Rechtsanwalt mit Kanzlei in Frankfurt am Main, zugelassen seit 2020. Berät und vertritt geschädigte Anleger, Krypto-Investoren, Immobilieneigentümer und Unternehmen, mit Schwerpunkten im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Krypto-Recht und Anlegerschutz sowie im Immobilien- und Vertragsrecht. Unterstützt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, der Rückabwicklung fehlerhafter Verträge, der Vertragsgestaltung und der Abwehr unberechtigter Forderungen, außergerichtlich wie vor Gericht.
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