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Audit und Prüfkriterien

Freiwillige Prüfung entlang zwölf veröffentlichter Kriterien durch eine unabhängige Prüfungskommission. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen.

Prüfungsablauf

Von der Selbstauskunft bis zur Entscheidung.

Geprüft wird von einer unabhängigen Prüfungskommission. Das Präsidium entscheidet auf ihren Vorschlag.

  1. Schritt 1: Antrag und Selbstauskunft

    • Unternehmensmitgliedschaft
    • Unterlagen

    Das Unternehmen beantragt die Unternehmensmitgliedschaft und reicht eine Selbstauskunft ein, dazu die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Preisangaben sowie anonymisierte Nachweise zur Bearbeitung von Beschwerden aus den vergangenen zwölf Monaten.

  2. Schritt 2: Prüfungskommission

    • Unabhängige Expertinnen und Experten
    • Bundesgeschäftsstelle

    Die Bundesgeschäftsstelle stellt für das Verfahren eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen. Die Geschäftsstelle organisiert und dokumentiert das Verfahren, prüft und entscheidet aber nicht selbst.

  3. Schritt 3: Prüfung nach dem Kriterienkatalog

    • Zwölf Kriterien
    • Stellungnahme 14 Tage

    Die Prüfungskommission prüft die Unterlagen anhand der zwölf veröffentlichten Kriterien. Abweichungen teilt sie dem Unternehmen mit; es kann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang Stellung nehmen.

  4. Schritt 4: Vorschlag der Prüfungskommission

    • Drei mögliche Ergebnisse

    Auf Grundlage der Prüfung und einer etwaigen Stellungnahme schlägt die Prüfungskommission dem Präsidium ein Ergebnis vor: bestanden, mit Auflagen bestanden oder nicht bestanden.

  5. Schritt 5: Entscheidung des Präsidiums

    • Auf Vorschlag
    • Schriftlich

    Das Präsidium entscheidet auf Vorschlag der Prüfungskommission. Mitglieder des Präsidiums, die mit dem Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, sind von der Entscheidung ausgeschlossen. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt, bei Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

  6. Schritt 6: Eintragung im Vertrauensregister

    • Öffentlich
    • Mit Prüfdatum

    Nach bestandenem Audit wird das Unternehmen mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

Prüfkriterien

Zwölf Kriterien, veröffentlicht und einheitlich.

Geprüft wird, was Verbraucher tatsächlich betrifft: das Vertragswerk, der Umgang mit Beschwerden und die Praxis bei Erstattungen. Alle Kriterien gelten für alle Antragsteller gleich.

  • K01Kriterium

    Vertragswerk

    Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten keine Klauseln, die nach §§ 307 bis 309 BGB unwirksam sind. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtsprechung.

  • K02Kriterium

    Widerruf und Rückgabe

    Widerrufsbelehrung vollständig, auffindbar und fristgerecht. Rückabwicklung ohne unzulässige Bedingungen.

  • K03Kriterium

    Preisangaben

    Endpreise, Versandkosten und wiederkehrende Entgelte sind vor Vertragsschluss vollständig ausgewiesen.

  • K04Kriterium

    Vertragsverlängerung

    Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind klar benannt.

  • K05Kriterium

    Kündigungsmöglichkeit

    Der Kündigungsprozess ist so einfach zugänglich wie der Vertragsabschluss.

  • K06Kriterium

    Erstattungspraxis

    Berechtigte Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Anerkennung, ohne Verweis auf Gutscheinlösungen.

  • K07Kriterium

    Beschwerdemanagement

    Eingehende Beschwerden werden dokumentiert, innerhalb von fünf Werktagen beantwortet und mit einem benannten Ansprechpartner bearbeitet.

  • K08Kriterium

    Werbeaussagen

    Aussagen zu Preisen, Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit und Testergebnissen sind belegbar und nicht irreführend.

  • K09Kriterium

    Datenschutz

    Einwilligungen werden getrennt eingeholt, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO fristgerecht beantwortet.

  • K10Kriterium

    Erreichbarkeit

    Ein Kontaktweg ohne kostenpflichtige Nummer und ohne Registrierungspflicht ist vorhanden und wird bedient.

  • K11Kriterium

    Barrierearmut

    Wesentliche Vertragsinformationen sind auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.

  • K12Kriterium

    Streitbeilegung

    Bereitschaft zur Teilnahme an der Streitschlichtung ist erklärt und wird in der Praxis eingehalten.

Bewertung und Ergebnis

Drei mögliche Ergebnisse.

Ein Zwischenergebnis gibt es nicht.

  • Eintragung für zwei Jahre

    Bestanden

    Alle zwölf Kriterien sind erfüllt. Veröffentlichung mit Prüfdatum und Gültigkeit.

  • Eintragung für ein Jahr

    Mit Auflagen bestanden

    Höchstens zwei Kriterien mit geringfügigen Abweichungen. Nachweis der Abhilfe innerhalb von sechs Monaten.

  • Keine Eintragung

    Nicht bestanden

    Wesentliche Kriterien sind nicht erfüllt. Ein erneuter Antrag ist frühestens nach sechs Monaten möglich.

Unabhängigkeit des Verfahrens

Wer prüft, wer entscheidet, was es kostet.

Wer prüft?

Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten. Die Bundesgeschäftsstelle stellt sie für das Verfahren zusammen, organisiert und dokumentiert die Prüfung, prüft aber nicht selbst.

Wer entscheidet?

Das Präsidium, auf Vorschlag der Prüfungskommission. Mitglieder des Präsidiums, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind, sind von der Entscheidung ausgeschlossen. Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen.

Beeinflusst der Beitrag das Ergebnis?

Nein. Der Beitrag ist kein Entgelt für ein bestimmtes Prüfergebnis. Unternehmen werden erst mit bestandenem Audit Mitglied; wer nicht besteht, zahlt nichts.

Wird ein nicht bestandenes Audit veröffentlicht?

Nein. Im Vertrauensregister erscheint ausschließlich, wer besteht. Das Ergebnis wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.

Was kostet das Audit?

Für Mitgliedsunternehmen nichts extra: Audit, Wiederholungsaudit und von uns veranlasste Zwischenprüfungen sind in der Unternehmensmitgliedschaft von 100,00 Euro im Monat enthalten. Für eine Zwischenprüfung auf Antrag des Unternehmens fällt eine Gebühr an. Alle Einzelheiten regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.

Geprüft werden statt behauptet: Mitgliedschaft nur mit bestandenem Audit.