründungsmitglieder beschließen die Landessatzung nach dem Muster und wählen das Landespräsidium.

  5. Schritt 5: Eintragung und Gemeinnützigkeit

    • Vereinsregister
    • Finanzamt

    Anmeldung zum Vereinsregister und Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Erst danach trägt die Landesverbraucherhilfe den Zusatz e. V.

  6. Schritt 6: Aufbauphase

    • 24 Monate
    • Begleitet

    In den ersten beiden Jahren begleitet die Bundesgeschäftsstelle den Aufbau eng. Halbjahresberichte machen sichtbar, was erreicht ist.

Sieben Mitglieder, ein Konzept, ein geeignetes Präsidium.Über die Zustimmung entscheidet das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe (§ 16 der Satzung).

Gründung und Eignung

Für wen das ist

Wir suchen keine Gründer. Wir suchen Verantwortung.

Eine Landesverbraucherhilfe ist ein Ehrenamt mit Außenwirkung. Sie trägt den Namen des Verbandes in ein Land und spricht dort für viele. Deshalb achten wir sorgfältig darauf, wer diese Aufgabe übernimmt.

Was wir uns wünschen

  • Erfahrung in der Führung eines Vereins, eines Verbandes, einer Kammer oder eines Unternehmens
  • Ein gewachsenes Netzwerk im Land, etwa zu beratenden Berufen, Kammern und Unternehmen
  • Integrität, Unabhängigkeit und die Bereitschaft, Interessenkonflikte offen zu legen
  • Ein Team, das Finanzen, Recht oder Verwaltung und Kommunikation abdeckt
  • Verlässliche Zeit über Jahre, nicht nur für den Anfang
  • Die Überzeugung, dass ein Verband mit einer Stimme mehr erreicht als viele einzelne

Was eine Landesverbraucherhilfe nicht ist

  • kein eigenes Geschäftsmodell und kein Weg zu Aufträgen
  • keine Bühne für Parteipolitik oder Einzelinteressen
  • kein Titel ohne Aufgabe
  • keine Abkürzung zu Fördermitteln, Ämtern oder Mandaten
  • kein Alleingang neben der Bundesverbraucherhilfe

Ein Verband, eine Linie

Eigenständig im Land. Verbunden im Ganzen.

Landesverbraucherhilfen sind eingetragene Vereine mit eigener Satzung, eigenem Präsidium und eigener Verantwortung. Zugleich sind sie Teil eines Ganzen.

Sie arbeiten auf der Grundlage der Satzung der Bundesverbraucherhilfe, übernehmen das gemeinsame Regelwerk mit seinen Ordnungen und Richtlinien einschließlich der Festlegungen, die zu seiner einheitlichen Umsetzung getroffen werden, und stimmen sich bei Themen, die über das Land hinausreichen, mit der Bundesebene ab. Ihre Mitglieder sind Mitglieder der Bundesverbraucherhilfe; es gilt die Beitrags- und Gebührenordnung. Die Landespräsidien können als Beisitzer an den Sitzungen des Präsidiums der Bundesverbraucherhilfe teilnehmen.

So bleibt der Verband glaubwürdig: Wer sich an die Bundesverbraucherhilfe wendet, findet in jedem Land dieselben Grundsätze, dieselbe Sorgfalt und dieselbe Haltung.

Das leistet die Landesverbraucherhilfe

  • Kontakte zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern und weiteren beratenden Berufen aufbauen und pflegen
  • Mitglieder und Unternehmensmitglieder im Land gewinnen, begleiten und halten
  • Vor Ort für das Vertrauensregister präsent sein und vertrauenswürdige Unternehmerinnen und Unternehmer für das Prüfverfahren gewinnen
  • Verbraucherinteressen gegenüber Landtag, Landesregierung und Kommunen vertreten

Das bleibt bei der Bundesverbraucherhilfe

  • Koordination und Bearbeitung der Beschwerden
  • Mitgliederplattform und Mitgliederverwaltung
  • Einzug der Mitgliedsbeiträge
  • Prüfverfahren und Entscheidung über Eintragungen im Vertrauensregister
  • Positionen auf Bundes- und Europaebene

Mit Integrität kann man viel erreichen, aber nichts geht über Durchhaltevermögen. Einen Verband aufzubauen und zu führen ist ein Marathon, kein Sprint.

Ricardo DietlPräsident der Bundesverbraucherhilfe

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wer kann eine Landesverbraucherhilfe gründen?

Ein Initiativkreis aus mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern der Bundesverbraucherhilfe mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Land. Die Errichtung bedarf der Zustimmung des Präsidiums der Bundesverbraucherhilfe (§ 16 der Satzung).

Muss ich bereits Mitglied sein?

Ja. Stimmberechtigt ist, wer Mitglied der Bundesverbraucherhilfe ist und die Wartefrist von drei Monaten ab der Aufnahmebestätigung erfüllt hat. Mitglied werden

Besteht ein Anspruch auf Zustimmung?

Nein. Das Präsidium entscheidet nach Konzept und Eignung. Die Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn ihre Grundlagen entfallen.

Ist das Amt im Landespräsidium vergütet?

Das Amt ist ein Ehrenamt. Nachgewiesene Auslagen werden nach den Regeln des Verbandes erstattet.

Was ist die wichtigste Aufgabe einer Landesverbraucherhilfe?

Ein Netzwerk im Land aufzubauen: Kontakt zu Anwaltschaft, Steuerberatung und weiteren beratenden Berufen, Mitglieder und Unternehmensmitglieder zu gewinnen und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister anzusprechen. Daraus erwächst die Stimme des Verbandes gegenüber Landtag, Landesregierung und Kommunen.

Wer bearbeitet Beschwerden aus dem Land?

Die Bundesverbraucherhilfe koordiniert die Beschwerden weiterhin zentral. Sie führt auch die Mitgliederplattform und die Mitgliederverwaltung. Landesverbraucherhilfen leiten Beschwerden, die sie erreichen, an die Bundesverbraucherhilfe weiter.

Wie finanziert sich eine Landesverbraucherhilfe?

Sie erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge. Die Beiträge werden zentral an die Bundesverbraucherhilfe gezahlt. Die Landesverbraucherhilfe erhält auf Grundlage einer regelmäßig neu verhandelten Vereinbarung einen Kostenausgleich für Fixkosten und Auslagen; die übrigen Mittel dienen den bundesweiten Aufgaben.

Was kostet die Gründung?

Für die Beglaubigung der Anmeldung und die Eintragung ins Vereinsregister fallen Notar- und Gerichtskosten an. Einen Anspruch auf Mittel begründet die Gründung nicht; die laufende Finanzierung regelt die Vereinbarung über den Kostenausgleich.

Wie lange dauert es bis zur Eintragung?

Das hängt vor allem von der Qualität des Konzepts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Planen Sie für Antrag, Gespräch, Gründungsversammlung und Eintragung mehrere Monate ein.

Bereit, Verantwortung zu übernehmen?

Melden Sie Ihre Initiative an: mit Konzept, Eignungsnachweis und sieben stimmberechtigten Mitgliedern.