Beschluss über die Veröffentlichung der Transparenzberichte
Das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe e. V. hat am 3. Oktober 2026 folgenden Beschluss gefasst:
§ 1 Veröffentlichung der Berichte seit 2022
Die Transparenzberichte für alle Geschäftsjahre seit 2022, dem ersten regulären Geschäftsjahr des Verbandes, werden abschließend geprüft und bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht.
§ 2 Künftige Veröffentlichung
Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird der Transparenzbericht jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres für das vorangegangene Geschäftsjahr veröffentlicht.
§ 3 Inhalt der Berichte
Die Transparenzberichte enthalten Zahlen, Daten und Fakten, insbesondere zur inneren Organisationsentwicklung, zur Zahl der ehrenamtlich Tätigen, zu beauftragten Unternehmen, zu Kundenbeziehungen, zu Förderungen sowie zu Einnahmen und Ausgaben.
§ 4 Geltung
Dieser Beschluss entfaltet mit dem Datum seiner Beschlussfassung unmittelbare Geltung (§ 19 Abs. 5 der Satzung).
Berlin, 3. Oktober 2026
Ricardo Dietl, Präsident
Bundesverbraucherhilfe e. V.
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