Länderbericht Saarland
Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Saarland anders betrifft als anderswo, und wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.
Länderbericht · Saarland
Die Lage im Land
Gründung offenEine Landesverbraucherhilfe Saarland besteht noch nicht.
Mit 6,5 Prozent zahlen Käufer im Saarland den Höchstsatz der Grunderwerbsteuer, obwohl die Immobilienpreise vergleichsweise niedrig sind. Für junge Familien, die Eigentum bilden wollen, ist das eine relevante Hürde.
Die angekündigte Kita-Beitragsfreiheit ab 2027 ist ein wichtiger Schritt; bis dahin zahlen Familien deutlich mehr als in den meisten Nachbarländern.
Sechs Merkmale
Landesrecht in Saarland
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Grunderwerbsteuer
6,5 %
6,5 Prozent seit 2015.
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Grundsteuer
Bundesmodell, eigene Messzahlen
Bundesmodell mit eigenen Messzahlen: 0,34 Promille für Wohngrundstücke, 0,64 Promille für Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke.
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Kita-Beiträge
Beitragsfrei ab 2027 geplant
Noch nicht beitragsfrei. Die Elternbeiträge sinken seit 2023 schrittweise; die volle Beitragsfreiheit ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
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Straßenausbaubeiträge
Freiwillig
Die Kommunen entscheiden selbst; wiederkehrende Beiträge sind seit 2020 möglich.
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Mietpreisbremse
Keine
Im Saarland gilt keine Mietpreisbremse.
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Schlichtung vor Klage
Ja
Pflicht bei Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen außerhalb von Presse und Rundfunk.
Ansatzpunkte
Wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde
- Ein Netzwerk im Land aufbauen: beratende Berufe, Mitglieder, Unternehmensmitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister
- Umsetzung der Kita-Beitragsfreiheit ab 2027 begleiten
- Kaufnebenkosten beim Ersterwerb thematisieren
- Ladenöffnung und neue Angebotsformen wie personallose Kleinstmärkte
Besonderheit
Was es so nur hier gibt
Ladenöffnung
Geschäfte dürfen nur Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr öffnen, eine der strengsten Regelungen bundesweit. Ein Gesetzentwurf für personallose Kleinstmärkte liegt dem Landtag vor.
Eine Stimme für Saarland
Wer die Landesverbraucherhilfe Saarland mit aufbauen will, braucht sechs weitere Mitglieder an der Seite, ein Konzept und einen langen Atem.
Quellen
- Saarland, Leistungsbeschreibung Grunderwerbsteuer
- Saarländisches Grundsteuergesetz
- Landeshauptstadt Saarbrücken, Kita-Elternbeiträge
- Ladenöffnungsgesetz Saarland
Stand: 1. November 2026. Landesrecht ändert sich laufend; wir aktualisieren die Berichte regelmäßig. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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