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Länderbericht Hessen

Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen anders betrifft als anderswo, und wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.

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Länderbericht · Hessen

Die Lage im Land

Gründung offenEine Landesverbraucherhilfe Hessen besteht noch nicht.

Beim Mieterschutz herrscht in Hessen Rechtsunsicherheit: Eine nur um ein Jahr verlängerte Verordnung, eine abweichende amtsgerichtliche Entscheidung und eine neue Verordnung im Verfahren. Für Mieterinnen und Mieter ist kaum zu erkennen, welche Regeln im Einzelfall gelten.

Beim Eigentum treffen hohe Grunderwerbsteuer und das Hessengeld aufeinander. Die Förderung entlastet, ist aber an Voraussetzungen gebunden und wird über zehn Jahre ausgezahlt; wer sie nicht kennt, verschenkt Geld.

Sechs Merkmale

Landesrecht in Hessen

  • Grunderwerbsteuer

    6,0 %

    6,0 Prozent seit 2014. Ersterwerber können seit 2024 das Hessengeld erhalten.

  • Grundsteuer

    Landesmodell

    Hessen wendet das Flächen-Faktor-Verfahren an. Das Finanzgericht hat im Mai 2026 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit für übergroße Grundstücke im Außenbereich geäußert; die Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.

  • Kita-Beiträge

    Ab 3 Jahren beitragsfrei

    Seit 2018 beitragsfrei ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung für mindestens sechs Stunden täglich. Die Krippe bleibt beitragspflichtig.

  • Straßenausbaubeiträge

    Freiwillig

    Seit 2018 entscheiden die Kommunen selbst; einmalige oder wiederkehrende Beiträge sind möglich.

  • Mietpreisbremse

    Im Umbruch

    Die Mieterschutzverordnung für 49 Kommunen wurde im November 2025 nur um ein Jahr verlängert. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung im Juni 2026 für unwirksam gehalten (nicht rechtskräftig). Eine neue Verordnung für 71 Kommunen ist in Vorbereitung.

  • Schlichtung vor Klage

    Ja

    Pflicht bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen außerhalb von Presse und Rundfunk; die Regelung wurde 2025 bis 2035 verlängert. Zuständig sind die Schiedsämter.

Ansatzpunkte

Wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde

  • Ein Netzwerk im Land aufbauen: beratende Berufe, Mitglieder, Unternehmensmitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister
  • Klarheit über die geltende Mieterschutzverordnung und ihre Gebiete
  • Hessengeld: Voraussetzungen und Antrag verständlich erklären
  • Grundsteuer im Flächen-Faktor-Verfahren: Hinweise zur laufenden Rechtsprechung

Besonderheit

Was es so nur hier gibt

Hessengeld

10.000 Euro je Erwerber und 5.000 Euro je Kind beim ersten selbst genutzten Wohneigentum, höchstens bis zur gezahlten Grunderwerbsteuer, ausgezahlt in zehn Jahresraten, befristet bis Ende 2029.

Eine Stimme für Hessen

Wer die Landesverbraucherhilfe Hessen mit aufbauen will, braucht sechs weitere Mitglieder an der Seite, ein Konzept und einen langen Atem.