Bundesverbraucherhilfe verurteilt Extremismus und Hass verbreitenden Populismus

Datum der Veröffentlichung: 26. Mai 2024

Die Bundesverbraucherhilfe stellt sich entschlossen gegen jede Form des Extremismus und Populismus, die sich gegen Ethnien, Herkünfte, Religionen und andere Gruppen richtet.



„Wir stehen fest in der Mitte der Gesellschaft und gestalten diese aktiv und verantwortungsbewusst mit“, erklärt Präsident Ricardo Dietl.


Vizepräsident Daniel Greckl betont: „Unsere Arbeit basiert auf Toleranz und Respekt gegenüber allen Menschen.“


Generaldirektorin Marina Schneider fügt hinzu: „Wir setzen uns für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft ein und lehnen jede Form von Hass und Ausgrenzung ab.“

Aktuelle Themen

18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier:
7. April 2025
In Deutschland sind zahlreiche Studiengänge, insbesondere im Bereich der Medizin, durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Dies führt dazu, dass viele Bewerber trotz Hochschulreife keinen Studienplatz erhalten. Einige von ihnen entscheiden sich daher, ihren Studienplatz auf dem Rechtsweg einzuklagen. Solche Studienplatzklagen haben in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Misserfolge verzeichnet. Grundlagen der Studienplatzklage Eine Studienplatzklage basiert auf der Annahme, dass Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und somit zusätzliche Studienplätze verfügbar sind. Durch eine sogenannte Kapazitätsklage wird geprüft, ob die Universität tatsächlich alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Hochschule verpflichten, weitere Bewerber zuzulassen. Aktuelle Fallbeispiele erfolgreicher Studienplatzklagen In den letzten Jahren gab es mehrere bemerkenswerte Fälle, in denen Studienplatzklagen erfolgreich waren: Medizinische Hochschule Hannover (MHH) : Im Jahr 2020 wurde ein Student im sechsten Fachsemester Humanmedizin an der MHH durch eine erfolgreiche Studienplatzklage zugelassen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass die Universität ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet hatte, wodurch zusätzliche Studienplätze verfügbar wurden. Quelle Universität Jena : Zum Wintersemester 2020/2021 einigte sich die Universität Jena in einem gerichtlichen Vergleich darauf, acht weitere Studienbewerber im ersten Fachsemester Medizin aufzunehmen. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Quelle Universität des Saarlandes : Ebenfalls im Wintersemester 2020/2021 verpflichtete sich die Universität des Saarlandes, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber im fünften Fachsemester Medizin (klinischer Abschnitt) aufzunehmen. Diese Einigung resultierte aus einer erfolgreichen Studienplatzklage. Quelle Bedeutung der Kapazitätsberechnung Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Kapazitätsberechnung durch die Hochschulen. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass Studienplätze ungenutzt bleiben, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Studienplatzklagen dienen in solchen Fällen dazu, die tatsächlichen Kapazitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Unser Fazit Die Studienplatzklage bleibt ein wichtiges Instrument für Bewerber, die trotz formaler Qualifikation keinen Studienplatz erhalten haben. Erfolgreiche Klagen zeigen, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nicht immer vollständig ausschöpfen und dass der Rechtsweg eine Möglichkeit bietet, dennoch einen Studienplatz zu erlangen. Bewerber sollten jedoch beachten, dass solche Verfahren komplex sind und eine sorgfältige rechtliche Beratung erfordern.