Meldung Kündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements gilt
Zum Inhalt springen

Verträge und AGB · Vertragsrecht

Kündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements gilt

Abonnements und andere Dauerschuldverhältnisse müssen für Verbraucher leicht kündbar sein. Seit Juli 2022 gilt der Kündigungsbutton, für Verträge ab März 2022 sind lange stillschweigende Verlängerungen in AGB unwirksam. Dieser Ratgeber zeigt, was Unternehmen umsetzen müssen.

Auf einen Blick

  • Wer Abonnements über eine Website abschließen lässt, braucht eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigungsseite.
  • Die Kündigung ist sofort auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.
  • In AGB darf die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre betragen.
  • Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit und mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig.

Zwei Regeln prägen das Abonnementgeschäft mit Verbrauchern: der Kündigungsbutton nach § 312k BGB und die Grenzen für Laufzeiten und Verlängerungen in AGB nach § 309 Nr. 9 BGB. Beide betreffen Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen, vom Streamingdienst bis zum Fitnessstudio.

Der Kündigungsbutton

  • Schaltfläche: gut lesbar und mit nichts anderem beschriftet als „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung, ständig verfügbar und leicht zugänglich.
  • Bestätigungsseite: Sie führt unmittelbar zu einer Seite, auf der Kunden Art der Kündigung, Angaben zur Identifizierung, den Vertrag, den gewünschten Zeitpunkt und den Weg für die Bestätigung angeben.
  • Abschluss: eine Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
  • Bestätigung: sofort auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit der Kündigung und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.

Fehlt der Button oder entspricht er nicht den Vorgaben, können Kunden jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Pflicht gilt nicht für Finanzdienstleistungen und nicht für Verträge, für deren Kündigung das Gesetz eine strengere Form als die Textform vorschreibt.

Laufzeiten und Verlängerungen in AGB

  • Eine Bindung von mehr als zwei Jahren ist in AGB unwirksam.
  • Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und der Kunde ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann.
  • Eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der ersten Laufzeit ist unwirksam.

Für Telekommunikationsverträge gelten zusätzlich Regeln des Telekommunikationsgesetzes. Seit dem 19. Juni 2026 muss der Kündigungsbutton außerdem klar von der neuen Widerrufsfunktion getrennt sein.

Gute Praxis

Machen Sie die Kündigung so einfach wie den Abschluss. Ein Angebot zur Kundenbindung darf erst nach der Bestätigung erscheinen und die Kündigung nicht verzögern. Für die Antwort an Kunden steht unser Muster Bestätigung einer Vertragskündigung bereit.

Grenzen dieser Darstellung

Der Ratgeber behandelt Verträge mit Verbrauchern, die über eine Website geschlossen werden können. Für Telekommunikation, Energie und Versicherungen gelten ergänzende Sonderregeln. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Gilt der Kündigungsbutton auch gegenüber Geschäftskunden?

Nein. Die Pflicht besteht gegenüber Verbrauchern.

Dürfen wir Kündigende mit einem Angebot halten?

Ja, aber nicht auf dem Weg der Kündigung. Ein Angebot nach der Bestätigung ist möglich, solange es die Kündigung nicht verzögert oder an Bedingungen knüpft.

Was gilt für Verträge, die nicht online abschließbar sind?

Der Kündigungsbutton betrifft Verträge, die auf der Website geschlossen werden können. Die Grenzen für Laufzeiten in AGB gelten unabhängig vom Abschlussweg.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundlage sind die genannten Vorschriften, Stand 7. November 2026. Die zentralen Passagen wurden mit dem Text auf gesetze-im-internet.de abgeglichen.

Newsroom-Update

Neue Ratgeber direkt per E-Mail.

Neue und überarbeitete Ratgeber, Musterschreiben und Werkzeuge im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden