Gründungshandbuch
Vom Initiativkreis bis zu den ersten hundert Tagen: der Leitfaden für den Aufbau einer Landesverbraucherhilfe.
Gründungshandbuch
Eine gute Gründung ist zu drei Vierteln Vorbereitung.
Die Eintragung ins Vereinsregister ist ein Formalakt. Was eine Landesverbraucherhilfe trägt, entsteht vorher: ein Team, das sich ergänzt, ein Konzept, das zum Land passt, und eine Arbeitsweise, die auch nach dem ersten Jahr noch hält.
Dieses Handbuch führt Schritt für Schritt durch den Aufbau. Es ergänzt die Seiten zur Gründung, zur Haftung und die Mustersatzung und schließt mit Checklisten, die Sie ausdrucken und abhaken können.
1Bevor Sie anfangen
Eine Landesverbraucherhilfe ist kein Projekt mit Enddatum. Wer sie gründet, übernimmt eine Aufgabe für mehrere Jahre, unter dem Namen eines bundesweiten Verbandes und mit Verantwortung für Mitglieder, Mittel und Ruf. Im Kern ist es eine Netzwerkaufgabe: Kontakt zu Anwaltschaft, Steuerberatung und weiteren beratenden Berufen halten, Mitglieder und Unternehmensmitglieder gewinnen und vor Ort für das Vertrauensregister präsent sein. Beschwerden, Mitgliederplattform und Beitragseinzug führt die Bundesverbraucherhilfe. Beantworten Sie deshalb zuerst für sich selbst:
- Warum wollen Sie das, und was wollen Sie im Land in zwei Jahren erreicht haben?
- Welche Kontakte zu beratenden Berufen, Kammern und Unternehmen im Land bringen Sie mit?
- Wie viele Stunden im Monat können Sie verlässlich aufbringen, auch in einem Jahr mit beruflichen oder familiären Belastungen?
- Sind Sie bereit, im Team zu entscheiden, Beschlüsse zu dokumentieren und Rechenschaft abzulegen?
- Können Sie die gemeinsamen Regeln des Verbandes mittragen, auch dort, wo Sie selbst anders entschieden hätten?
- Gibt es Ämter, Mandate oder Interessen, die mit der Aufgabe in Konflikt geraten könnten?
2Der Initiativkreis
Der Initiativkreis besteht aus mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern der Bundesverbraucherhilfe mit Hauptwohnsitz im Land. Stimmberechtigt ist, wer die Wartefrist von drei Monaten nach der Aufnahmebestätigung erfüllt hat. Sieben ist zugleich die Zahl, die das Vereinsrecht für die Eintragung verlangt (§§ 56, 59 Abs. 3 BGB).
Zusammensetzung
Achten Sie auf Vielfalt in Erfahrung, Region und Lebenslage. Ein Kreis aus einer einzigen Stadt oder einem einzigen Berufsfeld spricht nur einen Teil des Landes an. Aus der Mitte des Kreises gehen das künftige Landespräsidium und die ersten Verantwortlichen für Arbeitsbereiche hervor.
Rollen im Landespräsidium
- Präsidentin oder Präsident: führt das Präsidium, vertritt die Landesverbraucherhilfe nach außen und hält den Kontakt zur Bundesebene.
- Vizepräsidentin oder Vizepräsident: vertritt, übernimmt eigene Arbeitsbereiche und stellt die Handlungsfähigkeit sicher.
- Bis zu drei weitere Mitglieder: etwa für Finanzen, Mitglieder und Kommunikation.
Führung, Finanzen, Recht oder Verwaltung und Kommunikation sollen im Präsidium gemeinsam abgedeckt sein. Niemand muss alles können, aber jemand muss für jedes dieser Felder einstehen.
Arbeitsweise vor der Gründung
Treffen Sie sich regelmäßig, auch virtuell, halten Sie Absprachen schriftlich fest und verteilen Sie Aufgaben mit Namen und Termin. Gehen Sie vor der Eintragung keine Verpflichtungen im Namen der künftigen Landesverbraucherhilfe ein: Wer vorher Verträge schließt, haftet persönlich (§ 54 Abs. 2 BGB). Treten Sie auch noch nicht öffentlich unter dem Namen auf; das Recht dazu entsteht erst mit der Zustimmung.
