Die Mini-GmbH: Schritt für Schritt zur erfolgreichen Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG)

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Erfülle die rechtlichen und formalen Voraussetzungen zur Gründung einer UG
  • Informiere dich über die zu erwartenden Gründungskosten und die Dauer des Prozesses
  • Bereite den UG-Vertrag und die notwendigen Dokumente vor
  • Bereite dich gründlich auf den Termin beim Notar vor
  • Melde die UG bei den zuständigen Ämtern an
  • Nutze die Möglichkeiten der digitalen Gründung
  • Kläre häufige Fragen rund um die UG-Gründung
  • Nutze die Checkliste für eine reibungslose Gründung

Voraussetzungen für die UG Gründung


Um eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Du benötigst mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, wobei beide Rollen von derselben Person übernommen werden können. Das Mindestalter für beide Funktionen beträgt 18 Jahre. Der Firmensitz der UG muss sich in Deutschland befinden, jedoch ist eine deutsche Staatsbürgerschaft der Gesellschafter oder Geschäftsführer nicht erforderlich. Der Firmenname muss eintragungsfähig sein, was bedeutet, dass er keine Verwechslungsgefahr birgt und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist notwendig und muss vom Notar notariell beurkundet werden. Alternativ kannst du ein Musterprotokoll verwenden, das jedoch weniger Flexibilität bei der Vertragsgestaltung bietet. Ein Geschäftskonto ist erforderlich, um das Stammkapital einzuzahlen, das mindestens einen Euro betragen muss, jedoch in voller Höhe als Bareinlage vorliegen muss. Sacheinlagen sind nicht zulässig.


Die UG ist eine Sonderform der GmbH und bietet den Vorteil einer Haftungsbeschränkung bei einem deutlich geringeren Mindeststammkapital. Dennoch solltest du beachten, dass ein zu niedriges Stammkapital erhebliche Risiken birgt, insbesondere wenn die Gesellschaft finanzielle Verpflichtungen eingeht.



Kosten und Dauer der UG Gründung


Die Gründung einer UG ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die sich aus Anwaltskosten, Notargebühren und Amtsgebühren zusammensetzen. Anwaltskosten fallen nicht an, wenn du das Musterprotokoll anstelle eines individuellen Gesellschaftsvertrags verwendest. Die Notargebühren können je nach Höhe des Stammkapitals variieren, da ein höheres Stammkapital zu höheren Gebühren führt. Auch die Anzahl der Gesellschafter spielt eine Rolle: Je mehr Gesellschafter, desto höher die Kosten. Die Amtsgebühren für die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung sind hingegen standardisiert.


Die Gesamtkosten der Gründung belaufen sich in der Praxis auf 400 bis 2.000 Euro, abhängig von den individuellen Gegebenheiten und den gewählten Optionen. Die Dauer des Gründungsprozesses kann bis zu drei Monate betragen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einigung über den Gesellschaftsvertrag, der Verfügbarkeit des Notars, der Dauer der Kontoeröffnung und der Prüfung des Firmennamens durch das Amtsgericht. Eine sorgfältige und parallele Planung der einzelnen Schritte kann den Prozess erheblich beschleunigen.


Eine Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen, bietet das UG-Gründungspaket. Dieses Paket übernimmt alle notwendigen Schritte und sorgt dafür, dass die Gründung schnell und reibungslos verläuft.




UG Vertrag und wichtige Unterlagen


Ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer UG ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie weiterer wichtiger Dokumente. Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob du das Musterprotokoll verwenden möchtest oder einen individuell angepassten UG-Vertrag bevorzugst. Das Musterprotokoll ist eine kostengünstige und einfache Variante, die jedoch nur bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendet werden kann. Für komplexere Regelungen und eine größere Anzahl von Gesellschaftern ist ein individueller UG-Vertrag die bessere Wahl.


Bei der Festlegung des Stammkapitals solltest du berücksichtigen, dass ein Mindeststammkapital von 1.000 Euro empfohlen wird, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Die Geschäftsanteile müssen unter den Gesellschaftern verteilt werden, wobei sich das Verhältnis nach dem eingezahlten Anteil am Stammkapital richtet. Diese Aufteilung hat Auswirkungen auf Stimmrechte, Gewinnverteilung und Besitzverhältnisse.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bestellung des Geschäftsführers. Diese Entscheidung sollte bereits vor dem Notartermin getroffen werden, da die Geschäftsführerbestellung entweder im Musterprotokoll oder per Gesellschaftsbeschluss erfolgt. Der Geschäftsführer muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, darunter das Mindestalter von 18 Jahren und die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit.


Auch die Wahl des Firmensitzes ist von großer Bedeutung, da jede spätere Änderung mit zusätzlichen Kosten und einem Notartermin verbunden ist. Daher ist es sinnvoll, den Firmensitz von Anfang an sorgfältig zu wählen. Bei der Wahl des Firmennamens solltest du darauf achten, dass dieser eintragungsfähig ist und keine Verwechslungsgefahr besteht. Eine Prüfung durch die IHK kann dabei helfen, spätere Probleme zu vermeiden. Der Unternehmensgegenstand, der den Handlungsrahmen der UG definiert, sollte präzise formuliert werden, um spätere Anpassungen zu vermeiden. Das Geschäftskonto muss rechtzeitig eröffnet werden, da es für die Einzahlung des Stammkapitals benötigt wird.


Eine gründliche Vorbereitung dieser Punkte spart Zeit und verhindert später auftretende Probleme. Das UG-Gründungspaket bietet Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.



Der Notar-Termin: wichtige Tipps


Der Notartermin ist ein zentraler Schritt bei der Gründung der UG, da die Gesellschaft erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, solltest du den Termin frühzeitig vereinbaren, da Notare oft Wochen im Voraus ausgebucht sind. Seit dem 1. August 2022 besteht zudem die Möglichkeit, die Beurkundung online per Videokonferenz vorzunehmen, was dir Zeit und Kosten spart.


Beim Notartermin werden der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll sowie die Gesellschafterliste verlesen und beurkundet. Nach dem Notartermin muss das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, bevor der Notar die Anmeldung beim Handelsregister vornimmt. Das Amtsgericht prüft anschließend die Unterlagen und trägt die UG ins Handelsregister ein. Erst nach dieser Eintragung darf der Zusatz „in Gründung“ entfallen.


Es ist wichtig, nach der Eintragung im Handelsregister aufmerksam zu sein, da betrügerische Schreiben und Rechnungen an die Adresse der neu gegründeten UG gesendet werden können. Solche Schreiben sollten ignoriert und keinesfalls bezahlt werden.



Anmeldung nach dem Handelsregister: die UG anmelden


Nach der erfolgreichen Eintragung der UG ins Handelsregister müssen weitere Anmeldungen bei verschiedenen Ämtern und Behörden erfolgen. Zunächst steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Die Kosten hierfür variieren je nach Stadt und betragen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.


Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anmeldung beim Finanzamt. Hierfür musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese ist notwendig, um Rechnungen ausstellen zu können. Der Fragebogen enthält viele Informationen zur künftigen wirtschaftlichen Tätigkeit der UG, einschließlich Umsatz- und Gewinnschätzungen.


Darüber hinaus ist die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erforderlich. Alle Gewerbebetriebe sind zur Mitgliedschaft bei einer dieser Kammern verpflichtet, was jährliche Beiträge zur Folge hat. Auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung, ist für alle Unternehmen Pflicht.


Falls du planst, Mitarbeiter einzustellen, musst du eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Auch wenn dies nicht sofort erforderlich ist, empfiehlt es sich, diese Anmeldung frühzeitig vorzunehmen. Schließlich muss die UG im Transparenzregister eingetragen werden, in dem die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft erfasst werden. Diese Anmeldung ist kostenfrei, allerdings fallen in den Folgejahren Gebühren an.


Diese Schritte sind notwendig, um die UG vollständig zu registrieren und sicherzustellen, dass sie rechtlich und steuerlich korrekt arbeitet.



UG online gründen


Seit dem 1. August 2022 ermöglicht das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) eine Online-Gründung der UG. Dieser Prozess vereinfacht den Gründungsablauf erheblich, da der persönliche Vor-Ort-Termin beim Notar durch eine Videokonferenz ersetzt wird.


Die Unterlagen zur UG-Gründung werden im Vorfeld digital an den Notar übermittelt und von diesem elektronisch aufbereitet. In der Videokonferenz wird die Urkunde verlesen und mittels Fern-Signatur von den Gesellschaftern unterschrieben. Der Notar übernimmt anschließend die Übermittlung der Dokumente an das Handelsregister. Diese Online-Gründung spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für die Anreise.


Obwohl die digitale Gründung viele Vorteile bietet, bleibt die Notarpflicht bestehen, und der Prozess erfordert nach wie vor eine gründliche Vorbereitung und Koordination. Insbesondere müssen die Dokumente vollständig und korrekt vorbereitet sein, um Verzögerungen zu vermeiden.


Checkliste zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG)



  • Lege die vertraglichen Regelungen im UG-Vertrag fest, insbesondere bei Teamgründungen.


  • Wähle einen passenden Firmennamen und führe eine Namensprüfung bei der IHK durch, um sicherzustellen, dass der Name eintragungsfähig ist.


  • Überlege, ob der Firmenname als Marke angemeldet werden soll, um den rechtlichen Schutz zu sichern.


  • Bestimme, wer Geschäftsführer wird, und kläre die Details im Gesellschaftervertrag.


  • Wähle einen Notar für die Gründung der UG aus und vereinbare frühzeitig einen Termin, um Verzögerungen zu vermeiden.


  • Entscheide dich für eine Bank und eröffne dort das Geschäftskonto. Prüfe auch, ob eine Online-Eröffnung möglich ist, um den Prozess zu beschleunigen.


  • Bestimme die Höhe des Stammkapitals und verteile die Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern. Achte darauf, dass das Stammkapital ausreichend ist, um die anfänglichen Kosten zu decken und finanzielle Engpässe zu vermeiden.


  • Vermeide es, vor der Eintragung ins Handelsregister Verträge im Namen der UG abzuschließen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.


  • Denke daran, nach der Eintragung im Handelsregister die weiteren notwendigen Anmeldungen bei verschiedenen Ämtern und Behörden durchzuführen, wie die Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der IHK oder HWK.


  • Falls du Unterstützung bei der steuerlichen Erfassung oder der Erstellung der Eröffnungsbilanz benötigst, überlege, einen Steuerberater hinzuzuziehen.


  • Achte darauf, nach der Gründung den Namenszusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ korrekt zu verwenden, sowohl im Impressum als auch auf Rechnungen und in Verträgen oder AGB.

Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“