Das muss ich als Gründer wissen: Erfolgreich zur eigenen Firma in 10 Schritten

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Sorgfältige Planung und Entwicklung eines soliden Businessplans
  • Entscheidung über die Art der Selbstständigkeit
  • Prüfung und Schutz von Markenrechten
  • Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung
  • Einholen notwendiger Genehmigungen und Zulassungen
  • Auswahl der Rechtsform und Vorbereitung der Verträge
  • Festlegung des optimalen Unternehmensstandorts
  • Registrierung bei den zuständigen Behörden
  • Professionelle Gestaltung des Firmenimages
  • Entwicklung einer Strategie zur Kundengewinnung
Die Planung


Der erste und einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur eigenen Firma ist die sorgfältige Planung. Hier legst du das Fundament für deinen späteren Erfolg. Der Prozess beginnt mit der Entwicklung einer Geschäftsidee, die Marktpotenzial hat. Anschließend solltest du einen detaillierten Businessplan erstellen, der die Geschäftsstrategie, die Marktanalyse, das Marketingkonzept und vor allem den Finanzplan umfasst. Ein solider Finanzplan zeigt realistisch die Kosten und Einnahmen auf und hilft dir, den Kapitalbedarf und die Liquidität zu berücksichtigen.


Ein gut durchdachter Businessplan ist nicht nur für dich als Gründer essenziell, sondern auch für potenzielle Investoren und Kreditgeber. Er gibt dir Klarheit über deine Geschäftsziele und den Weg, wie du diese erreichen möchtest. Plane genügend Zeit für diesen Schritt ein – je nach Komplexität der Geschäftsidee kann dies mehrere Monate in Anspruch nehmen.



Haupt- oder Nebenerwerb?


Ein weiterer wichtiger Aspekt der Firmengründung ist die Entscheidung, ob du das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb führen möchtest. Der Vollerwerb bietet die Möglichkeit, sich voll und ganz auf das Unternehmen zu konzentrieren, birgt jedoch auch ein höheres finanzielles Risiko. Im Nebenerwerb kannst du zunächst testen, ob deine Geschäftsidee tragfähig ist, während du weiterhin ein regelmäßiges Einkommen aus einer anderen Tätigkeit beziehst.


Falls du dich für den Nebenerwerb entscheidest, musst du sicherstellen, dass deine nebenberufliche Tätigkeit nicht im Konflikt mit deinem Hauptberuf steht. Zudem sind bestimmte steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es ist wichtig, frühzeitig zu klären, ob deine Geschäftsidee im Nebenerwerb umsetzbar ist oder ob du direkt in den Vollerwerb wechseln solltest.



Markenrechte prüfen und schützen


Bevor du deinen Unternehmensnamen und dein Logo öffentlich verwendest, solltest du sicherstellen, dass diese nicht bereits von einem anderen Unternehmen geschützt sind. Dies gilt nicht nur für nationale, sondern auch für internationale Märkte, insbesondere wenn du planst, deine Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anzubieten.


Der Markenschutz ist eine wesentliche Maßnahme, um dein geistiges Eigentum zu schützen. Du kannst deine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Die Registrierung verleiht dir das exklusive Recht, deine Marke zu nutzen und gegen Nachahmer vorzugehen. Es ist jedoch ebenso wichtig, sicherzustellen, dass du keine bestehenden Markenrechte anderer verletzt, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


Neben dem Markenschutz solltest du auch an die Absicherung deines Unternehmens durch entsprechende Versicherungen denken. Dazu gehören sowohl private als auch betriebliche Versicherungen, die dich vor unvorhergesehenen Risiken schützen.



Die Unternehmensfinanzierung sichern


Die Finanzierung ist eine der größten Herausforderungen bei der Gründung eines Unternehmens. Ein solider Finanzplan zeigt dir den notwendigen Kapitalbedarf und hilft, geeignete Finanzierungsquellen zu identifizieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung, von Eigenkapital über Fremdkapital bis hin zu staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen.


Bankkredite sind eine klassische Finanzierungsform, aber nicht immer die beste Lösung. Alternativen wie Crowdfunding, Business Angels oder staatliche Fördermittel können je nach Unternehmensart und -größe vorteilhafter sein. Ein detaillierter Finanzplan im Businessplan erleichtert die Gespräche mit Banken und Investoren und zeigt, dass du deine Finanzen im Griff hast.


Auch solltest du überlegen, ob eine Mischfinanzierung sinnvoll ist, bei der du verschiedene Finanzierungsquellen kombinierst. Beispielsweise könntest du Eigenkapital mit einem zinsgünstigen Förderkredit kombinieren, um die Finanzierungslücke zu schließen. Es ist wichtig, die Finanzierungsoptionen gründlich zu prüfen und frühzeitig Sicherheiten zu bieten.



Welche Genehmigungen sind nötig?


Je nach Branche und Art des Unternehmens benötigst du verschiedene Genehmigungen und Lizenzen. Diese können von einfachen Gewerbeanmeldungen bis hin zu speziellen Erlaubnissen, wie einer Konzession für das Gastgewerbe, reichen. Auch bestimmte Qualifikationen können erforderlich sein, wie ein Meisterbrief im Handwerk.


