Meldung Kündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements gilt
Zum Inhalt springen

Werbung und Wettbewerb · Wettbewerbsrecht

Bewertungen und Kundenstimmen: Was in der Werbung erlaubt ist

Bewertungen verkaufen, sind aber streng geregelt. Seit Mai 2022 müssen Unternehmen offenlegen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen sicherstellen, und gefälschte Bewertungen sind ausdrücklich verboten. Dieser Ratgeber zeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Auf einen Blick

  • Wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen.
  • Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind unzulässig, ebenso die falsche Behauptung, Bewertungen würden geprüft.
  • Bewertungen, für die Kunden einen Vorteil erhalten haben, müssen als solche erkennbar sein.
  • Eine Bitte um Bewertung per E-Mail gilt als Werbung und braucht eine Einwilligung oder die Voraussetzungen für Bestandskunden.

Mit der Umsetzung der europäischen Omnibus-Richtlinie hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klare Regeln für Kundenbewertungen erhalten. Sie gelten für den eigenen Shop, für Bewertungen auf Marktplätzen und für Kundenstimmen in der Werbung.

Was Sie offenlegen müssen

Wer Bewertungen von Verbrauchern zugänglich macht, muss informieren, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Kunden stammen, die die Ware oder Dienstleistung tatsächlich genutzt oder erworben haben (§ 5b Abs. 3 UWG). Prüfen Sie nicht, sagen Sie das. Prüfen Sie, beschreiben Sie wie, etwa durch Bewertungen nur nach Kauf.

Was verboten ist

  • die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne angemessene Maßnahmen zur Überprüfung (Nr. 23b des Anhangs zum UWG)
  • gefälschte Bewertungen zu veröffentlichen oder in Auftrag zu geben und Bewertungen falsch darzustellen (Nr. 23c des Anhangs zum UWG)
  • Bewertungen, für die Kunden einen Gutschein, Rabatt oder anderen Vorteil erhalten haben, ohne entsprechenden Hinweis
  • negative Bewertungen systematisch zu unterdrücken, wenn der Eindruck einer vollständigen Darstellung entsteht

Kundenstimmen in der Werbung

Zitate von Kunden müssen echt und aktuell sein. Wer Namen oder Fotos zeigt, braucht dafür eine Einwilligung der Person. Erfundene Testimonials sind irreführend, auch wenn sie als typisch gemeint sind.

Antworten auf Bewertungen

Antworten Sie sachlich und ohne personenbezogene Details aus dem Kundenkontakt. Kritik, die unwahre Tatsachen behauptet oder beleidigt, können Sie bei der Plattform melden. Für strukturierte Antworten auf Beschwerden steht unser Muster Antwort auf eine Verbraucherbeschwerde bereit.

Grenzen dieser Darstellung

Der Ratgeber gibt einen Überblick über die wettbewerbsrechtlichen Regeln zu Bewertungen. Für Influencer-Werbung und vergleichende Werbung gelten zusätzliche Vorgaben. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Dürfen wir nur positive Bewertungen zeigen?

Eine Auswahl ist zulässig, darf aber nicht den Eindruck einer vollständigen oder repräsentativen Darstellung erwecken. Sagen Sie, nach welchen Kriterien Sie auswählen.

Dürfen wir Kunden um eine Bewertung bitten?

Ja, ohne Vorgabe zum Inhalt. Per E-Mail gilt die Bitte als Werbung und braucht eine Einwilligung oder muss die Voraussetzungen für Werbung an Bestandskunden erfüllen.

Müssen wir jede Bewertung prüfen?

Nein. Sie müssen aber offenlegen, ob und wie Sie die Echtheit sicherstellen, und dürfen keine Prüfung behaupten, die nicht stattfindet.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundlage sind die genannten Vorschriften, Stand 7. November 2026. Die zentralen Passagen wurden mit dem Text auf gesetze-im-internet.de abgeglichen.

Newsroom-Update

Neue Ratgeber direkt per E-Mail.

Neue und überarbeitete Ratgeber, Musterschreiben und Werkzeuge im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden