Gründungsinitiative anmelden
Konzept, Eignung und sieben stimmberechtigte Mitglieder: der Antrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Landesverbraucherhilfe.
Bevor Sie beginnen
Das brauchen Sie für den Antrag.
- Mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Land, jeweils mit Mitglieds-ID
- Ein abgestimmtes Konzept in sechs Teilen, am besten vorher im Initiativkreis geschrieben
- Kurzprofile der vorgesehenen Präsidiumsmitglieder
- Etwa eine Stunde Zeit; Ihre Eingaben bleiben bis zum Absenden nur in diesem Browser
Datenschutz
Was mit Ihren Angaben geschieht.
Verantwortlich ist die Bundesverbraucherhilfe e. V. Wir verarbeiten die Angaben ausschließlich, um über die Zustimmung zur Errichtung einer Landesverbraucherhilfe zu entscheiden und das Verfahren durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die benannten Mitglieder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage ihres Einverständnisses mit der Benennung). Zugriff haben die Bundesgeschäftsstelle und das Präsidium. Mitglieds-IDs gleichen wir mit unserer Mitgliederverwaltung ab.
Es werden keine Dateien hochgeladen. Führungszeugnisse fordern wir erst vor der Zustimmung und nur von den vorgesehenen Präsidiumsmitgliedern an. Anträge, die nicht zu einer Gründung führen, löschen wir zwölf Monate nach Abschluss des Verfahrens. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch sowie weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.