Zum Inhalt springen

Eintragung beantragen

Antrag, Selbstauskunft, Prüfung, Entscheidung. In der Regel sechs bis acht Wochen.

Eintragung beantragen

Ohne bestandenes Audit keine Eintragung.

Die Aufnahme in das Vertrauensregister setzt einen Antrag, eine Selbstauskunft und das bestandene Audit voraus.

Jede Eintragung folgt demselben Verfahren und demselben veröffentlichten Kriterienkatalog, unabhängig von Größe und Branche. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

  • 6–8 Wochendauert das Verfahren in der Regel
  • 12veröffentlichte Prüfkriterien
  • KostenfreiDas Audit ist Bestandteil der Mitgliedschaft
  • 2 Jahregilt eine Eintragung, mit jährlicher Bestätigung

Ihr Weg ins Register

Vom Antrag bis zur Veröffentlichung.

  1. Schritt 1: Antrag stellen

    • Firmenangaben
    • Ansprechperson

    Das Unternehmen beantragt die Prüfung mit Firmenangaben, Handelsregisternummer und einer benannten Ansprechperson. Mit dem Antrag fallen noch keine Beiträge an.

  2. Schritt 2: Selbstauskunft und Unterlagen

    • Vertragswerk
    • Beschwerden

    Mit der Selbstauskunft beschreiben Sie Vertragswerk, Beschwerdemanagement und Erstattungspraxis. Dazu kommen die aktuellen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Preisangaben sowie ein anonymisierter Nachweis der Beschwerdebearbeitung der letzten zwölf Monate.

  3. Schritt 3: Prüfung durch die Prüfungskommission

    • Unabhängig
    • 12 Kriterien

    Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten, die die Bundesgeschäftsstelle zusammenstellt, prüft die Unterlagen anhand der zwölf veröffentlichten Kriterien und teilt Abweichungen mit.

  4. Schritt 4: Entscheidung des Präsidiums

    • Präsidium
    • Begründet

    Die Prüfungskommission schlägt ein Ergebnis vor, das Präsidium entscheidet auf diesen Vorschlag. Erst mit bestandenem Audit entsteht die Mitgliedschaft. Eine Ablehnung ergeht begründet und mit Rechtsbehelfsbelehrung.

  5. Schritt 5: Eintragung und Veröffentlichung

    • Öffentlich
    • Zwei Jahre gültig

    Die Eintragung wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister veröffentlicht. Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen; vor Ablauf steht ein erneutes Audit an.

100 Euro im Monat, Audit kostenfrei.Beiträge erst nach bestandenem Audit. Einzelheiten regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.

Als Unternehmen beitreten

Unterlagen

Bereit für den Antrag?

Haken Sie ab, was Sie schon vorliegen haben. Ihre Auswahl bleibt in Ihrem Browser.

0 von 4 Unterlagen bereit.

Wenn es nicht auf Anhieb klappt

Abweichungen werden benannt.

Die Prüfungskommission teilt Abweichungen von den Kriterien mit. So wissen Sie, woran es liegt.

  • Jede Entscheidung ergeht schriftlich und begründet
  • Gegen eine Ablehnung steht das Widerspruchsverfahren offen, Frist vier Wochen
  • Weder Ablehnung noch Widerspruch werden im Register vermerkt

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was kostet die Eintragung?

Das Audit ist Bestandteil der Unternehmensmitgliedschaft und kostet nichts extra. Der Beitrag beträgt 100 Euro im Monat und fällt erst nach bestandenem Audit an. Zur Beitrags- und Gebührenordnung

Wer prüft und wer entscheidet?

Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten prüft und schlägt ein Ergebnis vor. Das Präsidium entscheidet auf diesen Vorschlag. Zum Prüfungsablauf

Wie lange dauert das Verfahren?

In der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Eingang der Unterlagen.

Hängt das Ergebnis vom Beitrag ab?

Nein. Der Beitrag deckt den Aufwand des Verfahrens, nicht dessen Ergebnis. Geprüft wird nach veröffentlichten Kriterien, unabhängig von Größe und Branche.