3Das Konzept
Das Konzept ist das Herzstück des Antrags. Es zeigt, dass Sie das Land kennen, Prioritäten setzen und realistisch planen. Der Antrag fragt sechs Teile ab; diese Leitfragen helfen beim Schreiben:
| Teil | Leitfragen |
|---|---|
| Ausgangslage im Land | Wo sind Verbraucherinnen und Verbraucher im Land besonders betroffen? Welche Landesgesetze und Verfahren stehen an? Wer ist schon aktiv, und wo fehlt eine Stimme? Der Länderbericht ist ein guter Ausgangspunkt. |
| Schwerpunkte | Welche zwei oder drei Themen gehen Sie zuerst an, und warum gerade diese? Was lassen Sie bewusst liegen? |
| Ziele für 24 Monate | Was soll nach zwei Jahren messbar erreicht sein: Kontakte zu beratenden Berufen, Mitglieder und Unternehmensmitglieder, Unternehmen im Prüfverfahren, Stellungnahmen? |
| Team und Aufgaben | Wer übernimmt was? Wie entscheiden Sie, wie oft treffen Sie sich, und wer springt ein, wenn jemand ausfällt? |
| Ressourcen | Welche Zeit und welche Kontakte stehen zur Verfügung? Mit welchen Fixkosten und Auslagen rechnen Sie für den Kostenausgleich durch die Bundesverbraucherhilfe? |
| Netzwerk und Mitglieder | Welche Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und weiteren Beraterinnen und Berater wollen Sie einbinden? Welche Unternehmen kommen für das Vertrauensregister in Betracht? Wie erreichen Sie Mitglieder und Unternehmensmitglieder im ganzen Land? |
Schreiben Sie konkret und knapp. Ein Konzept mit drei klaren Vorhaben überzeugt mehr als eine lange Liste guter Absichten.
4Antrag und Prüfung
Den Antrag stellen Sie online. Er enthält das Konzept, Kurzprofile und Erklärungen des vorgeschlagenen Landespräsidiums und die Namen und Mitglieds-IDs von mindestens sieben stimmberechtigten Mitgliedern. Dateien werden nicht hochgeladen.
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine Kennung, unter der der Antrag geführt wird.
- Abgleich: Die Bundesgeschäftsstelle prüft Mitgliedschaft, Stimmrecht und Wohnsitz und die Vollständigkeit.
- Gespräch: Das vorgeschlagene Landespräsidium stellt das Konzept dem Präsidium der Bundesverbraucherhilfe vor.
- Führungszeugnis: Vor der Entscheidung legen die vorgesehenen Präsidiumsmitglieder ein Führungszeugnis vor, das nicht älter als drei Monate ist.
- Entscheidung: Das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe entscheidet über die Zustimmung zur Errichtung (§ 16 Abs. 2 der Satzung) und teilt sie schriftlich mit.
Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Wird ein Antrag zurückgestellt, nennen wir in der Regel, was fehlt, damit die Initiative nachbessern kann.
5Die Gründungsversammlung
Nach der Zustimmung laden Sie die Gründungsmitglieder zur Gründungsversammlung ein. Sie kann in Präsenz oder virtuell stattfinden. Ein Mitglied des Präsidiums der Bundesverbraucherhilfe oder eine beauftragte Person kann teilnehmen; stimmen Sie den Termin deshalb frühzeitig mit der Bundesgeschäftsstelle ab.
Muster einer Tagesordnung
- Begrüßung, Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
- Feststellung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit
- Bericht über die Zustimmung der Bundesverbraucherhilfe
- Beratung und Beschluss der Landessatzung nach der Mustersatzung
- Wahl des Landespräsidiums
- Wahl der Revisionsbeauftragten
- Beschluss über die Haushaltsprognose für das erste Geschäftsjahr
- Beauftragung des Landespräsidiums mit Anmeldung und Antrag beim Finanzamt
- Verschiedenes
Was in das Protokoll gehört
- Ort oder virtuelles Format, Datum, Beginn und Ende
- Versammlungsleitung und Protokollführung
- Zahl der Anwesenden und Anwesenheitsliste mit Namen
- Gefasste Beschlüsse mit genauem Wortlaut und Abstimmungsergebnis
- Gewählte Personen mit Name, Wohnort und Amt sowie deren Annahme der Wahl
- Unterschriften von Versammlungsleitung und Protokollführung
Die Landessatzung wird von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und mit dem Tag der Errichtung versehen (§ 59 Abs. 3 BGB).
