Erfolgreiches Marketing und Vertrieb für den Mittelstand: Grundlagen, Strategien und Best Practices

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Marketing heute: Trends verstehen und anpassen
  • Warum Marketing auch für kleine Unternehmen und Gründer unverzichtbar ist
  • Solltest du eine Marketing-Agentur beauftragen?
  • Welche Förderungen gibt es für Marketing und Vertrieb?
  • Der Grundstein für erfolgreiches Marketing: Die richtige Vorbereitung
  • Zielgruppenorientiertes Marketing: Vom Kunden aus denken
  • Das Alleinstellungsmerkmal (USP) deines Unternehmens definieren
  • Corporate Identity: Eine starke Markenidentität aufbauen
  • Schutz deiner Marke: Logo-, Design- und Markenschutz
  • Vom Konzept zur Umsetzung: Dein Marketingplan in der Praxis
  • Vertrieb und Marketing verknüpfen: Ein harmonisches Zusammenspiel
  • After-Sales-Management: Kundenbindung langfristig stärken
  • Rechtliche Aspekte im Marketing: Was du beachten musst

Marketing heute: Trends verstehen und anpassen


In der heutigen Geschäftswelt ist es unerlässlich, die Dynamiken und Trends im Marketing zu verstehen und diese in deine Strategien zu integrieren. Die Corona-Pandemie hat beispielsweise eindrucksvoll gezeigt, wie schnell sich Marktbedingungen ändern können und wie wichtig es ist, flexibel auf neue Anforderungen zu reagieren. Eine Studie des Beratungsunternehmens Deloitte verdeutlicht, dass Marken, die ihre Marketingstrategien schnell an die veränderten Bedürfnisse der Verbraucher anpassen konnten, erheblich an Kundengunst gewonnen haben.


Die wichtigsten Erkenntnisse aus dieser und ähnlichen Studien sind:


  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Unternehmen, die in der Lage sind, ihre Marketingstrategien schnell an neue Gegebenheiten anzupassen, werden von Kunden positiv wahrgenommen und bevorzugt.
  • Menschlichkeit und Authentizität: Verbraucher schätzen Marken, die authentisch auftreten und eine menschliche, nahbare Kommunikation pflegen. Dies stärkt das Vertrauen und die Bindung der Kunden an das Unternehmen.
  • Vertrauen und Transparenz: Ein offener und transparenter Umgang mit den Kunden, insbesondere in Krisenzeiten, ist entscheidend für den langfristigen Erfolg. Kunden erinnern sich an Marken, die in schwierigen Zeiten unterstützend und lösungsorientiert agiert haben.


Für dein Unternehmen bedeutet dies, dass du kontinuierlich deine Marketingstrategien überprüfen und anpassen musst, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Dies gilt nicht nur für große Unternehmen, sondern insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft flexibler und agiler auf Marktveränderungen reagieren können.



Warum Marketing auch für kleine Unternehmen und Gründer unverzichtbar ist


Viele Gründer und kleine Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, ohne über die großen Budgets großer Konzerne zu verfügen. Es stellt sich daher oft die Frage, ob Marketing in diesem Kontext überhaupt notwendig ist. Die Antwort lautet eindeutig: Ja.


In der heutigen Zeit ist der Wettbewerb in nahezu jeder Branche immens. Für jedes Produkt und jede Dienstleistung gibt es unzählige Anbieter. In dieser Flut von Angeboten musst du als Unternehmen herausstechen und potenziellen Kunden zeigen, warum sie genau bei dir kaufen sollten. Das funktioniert nur mit einer durchdachten Marketingstrategie.


Ein gutes Produkt allein reicht heute nicht mehr aus, um sich am Markt zu behaupten. Potenzielle Kunden müssen auf dich aufmerksam werden, deine Botschaften verstehen und das Vertrauen gewinnen, dass du der richtige Anbieter für ihre Bedürfnisse bist. Ein durchdachtes Marketing hilft dir dabei, deine Zielgruppe zu erreichen, dich von der Konkurrenz abzuheben und eine starke Marke aufzubauen.



Solltest du eine Marketing-Agentur beauftragen?


Das Marketing selbst zu gestalten, kann für viele Unternehmen eine große Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es an Zeit, Ressourcen oder Know-how fehlt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine professionelle Marketing-Agentur zu beauftragen, die dich bei der Entwicklung und Umsetzung deiner Marketingstrategie unterstützt.


Eine gute Marketing-Agentur bringt nicht nur das nötige Fachwissen mit, sondern auch wertvolle Erfahrungen aus verschiedenen Branchen. Sie kann dir dabei helfen, deine Marketingziele zu erreichen, ohne dass du dich in den Details verlierst. Allerdings solltest du bei der Auswahl der Agentur sorgfältig vorgehen.


Worauf solltest du bei der Auswahl einer Marketing-Agentur achten?


