Meldung Markenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft UnterstützungsmaßnahmenMarkenstreit um das „Monnemer Quadrat“: Bundesverbraucherhilfe bedauert Fortgang des Rechtsstreits und prüft Unterstützungsmaßnahmen
Zum Inhalt springen

Länderbericht Baden-Württemberg

Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg anders betrifft als anderswo, und wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.

PDF herunterladen

Länderbericht · Baden-Württemberg

Die Lage im Land

Gründung offenEine Landesverbraucherhilfe Baden-Württemberg besteht noch nicht.

Wer in Baden-Württemberg Eigentum hat, erlebt die Grundsteuerreform besonders unmittelbar: Das Bodenwertmodell bewertet allein den Boden, nicht das Gebäude. Für Eigentümer kleiner Häuser auf großen Grundstücken in guten Lagen ist das oft spürbar teurer geworden, für dicht bebaute Grundstücke günstiger. Die Nachweismöglichkeit seit November 2025 hilft nur, wer sie kennt und belegen kann.

Für Mieterinnen und Mieter läuft Ende 2026 die Frist der Mietpreisbremse ab. Ob und in welchen Gemeinden sie verlängert wird, entscheidet sich auf Landesebene, und genau dort fehlt bislang eine Stimme, die die Lage der Haushalte strukturiert in das Verfahren einbringt.

Sechs Merkmale

Landesrecht in Baden-Württemberg

  • Grunderwerbsteuer

    5,0 %

    Der Satz liegt unverändert bei 5,0 Prozent. Die Landesregierung hat Freibeträge für den Ersterwerb von Wohneigentum angekündigt; umgesetzt ist das noch nicht.

  • Grundsteuer

    Landesmodell

    Baden-Württemberg wendet das modifizierte Bodenwertmodell an: Maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, Wohnnutzung wird um 30 Prozent ermäßigt. Der Bundesfinanzhof hat das Landesgesetz im April 2026 für verfassungsgemäß erklärt. Seit November 2025 kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, wenn der Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt.

  • Kita-Beiträge

    Nicht beitragsfrei

    Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ein verpflichtendes, gebührenfreies letztes Kita-Jahr ist politisch vorgesehen, ein Termin steht noch nicht fest.

  • Straßenausbaubeiträge

    Nie erhoben

    Straßenausbaubeiträge wurden in Baden-Württemberg nie erhoben; die Kommunen erhalten stattdessen Landeszuweisungen.

  • Mietpreisbremse

    130 Gemeinden, bis Ende 2026

    Die Mietpreisbremse gilt in 130 Gemeinden, jedoch nur befristet bis 31. Dezember 2026. Gleiches gilt für die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Eine Verlängerung ist angekündigt.

  • Schlichtung vor Klage

    Nein

    Das Landesschlichtungsgesetz wurde 2013 aufgehoben. Ein vorgeschalteter Einigungsversuch ist nicht mehr Pflicht.

Ansatzpunkte

Wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde

  • Ein Netzwerk im Land aufbauen: beratende Berufe, Mitglieder, Unternehmensmitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister
  • Verständliche Hilfe zum Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts
  • Begleitung der Verordnung zur Mietpreisbremse ab 2027 mit Stellungnahmen
  • Familien: Ausgestaltung des gebührenfreien letzten Kita-Jahres

Besonderheit

Was es so nur hier gibt

Pflicht zur Photovoltaik

Neue Wohngebäude seit Mai 2022, grundlegende Dachsanierungen seit 2023 und offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen müssen mit Photovoltaik ausgestattet werden.

Eine Stimme für Baden-Württemberg

Wer die Landesverbraucherhilfe Baden-Württemberg mit aufbauen will, braucht sechs weitere Mitglieder an der Seite, ein Konzept und einen langen Atem.