6Eintragung und Gemeinnützigkeit
Anmeldung zum Vereinsregister
Das Landespräsidium meldet die Landesverbraucherhilfe beim zuständigen Amtsgericht an. Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein (§ 77 BGB). Seit dem 1. August 2023 ist die Beglaubigung auch im notariellen Videoverfahren möglich, ohne persönliches Erscheinen. Der Anmeldung liegen bei (§ 59 Abs. 2 BGB):
- eine Abschrift der von mindestens sieben Mitgliedern unterschriebenen Satzung,
- eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Landespräsidiums, in der Regel das Gründungsprotokoll.
Gemeinnützigkeit
Reichen Sie die beschlossene Satzung beim zuständigen Finanzamt ein und beantragen Sie die gesonderte Feststellung, dass sie die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (§ 60a AO). Die Mustersatzung folgt dem Wortlaut der Mustersatzung des Steuerrechts (§ 60 AO mit Anlage 1). Erst mit dieser Feststellung dürfen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Was danach automatisch geschieht
- Transparenzregister: Für eingetragene Vereine werden die Angaben in der Regel aus dem Vereinsregister übernommen; eine eigene Meldung ist nur in Ausnahmefällen nötig (§ 20a GwG).
- Zuwendungsempfängerregister: Gemeinnützige Körperschaften werden von Amts wegen beim Bundeszentralamt für Steuern geführt (§ 60b AO).
Konto und erste Verträge
Eröffnen Sie das Vereinskonto nach der Eintragung, mit Vertretung durch zwei Mitglieder des Landespräsidiums. Verträge, Mitgliedschaften in anderen Organisationen und Anmietungen schließen Sie erst, wenn der Verein eingetragen ist und die Ausgabe in der Haushaltsprognose steht.
7Die ersten hundert Tage
Tag 1 bis 30
Arbeitsfähig werden
- Einführung durch die Bundesgeschäftsstelle
- Geschäftsverteilung und Sitzungsrhythmus beschließen
- Zugänge, Postfach und Ablage einrichten
- Fristenkalender für Steuern und Register anlegen
Tag 31 bis 60
Sichtbar werden
- Erste Mitgliederinformation im Land
- Kammern und Berufsverbände der Anwaltschaft, Steuerberatung und weiterer beratender Berufe ansprechen
- Erste Unternehmen über das Vertrauensregister informieren
- Ersten Schwerpunkt aus dem Konzept starten
Tag 61 bis 100
Wirkung zeigen
- Erstes Netzwerktreffen mit beratenden Berufen und Mitgliedern
- Gespräche mit Landtagsfraktionen und Ministerien, erste Stellungnahme
- Zwischenstand gegenüber den Mitgliedern
- Ersten Halbjahresbericht vorbereiten
In der Aufbauphase von 24 Monaten begleitet die Bundesgeschäftsstelle die Landesverbraucherhilfe eng. Halbjahresberichte halten fest, was erreicht wurde und wo Unterstützung nötig ist. Sie sind kein Kontrollinstrument, sondern die Grundlage dafür, rechtzeitig nachzusteuern.
8Checklisten
Vor dem Antrag
- Mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Land
- Präsidentin oder Präsident und Vizepräsidentin oder Vizepräsident bestimmt
- Führung, Finanzen, Recht oder Verwaltung und Kommunikation abgedeckt
- Konzept in allen sechs Teilen geschrieben
- Länderbericht gelesen und Schwerpunkte begründet
- Haftungsratgeber und Mustersatzung im Kreis besprochen
- Interessenkonflikte offengelegt
Bis zur Gründungsversammlung
- Schriftliche Zustimmung der Bundesverbraucherhilfe liegt vor
- Führungszeugnisse vorgelegt
- Termin mit der Bundesgeschäftsstelle abgestimmt
- Einladung mit Tagesordnung und Satzungsentwurf versandt
- Versammlungsleitung und Protokollführung vorbereitet
- Entwurf der Haushaltsprognose erstellt
Nach der Versammlung
- Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben
- Protokoll unterschrieben
- Anmeldung öffentlich beglaubigt und eingereicht
- Satzung beim Finanzamt eingereicht, Feststellung nach § 60a AO beantragt
- Bundesgeschäftsstelle über die Eintragung informiert
- Vereinskonto mit Vier-Augen-Prinzip eröffnet
- Haftpflichtversicherung geprüft
Stand: 1. November 2026. Bitte stimmen Sie die Anmeldung im Einzelfall mit dem Notariat und dem Registergericht ab. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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