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Gremien

Gremien und Organe

Wer entscheidet, wer berät, wer ausführt.

Die Trennung der Zuständigkeiten ist der Kern unserer Glaubwürdigkeit.

Die Mitgliederversammlung gibt die Linie vor, das Präsidium führt den Verband, der Bundesausschuss verantwortet die fachlichen Positionen, der Politische Beirat berät. Die Geschäftsstelle bereitet vor, dokumentiert und setzt um.

Übersicht

Alle Gremien auf einen Blick.

  • Organ

    Präsidium

    Leitung des Verbandes, Vertretung nach außen, Terminübersicht.

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  • Gremium

    Bundesausschuss

    Fachliches Gremium, weisungsfrei, zeichnet Stellungnahmen und Gutachten.

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  • Gremium

    Politischer Beirat

    Beratung zu politischen Fragestellungen ohne Entscheidungsbefugnis.

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  • Organ

    Mitgliederversammlung

    Höchstes Organ, wählt das Präsidium und entscheidet über die Entlastung.

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  • Verwaltung

    Geschäftsstelle

    Operative Umsetzung und Ansprechstelle für Anfragen.

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  • Übersicht

    Beschlüsse und Regelwerke

    Die Rechtsgrundlagen der Gremienarbeit.

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Wer im Verband was entscheidet

Vier Ebenen, klare Rollen.

  1. 01

    Mitgliederversammlung

    Oberstes Organ. Sie beschließt die Satzung, wählt das Präsidium, nimmt den Bericht entgegen und entscheidet über die Entlastung.

  2. 02

    Präsidium

    Führt den Verband zwischen den Versammlungen, setzt die Beschlüsse um und vertritt ihn nach außen.

  3. 03

    Bundesausschuss

    Berufene Fachexpertinnen und Fachexperten bereiten die Positionen des Verbands vor.

  4. 04

    Geschäftsstelle

    Bereitet vor, dokumentiert und setzt um. Sie hat kein Stimmrecht und trifft keine inhaltlichen Entscheidungen.

Grundsätze der Gremienarbeit

Ehrenamtlich, dokumentiert, überprüfbar.

Alle Aufgaben werden ehrenamtlich ausgeübt, bundesweit und ortsunabhängig.

  • Ämter in Präsidium, Bundesausschuss und Beirat werden ehrenamtlich ausgeübt
  • Beschlüsse werden protokolliert, mit Datum versehen und den Mitgliedern zugänglich gemacht
  • Interessenkonflikte sind offenzulegen; wer betroffen ist, nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil
  • Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen

Wie eine Entscheidung zustande kommt

Vom Anlass zum dokumentierten Beschluss.

  1. Schritt 01

    Anlass

    Ein Thema kommt aus dem Bundesausschuss, aus einer Mitgliederbefragung, aus einem laufenden Gesetzgebungsverfahren oder aus der Praxis der Streitschlichtung.

  2. Schritt 02

    Vorbereitung

    Die Geschäftsstelle bereitet Sachstand, Rechtslage, Betroffenheit beider Seiten und Handlungsoptionen schriftlich auf.

  3. Schritt 03

    Beratung

    Das Präsidium berät die Vorlage und hört bei Bedarf den Bundesausschuss oder den Politischen Beirat.

  4. Schritt 04

    Beschluss

    Der Beschluss wird protokolliert und den Mitgliedern zugänglich gemacht. Abweichende Auffassungen werden vermerkt.

Terminübersicht

Nächste Sitzungen aller Gremien.

  • 20Okt. 2026

    Sitzung des Bundesausschusses

    Bundesausschuss · 9:00 Uhr