Meldung Markenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft Unterstützungsmaßnahmen
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Markenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft Unterstützungsmaßnahmen

Präsident Ricardo Dietl spricht sich für mehr Klarheit im Markenrecht aus und hätte sich mehr Rückhalt aus der Wirtschaft gewünscht.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 5. November 2026 im Rechtsstreit zwischen der Alfred Ritter GmbH & Co. KG und dem Mannheimer Familienunternehmen Wacker GmbH der Klage von Ritter Sport stattgegeben (Az. 2 U 3/26) und damit die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart aufgehoben, das die Klage im Januar abgewiesen hatte. Gegenstand ist die quadratische Verpackung des Haferriegels „Monnemer Quadrat“. Die Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Geschäftsführung von Wacker hat angekündigt, den Bundesgerichtshof anzurufen.

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. ist an dem Verfahren nicht beteiligt und äußert sich als unabhängiger Verband. Sie respektiert die Entscheidung des Gerichts. Sie hält es jedoch für bedauerlich, dass Ritter Sport an der Klage festgehalten hat und der Rechtsstreit nun weitergeführt werden muss. Einen Mehrwert für Verbraucher sieht der Verband in einem fortdauernden Verfahren nicht.

„Es ist fatal, dass dieser Streit weitergeführt werden muss. Ein Familienbetrieb mit einem Bio-Haferriegel ist keine Bedrohung für eine der bekanntesten Schokoladenmarken der Welt. Hier hätte Augenmaß mehr bewirkt als ein Urteil“, erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe.

Mögliche Unterstützung

Die Bundesverbraucherhilfe kündigt an, mögliche Maßnahmen zur Unterstützung zu prüfen. In Betracht kommen eine wissenschaftliche Studie zur Wahrnehmung von Produktformen durch Verbraucher, repräsentative Umfragen sowie Straßenumfragen. Sie sollen die öffentliche und politische Debatte über die Reichweite des Formmarkenschutzes auf eine belastbare Grundlage stellen. Auch Aufrufe zur finanziellen Unterstützung schließt der Verband nicht aus. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, berät die Bundesverbraucherhilfe mit Mitgliedern ihres Bundesausschusses. Dem Gremium gehören Rechtsanwälte unterschiedlicher Fachrichtungen an, darunter Fachanwälte für Informationstechnologierecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Konstantin Knöbber-Griesz, Mitglied des Bundesausschusses, hatte den Präsidenten bereits beim Besuch des Familienbetriebs in Mannheim begleitet.

Mehr Klarheit im Markenrecht

Aus Sicht der Bundesverbraucherhilfe zeigt der Fall, dass der Schutz von Formmarken einer klaren Begrenzung bedarf, wenn es um geometrische Grundformen geht. Der Verband stellt den Schutz eingetragener Marken nicht in Frage. Er darf aber nicht dazu führen, dass Grundformen über die eigene Produktkategorie hinaus einem einzelnen Hersteller vorbehalten bleiben. Da das Markenrecht weitgehend europäisch harmonisiert ist, setzt sich die Bundesverbraucherhilfe im Austausch mit dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament für eine pragmatischere Ausgestaltung ein. Dass ein Familienbetrieb einen solchen Streit über mehrere Instanzen führen muss, ist aus Sicht des Verbandes zudem kein gutes Zeichen in einer Zeit, in der viele mittelständische Hersteller wirtschaftlich ohnehin unter Druck stehen. Gerade jetzt sollte der Wettbewerb gestärkt werden, damit sich etablierte Marktstellungen nicht über benachbarte Produktgruppen hinweg verfestigen.

„Leider zeigt sich wieder, dass es Gesetze braucht, wo Augenmaß genügen würde. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, wie weit der Schutz einer Verpackungsform reicht. Das schafft Rechtssicherheit für etablierte Marken ebenso wie für junge Hersteller“, so Dietl.

Gesprächsangebot an die Familienunternehmer

Die Bundesverbraucherhilfe hätte sich gewünscht, dass sich auch der Verband Die Familienunternehmer für den Familienbetrieb einsetzt. Eine persönliche Gesprächsanfrage von Präsident Ricardo Dietl an die Verbandsspitze blieb leider ohne Erfolg. Die Bundesverbraucherhilfe bedauert das.

„Wir hätten uns einen konstruktiven Austausch gewünscht, und unser Gesprächsangebot bleibt bestehen. Wenn kleine und mittlere Hersteller in Deutschland und Europa faire Bedingungen vorfinden, stärkt das den Standort – und Verbraucher profitieren von besseren und vielfältigeren Produkten aus heimischer Herstellung“, so Dietl abschließend.

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