Meldung Markenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft Unterstützungsmaßnahmen
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Die 16 Länder im Vergleich

Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Kita, Straßenausbau, Mieten und Schlichtung: wie unterschiedlich Landesrecht den Alltag regelt.

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Länderberichte

Dieselbe Frage, sechzehn Antworten.

Wer in Kiel eine Wohnung kauft, zahlt eine andere Steuer als in München. Ob die Kita etwas kostet, ob die Straße vor dem Haus auf Kosten der Anlieger ausgebaut wird und ob vor der Klage ein Schlichtungsversuch nötig ist, entscheidet das Land.

Sechs Merkmale zeigen, wie weit Landesrecht in den Alltag reicht. Die Länderberichte gehen tiefer: Sie beschreiben die Lage vor Ort, nennen Besonderheiten und zeigen, wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.

Ländersache

Was die Länder selbst regeln

Bauen und Wohnen

Landesbauordnungen, Photovoltaik- und Begrünungspflichten, Zweckentfremdung von Wohnraum, Verordnungen zur Mietpreisbremse.

Bildung und Familie

Schulgesetze, Lernmittel, Schülerbeförderung, Kita-Gesetze und die Frage, wer für die Betreuung zahlt.

Steuern und Abgaben

Grunderwerbsteuersatz, Grundsteuermodell, Kommunalabgabengesetze mit Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen.

Recht im Alltag

Schlichtung vor der Klage, Nachbarrecht, Ladenöffnung, Bestattungsrecht und Landesgebühren.

Vergleich

Sechs Merkmale im Überblick

Die Kurzwerte vereinfachen. Was dahinter steht, erläutert der jeweilige Länderbericht.

Grunderwerbsteuer
Steuersatz beim Kauf von Grundstücken und Wohnungen. Die Länder legen ihn selbst fest.
Grundsteuer
Bundesmodell oder eigenes Landesmodell seit der Reform 2025.
Kita-Beiträge
Ob und in welchem Umfang die Betreuung beitragsfrei ist.
Straßenausbaubeiträge
Ob Anlieger für den Ausbau ihrer Straße zahlen müssen.
Mietpreisbremse
Gebiete und Laufzeit der Landesverordnung.
Schlichtung vor Klage
Pflicht zum Einigungsversuch vor dem Gang zum Amtsgericht (§ 15a EGZPO).
Landesrecht im Vergleich, Stand 1. November 2026
Land Grunderwerbsteuer Grundsteuer Kita-Beiträge Straßenausbaubeiträge Mietpreisbremse Schlichtung vor Klage
Baden-Württemberg 5,0 % Landesmodell Nicht beitragsfrei Nie erhoben 130 Gemeinden, bis Ende 2026 Nein
Bayern 3,5 % Landesmodell Nicht beitragsfrei Abgeschafft 285 Gemeinden, bis 2029 Ja
Berlin 6,0 % Bundesmodell, eigene Messzahlen Beitragsfrei Abgeschafft Ganze Stadt, bis 2029 Nein
Brandenburg 6,5 % Bundesmodell Ab 3 Jahren beitragsfrei Abgeschafft 36 Gemeinden, bis 2029 Ja
Bremen 5,5 % Bundesmodell, eigene Messzahlen Ab 3 Jahren beitragsfrei Freiwillig Stadt Bremen, bis 2029 Nein
Hamburg 5,5 % Landesmodell 5 Stunden beitragsfrei Abgeschafft Ganze Stadt, bis 2029 Freiwillig (ÖRA)
Hessen 6,0 % Landesmodell Ab 3 Jahren beitragsfrei Freiwillig Im Umbruch Ja
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % Bundesmodell Vollständig beitragsfrei Abgeschafft Rostock, Greifswald Ja
Niedersachsen 5,0 % Landesmodell Ab 3 Jahren beitragsfrei Freiwillig 57 Gemeinden, bis 2029 Ja
Nordrhein-Westfalen 6,5 % Bundesmodell, Hebesätze wählbar 2 Jahre beitragsfrei Abgeschafft 57 Kommunen, bis 2029 Ja
Rheinland-Pfalz 5,0 % Bundesmodell, Hebesätze wählbar Ab 2 Jahren beitragsfrei Pflicht (wiederkehrend) 5 Städte, 2 Landkreise Ja
Saarland 6,5 % Bundesmodell, eigene Messzahlen Beitragsfrei ab 2027 geplant Freiwillig Keine Ja
Sachsen 5,5 % Bundesmodell, eigene Messzahlen Nicht beitragsfrei Freiwillig Dresden, Leipzig, bis Mitte 2027 Nein
Sachsen-Anhalt 5,0 % Bundesmodell, Hebesätze wählbar Geschwisterregel Abgeschafft Keine Ja
Schleswig-Holstein 6,5 % Bundesmodell, Hebesätze wählbar Nicht beitragsfrei Freiwillig Keine Ja
Thüringen 5,0 % Bundesmodell, ab 2027 eigene Messzahlen 2 Jahre beitragsfrei Abgeschafft Erfurt, Jena, bis 2027 Nein

Stand: 1. November 2026. Angaben nach Landesgesetzen, Verordnungen und Veröffentlichungen der Länder; die Quellen nennt der jeweilige Länderbericht. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Sechzehn Berichte

Die Länderberichte

In keinem Land besteht bislang eine Landesverbraucherhilfe. Jeder Bericht endet mit der Frage, wer sie dort aufbauen will.

Sechzehn Länder, sechzehn Rechtsordnungen

Wählen Sie ein Land

Fahren Sie über die Karte oder wählen Sie ein Land aus der Liste. Sie sehen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick und gelangen zum vollständigen Länderbericht.

Alle Länderberichte: Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen

Kartengrundlage: Victor Cazanave, svg-maps/germany, CC BY 4.0, verändert.

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