Länderbericht Schleswig-Holstein
Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein anders betrifft als anderswo, und wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.
Länderbericht · Schleswig-Holstein
Die Lage im Land
Gründung offenEine Landesverbraucherhilfe Schleswig-Holstein besteht noch nicht.
Schleswig-Holstein verzichtet auf die Mietpreisbremse und setzt allein auf die Kappungsgrenze in 62 Gemeinden. Für neue Mietverträge in angespannten Lagen gibt es damit keine Begrenzung.
Mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer gehört das Land zur Spitzengruppe; frühere Pläne zur Entlastung von Ersterwerbern wurden nicht umgesetzt.
Sechs Merkmale
Landesrecht in Schleswig-Holstein
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Grunderwerbsteuer
6,5 %
6,5 Prozent seit 2014.
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Grundsteuer
Bundesmodell, Hebesätze wählbar
Bundesmodell mit den Messzahlen des Bundes. Seit 2025 dürfen Gemeinden getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen.
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Kita-Beiträge
Nicht beitragsfrei
Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht.
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Straßenausbaubeiträge
Freiwillig
Seit 2018 entscheiden die Gemeinden selbst.
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Mietpreisbremse
Keine
Eine Mietpreisbremse gilt seit 2019 nicht mehr. Die Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt seit Mai 2024 für fünf Jahre in 62 Städten und Gemeinden.
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Schlichtung vor Klage
Ja
Pflicht bei Nachbarstreitigkeiten, Ehrverletzungen außerhalb von Presse und Rundfunk und Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn die Parteien im selben Landgerichtsbezirk wohnen.
Ansatzpunkte
Wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde
- Ein Netzwerk im Land aufbauen: beratende Berufe, Mitglieder, Unternehmensmitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister
- Wohnen in angespannten Lagen ohne Mietpreisbremse
- Kaufnebenkosten beim Ersterwerb
- Schlichtung vor Klage verständlich erklären
Eine Stimme für Schleswig-Holstein
Wer die Landesverbraucherhilfe Schleswig-Holstein mit aufbauen will, braucht sechs weitere Mitglieder an der Seite, ein Konzept und einen langen Atem.
Quellen
- Landesportal Schleswig-Holstein, Grundsteuer
- Landesportal Schleswig-Holstein, Kappungsgrenzenverordnung
- Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 19/2536
- Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein
Stand: 1. November 2026. Landesrecht ändert sich laufend; wir aktualisieren die Berichte regelmäßig. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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