Länderbericht Baden-Württemberg
Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg anders betrifft als anderswo, und wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde.
Länderbericht · Baden-Württemberg
Die Lage im Land
Gründung offenEine Landesverbraucherhilfe Baden-Württemberg besteht noch nicht.
Wer in Baden-Württemberg Eigentum hat, erlebt die Grundsteuerreform besonders unmittelbar: Das Bodenwertmodell bewertet allein den Boden, nicht das Gebäude. Für Eigentümer kleiner Häuser auf großen Grundstücken in guten Lagen ist das oft spürbar teurer geworden, für dicht bebaute Grundstücke günstiger. Die Nachweismöglichkeit seit November 2025 hilft nur, wer sie kennt und belegen kann.
Für Mieterinnen und Mieter läuft Ende 2026 die Frist der Mietpreisbremse ab. Ob und in welchen Gemeinden sie verlängert wird, entscheidet sich auf Landesebene, und genau dort fehlt bislang eine Stimme, die die Lage der Haushalte strukturiert in das Verfahren einbringt.
Sechs Merkmale
Landesrecht in Baden-Württemberg
-
Grunderwerbsteuer
5,0 %
Der Satz liegt unverändert bei 5,0 Prozent. Die Landesregierung hat Freibeträge für den Ersterwerb von Wohneigentum angekündigt; umgesetzt ist das noch nicht.
-
Grundsteuer
Landesmodell
Baden-Württemberg wendet das modifizierte Bodenwertmodell an: Maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, Wohnnutzung wird um 30 Prozent ermäßigt. Der Bundesfinanzhof hat das Landesgesetz im April 2026 für verfassungsgemäß erklärt. Seit November 2025 kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, wenn der Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt.
-
Kita-Beiträge
Nicht beitragsfrei
Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ein verpflichtendes, gebührenfreies letztes Kita-Jahr ist politisch vorgesehen, ein Termin steht noch nicht fest.
-
Straßenausbaubeiträge
Nie erhoben
Straßenausbaubeiträge wurden in Baden-Württemberg nie erhoben; die Kommunen erhalten stattdessen Landeszuweisungen.
-
Mietpreisbremse
130 Gemeinden, bis Ende 2026
Die Mietpreisbremse gilt in 130 Gemeinden, jedoch nur befristet bis 31. Dezember 2026. Gleiches gilt für die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Eine Verlängerung ist angekündigt.
-
Schlichtung vor Klage
Nein
Das Landesschlichtungsgesetz wurde 2013 aufgehoben. Ein vorgeschalteter Einigungsversuch ist nicht mehr Pflicht.
Ansatzpunkte
Wo eine Landesverbraucherhilfe ansetzen würde
- Ein Netzwerk im Land aufbauen: beratende Berufe, Mitglieder, Unternehmensmitglieder und vertrauenswürdige Unternehmen für das Vertrauensregister
- Verständliche Hilfe zum Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts
- Begleitung der Verordnung zur Mietpreisbremse ab 2027 mit Stellungnahmen
- Familien: Ausgestaltung des gebührenfreien letzten Kita-Jahres
Besonderheit
Was es so nur hier gibt
Pflicht zur Photovoltaik
Neue Wohngebäude seit Mai 2022, grundlegende Dachsanierungen seit 2023 und offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen müssen mit Photovoltaik ausgestattet werden.
Eine Stimme für Baden-Württemberg
Wer die Landesverbraucherhilfe Baden-Württemberg mit aufbauen will, braucht sechs weitere Mitglieder an der Seite, ein Konzept und einen langen Atem.
Quellen
- Landtag Baden-Württemberg, Gesetzblatt 2025 Nr. 113 (Landesgrundsteuergesetz)
- Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 18/358 (Kita)
- Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 18/342 (Mietpreisbremse)
- Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 15/3263 (Aufhebung Schlichtungsgesetz)
- IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, PV-Pflicht
Stand: 1. November 2026. Landesrecht ändert sich laufend; wir aktualisieren die Berichte regelmäßig. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Weiterlesen
Landesverbraucherhilfen
- LandesverbraucherhilfenWarum es die Landesebene braucht und wie sie entsteht.
- Gründung und EignungVoraussetzungen, Eignungskriterien und der Weg zur Zustimmung.
- Rechte, Pflichten und HaftungHaftungsratgeber für Präsidien, mit Absicherung.
- GründungshandbuchVom Initiativkreis bis zu den ersten hundert Tagen.