Es ist entscheidend, sich frühzeitig über die erforderlichen Genehmigungen zu informieren, um Verzögerungen bei der Firmengründung zu vermeiden. Die entsprechenden Informationen erhältst du in der Regel bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern. Denk daran, dass bestimmte Genehmigungen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen können, insbesondere wenn bauliche Veränderungen oder Umweltschutzauflagen berücksichtigt werden müssen.



Rechtsform, Konto und Verträge


Die Wahl der Rechtsform ist ein weiterer kritischer Schritt bei der Firmengründung. Die Rechtsform bestimmt die Haftung, die steuerlichen Verpflichtungen und den Verwaltungsaufwand deines Unternehmens. Zu den häufigsten Rechtsformen zählen Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG).


Einzelunternehmen und GbRs sind einfach zu gründen und bieten Flexibilität, doch du haftest unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG bieten den Vorteil der beschränkten Haftung, sind jedoch mit höherem Gründungsaufwand und strengeren Vorschriften verbunden.


Neben der Wahl der Rechtsform musst du auch ein Geschäftskonto eröffnen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften notwendig, da das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt werden muss, bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann. Darüber hinaus solltest du bereits in der Gründungsphase wesentliche Verträge vorbereiten, wie z.B. den Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerverträge, Arbeitsverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).



Die Standortfrage klären


Der Standort deines Unternehmens kann einen erheblichen Einfluss auf den Geschäftserfolg haben. Bei der Standortwahl spielen viele Faktoren eine Rolle, darunter die Nähe zu Kunden und Lieferanten, die Infrastruktur, die Miet- oder Kaufkosten, sowie lokale Vorschriften und Steuern.


Wenn du ein Ladenlokal, ein Büro oder eine Werkstatt mieten möchtest, solltest du die Lage sorgfältig prüfen. Ein guter Standort kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Bei der Wahl des Standorts solltest du auch die zukünftige Expansion und mögliche Änderungen in deinem Geschäftsmodell berücksichtigen.


Es ist ratsam, sich von einem Immobilienexperten beraten zu lassen, der den lokalen Markt kennt und dir helfen kann, den besten Standort für deine Bedürfnisse zu finden. Denk auch daran, dass der Standort eine entscheidende Rolle in deiner Markenbildung und deinem Image spielt.



Bei welchem Amt anmelden?


Eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den entsprechenden Ämtern und Behörden ist unverzichtbar. Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt, gefolgt von der Anmeldung beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten. Ohne diese kannst du keine Rechnungen schreiben. Zudem müssen Kapitalgesellschaften ins Handelsregister eingetragen werden, und je nach Branche können weitere Anmeldungen erforderlich sein, wie zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft oder dem Transparenzregister.


Die rechtzeitige und korrekte Anmeldung bei den Ämtern ist wichtig, um Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nutze hierfür Checklisten und Leitfäden, die dich durch den Anmeldeprozess führen.



Der perfekte Außenauftritt


Ein professioneller Außenauftritt ist essenziell, um einen guten ersten Eindruck bei potenziellen Kunden und Geschäftspartnern zu hinterlassen. Dazu gehören ein ansprechendes Firmenlogo, eine gut gestaltete Website und eine klare Kommunikation deiner Markenbotschaft.


Neben der visuellen Gestaltung ist es wichtig, dass deine Unternehmenskommunikation klar und konsistent ist. Stelle sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen, wie Impressumspflicht und Datenschutzbestimmungen, auf deiner Website erfüllt sind. Die Erstellung eines Corporate Designs, das sich durch alle Unternehmensmaterialien zieht, hilft, deine Marke einheitlich und professionell zu präsentieren.


Zudem ist es ratsam, bereits vor dem Markteintritt eine Strategie für dein Marketing zu entwickeln, die sowohl Online- als auch Offline-Kanäle umfasst. Ein gelungenes Branding und ein stimmiges Marketingkonzept tragen entscheidend zum Erfolg deines Unternehmens bei.



Kunden gewinnen



Nach der Firmengründung beginnt die wichtigste Phase: die Kundengewinnung. Hierbei ist es entscheidend, eine effektive Marketingstrategie zu entwickeln und diese konsequent umzusetzen. Das Marketing sollte auf deine Zielgruppe abgestimmt sein und verschiedene Kanäle nutzen, um potenzielle Kunden zu erreichen.


Zu den gängigen Methoden der Kundenakquise gehören Online-Marketing, Social Media, Suchmaschinenoptimierung (SEO), E-Mail-Marketing und klassische Werbung. Besonders wichtig ist es, ein stimmiges Marketingbudget festzulegen und die verschiedenen Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen und zu optimieren.


Darüber hinaus solltest du auch an Netzwerkevents und Branchenmessen teilnehmen, um dein Unternehmen bekannt zu machen und wertvolle Geschäftskontakte zu knüpfen. Eine erfolgreiche Kundenakquise erfordert Geduld, Ausdauer und eine klare Strategie.

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: