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Länderbericht Sachsen-Anhalt

Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen-Anhalt anders betrifft als anderswo, und wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.

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Länderbericht · Sachsen-Anhalt

Die Lage im Land

Gründung offenEine Landesverbraucherhilfe Sachsen-Anhalt besteht noch nicht.

Für Familien mit mehreren Kindern steht zum Jahresende 2026 viel auf dem Spiel: Läuft die Geschwisterregel aus, zahlen sie für jedes Kind wieder den vollen Beitrag.

Der Wohnungsmarkt ist geprägt von Leerstand: Rund neun Prozent der Wohnungen stehen leer. Verbraucherfragen drehen sich hier weniger um Mietbegrenzung als um Instandhaltung, Nebenkosten und Wohnqualität.

Sechs Merkmale

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

  • Grunderwerbsteuer

    5,0 %

    5,0 Prozent seit 2012.

  • Grundsteuer

    Bundesmodell, Hebesätze wählbar

    Bundesmodell. Seit 2025 dürfen Gemeinden getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen.

  • Kita-Beiträge

    Geschwisterregel

    Keine allgemeine Beitragsfreiheit. Bei mehreren Kindern zahlen Familien seit 2019 nur für das älteste Kind. Diese Regel läuft Ende 2026 aus, wenn der Landtag nicht handelt; die Beratung ist für November angekündigt.

  • Straßenausbaubeiträge

    Abgeschafft

    Abgeschafft für Beitragspflichten, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind; das Land erstattet die Ausfälle.

  • Mietpreisbremse

    Keine

    Eine Mietpreisbremse gibt es nicht.

  • Schlichtung vor Klage

    Ja

    Pflicht bei Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen außerhalb von Presse und Rundfunk, wenn alle Parteien im Land wohnen.

Ansatzpunkte

Wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde

  • Ein Netzwerk im Land aufbauen: beratende Berufe, Mitglieder, Unternehmensmitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister
  • Geschwisterregel bei den Kita-Beiträgen sichern
  • Nebenkosten und Wohnqualität in Regionen mit Leerstand
  • Schlichtung vor Klage verständlich erklären

Eine Stimme für Sachsen-Anhalt

Wer die Landesverbraucherhilfe Sachsen-Anhalt mit aufbauen will, braucht sechs weitere Mitglieder an der Seite, ein Konzept und einen langen Atem.

Quellen

  1. Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt
  2. Ministerium für Inneres und Sport, Straßenausbaubeiträge
  3. Wohnungs- und Mietmarktbericht Sachsen-Anhalt 2025
  4. Landesjustizverwaltung, Broschüre Schlichten statt richten

Stand: 1. November 2026. Landesrecht ändert sich laufend; wir aktualisieren die Berichte regelmäßig. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.