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Wohnen und Mieten

Mietvertrag, Betriebskosten, Mieterhöhung und Kündigung – mit den Fristen, auf die es ankommt.

Themenfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher

Was wir unter Wohnen und Mieten verstehen

Wohnen ist für die meisten Haushalte der größte Ausgabenblock und zugleich der Bereich, in dem formale Fehler am schnellsten Geld kosten. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld nicht als Streit zwischen Mietern und Vermietern, sondern als Frage der Verfahrensqualität: Wer Fristen kennt, Abrechnungen prüfen kann und seine Erklärungen belegbar abgibt, setzt Ansprüche durch, die ihm ohnehin zustehen.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mieterhöhung, Mietspiegel und Mietpreisbremse
  • Mietmängel und Minderung
  • Kaution: Anlage, Abrechnung, Rückzahlung
  • Kündigung, Eigenbedarf und Räumung
  • Modernisierung und Duldungspflichten
  • Wohnungsübergabe und Schönheitsreparaturen

Eckwerte, auf die es ankommt

12 MonateFrist des Vermieters, Ihnen die Abrechnung mitzuteilen§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB
12 MonateIhre Frist, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB
50 bis 70 %Anteil der Heizkosten, der nach erfasstem Verbrauch zu verteilen ist§ 7 Abs. 1 HeizkostenV
15 %Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung§ 12 Abs. 1 HeizkostenV

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

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