Audit und Prüfkriterien
Freiwillige Prüfung entlang zwölf veröffentlichter Kriterien durch eine unabhängige Prüfungskommission. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen.
Prüfungsablauf
Von der Selbstauskunft bis zur Entscheidung.
Geprüft wird von einer unabhängigen Prüfungskommission. Das Präsidium entscheidet auf ihren Vorschlag.
Schritt 1: Antrag und Selbstauskunft
- Unternehmensmitgliedschaft
- Unterlagen
Das Unternehmen beantragt die Unternehmensmitgliedschaft und reicht eine Selbstauskunft ein, dazu die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Preisangaben sowie anonymisierte Nachweise zur Bearbeitung von Beschwerden aus den vergangenen zwölf Monaten.
Schritt 2: Prüfungskommission
- Unabhängige Expertinnen und Experten
- Bundesgeschäftsstelle
Die Bundesgeschäftsstelle stellt für das Verfahren eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen. Die Geschäftsstelle organisiert und dokumentiert das Verfahren, prüft und entscheidet aber nicht selbst.
Schritt 3: Prüfung nach dem Kriterienkatalog
- Zwölf Kriterien
- Stellungnahme 14 Tage
Die Prüfungskommission prüft die Unterlagen anhand der zwölf veröffentlichten Kriterien. Abweichungen teilt sie dem Unternehmen mit; es kann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang Stellung nehmen.
Schritt 4: Vorschlag der Prüfungskommission
- Drei mögliche Ergebnisse
Auf Grundlage der Prüfung und einer etwaigen Stellungnahme schlägt die Prüfungskommission dem Präsidium ein Ergebnis vor: bestanden, mit Auflagen bestanden oder nicht bestanden.
Schritt 5: Entscheidung des Präsidiums
- Auf Vorschlag
- Schriftlich
Das Präsidium entscheidet auf Vorschlag der Prüfungskommission. Mitglieder des Präsidiums, die mit dem Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, sind von der Entscheidung ausgeschlossen. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt, bei Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
Schritt 6: Eintragung im Vertrauensregister
- Öffentlich
- Mit Prüfdatum
Nach bestandenem Audit wird das Unternehmen mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
Prüfkriterien
Zwölf Kriterien, veröffentlicht und einheitlich.
Geprüft wird, was Verbraucher tatsächlich betrifft: das Vertragswerk, der Umgang mit Beschwerden und die Praxis bei Erstattungen. Alle Kriterien gelten für alle Antragsteller gleich.
K01Kriterium
Vertragswerk
Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten keine Klauseln, die nach §§ 307 bis 309 BGB unwirksam sind. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtsprechung.
K02Kriterium
Widerruf und Rückgabe
Widerrufsbelehrung vollständig, auffindbar und fristgerecht. Rückabwicklung ohne unzulässige Bedingungen.
K03Kriterium
Preisangaben
Endpreise, Versandkosten und wiederkehrende Entgelte sind vor Vertragsschluss vollständig ausgewiesen.
K04Kriterium
Vertragsverlängerung
Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind klar benannt.
K05Kriterium
Kündigungsmöglichkeit
Der Kündigungsprozess ist so einfach zugänglich wie der Vertragsabschluss.
K06Kriterium
Erstattungspraxis
Berechtigte Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Anerkennung, ohne Verweis auf Gutscheinlösungen.
K07Kriterium
Beschwerdemanagement
Eingehende Beschwerden werden dokumentiert, innerhalb von fünf Werktagen beantwortet und mit einem benannten Ansprechpartner bearbeitet.
K08Kriterium
Werbeaussagen
Aussagen zu Preisen, Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit und Testergebnissen sind belegbar und nicht irreführend.
K09Kriterium
Datenschutz
Einwilligungen werden getrennt eingeholt, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO fristgerecht beantwortet.
K10Kriterium
Erreichbarkeit
Ein Kontaktweg ohne kostenpflichtige Nummer und ohne Registrierungspflicht ist vorhanden und wird bedient.
K11Kriterium
Barrierearmut
Wesentliche Vertragsinformationen sind auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.
K12Kriterium
Streitbeilegung
Bereitschaft zur Teilnahme an der Streitschlichtung ist erklärt und wird in der Praxis eingehalten.
Bewertung und Ergebnis
Drei mögliche Ergebnisse.
Ein Zwischenergebnis gibt es nicht.
Eintragung für zwei Jahre
Bestanden
Alle zwölf Kriterien sind erfüllt. Veröffentlichung mit Prüfdatum und Gültigkeit.
Eintragung für ein Jahr
Mit Auflagen bestanden
Höchstens zwei Kriterien mit geringfügigen Abweichungen. Nachweis der Abhilfe innerhalb von sechs Monaten.
Keine Eintragung
Nicht bestanden
Wesentliche Kriterien sind nicht erfüllt. Ein erneuter Antrag ist frühestens nach sechs Monaten möglich.
Unabhängigkeit des Verfahrens
Wer prüft, wer entscheidet, was es kostet.
Wer prüft?
Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten. Die Bundesgeschäftsstelle stellt sie für das Verfahren zusammen, organisiert und dokumentiert die Prüfung, prüft aber nicht selbst.
Wer entscheidet?
Das Präsidium, auf Vorschlag der Prüfungskommission. Mitglieder des Präsidiums, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind, sind von der Entscheidung ausgeschlossen. Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen.
Beeinflusst der Beitrag das Ergebnis?
Nein. Der Beitrag ist kein Entgelt für ein bestimmtes Prüfergebnis. Unternehmen werden erst mit bestandenem Audit Mitglied; wer nicht besteht, zahlt nichts.
Wird ein nicht bestandenes Audit veröffentlicht?
Nein. Im Vertrauensregister erscheint ausschließlich, wer besteht. Das Ergebnis wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.
Was kostet das Audit?
Für Mitgliedsunternehmen nichts extra: Audit, Wiederholungsaudit und von uns veranlasste Zwischenprüfungen sind in der Unternehmensmitgliedschaft von 100,00 Euro im Monat enthalten. Für eine Zwischenprüfung auf Antrag des Unternehmens fällt eine Gebühr an. Alle Einzelheiten regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.
Geprüft werden statt behauptet: Mitgliedschaft nur mit bestandenem Audit.
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