  • Referenzen und Erfolgsbeispiele: Lass dir Beispiele erfolgreicher Kampagnen zeigen, die die Agentur für ähnliche Unternehmen durchgeführt hat.
  • Spezialisierung: Achte darauf, dass die Agentur Erfahrung in deiner Branche hat und deine spezifischen Anforderungen versteht.
  • Kommunikation und Zusammenarbeit: Eine gute Agentur zeichnet sich durch eine transparente und offene Kommunikation aus. Du solltest das Gefühl haben, dass die Agentur deine Vision versteht und dir dabei hilft, diese umzusetzen.
  • Kosten und Budget: Stelle sicher, dass die Leistungen der Agentur in dein Budget passen. Achte auch auf versteckte Kosten und kläre von Anfang an, welche Leistungen im Preis enthalten sind.



Welche Förderungen gibt es für Marketing und Vertrieb?


Marketing und Vertrieb können gerade für kleine Unternehmen und Gründer eine finanzielle Herausforderung darstellen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die dir helfen können, deine Marketing- und Vertriebsaktivitäten zu finanzieren. Diese Förderprogramme sind darauf ausgelegt, Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Marketingstrategien zu unterstützen und ihnen den Zugang zu professionellen Dienstleistungen zu erleichtern.


Welche Arten von Förderungen gibt es?


  • Beratungsförderung: Diese Förderprogramme unterstützen Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung eines Marketingkonzepts oder die Entwicklung einer Vertriebsstrategie.
  • Projektförderung: Förderprogramme, die Unternehmen bei der Umsetzung spezieller Marketing- oder Vertriebsprojekte unterstützen. Dies kann die Entwicklung einer neuen Website, die Durchführung einer Marketingkampagne oder die Einführung eines neuen Vertriebskanals umfassen.
  • Gründungszuschüsse: Für Gründer gibt es spezielle Förderprogramme, die helfen, die Anfangskosten zu decken, einschließlich der Kosten für Marketing und Vertrieb. Diese Zuschüsse sind oft an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel die Erstellung eines Businessplans.


Informiere dich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und prüfe, welche Programme für dich in Frage kommen. In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die besten Fördermöglichkeiten zu identifizieren.



Der Grundstein für erfolgreiches Marketing: Die richtige Vorbereitung


Ein guter Plan ist die halbe Miete – das gilt auch im Marketing. Bevor du mit der Umsetzung deiner Marketingstrategie beginnst, solltest du sicherstellen, dass du eine solide Basis geschaffen hast. Dazu gehört, dass du deine Zielgruppe genau kennst, dein Alleinstellungsmerkmal (USP) definiert hast und weißt, wie du wahrgenommen werden möchtest.

Zielgruppenorientiertes Marketing: Vom Kunden aus denken


Der Erfolg deines Marketings hängt maßgeblich davon ab, wie gut du deine Zielgruppe kennst und wie präzise du ihre Bedürfnisse und Wünsche adressierst. Eine genaue Zielgruppenanalyse hilft dir, deine Marketingmaßnahmen gezielt auf die Personen auszurichten, die am ehesten an deinen Produkten oder Dienstleistungen interessiert sind.


Entwickle sogenannte Kundenprofile (Personas), um ein klares Bild deiner Zielgruppe zu bekommen. Personas sind fiktive Charaktere, die deine typischen Kunden repräsentieren. Sie helfen dir, deine Kommunikation und deine Marketingstrategie genau auf die Bedürfnisse deiner Kunden abzustimmen.


Für bestehende Unternehmen ist es oft einfacher, die Zielgruppe zu definieren, da sie auf Erfahrungen und bestehende Kundendaten zurückgreifen können. Als Gründer musst du dir deinen Wunschkunden zunächst vorstellen und dann nach und nach durch Marktforschung und Kundengespräche genauer definieren.



Das Alleinstellungsmerkmal (USP) deines Unternehmens definieren


Das Alleinstellungsmerkmal, auch Unique Selling Proposition (USP) genannt, ist das, was dein Unternehmen, dein Produkt oder deine Dienstleistung einzigartig macht. Es ist das schlagende Argument, warum Kunden bei dir kaufen sollten und nicht bei der Konkurrenz.


Um deinen USP zu finden, stelle dir folgende Fragen:


  • Welche besonderen Funktionen oder Eigenschaften haben dein Produkt oder deine Dienstleistung?
  • Ist dein Produkt oder deine Dienstleistung neu und ohne Konkurrenz?
  • Zeichnet eine besonders hohe Qualität dein Angebot aus?
  • Welche besonderen Leistungen oder Services bietest du?


Denke immer aus der Perspektive des Kunden. Was ist für ihn entscheidend? Was hebt dich wirklich von der Konkurrenz ab?



Corporate Identity: Eine starke Markenidentität aufbauen


Eine klare Corporate Identity (CI) hilft dir, dein Unternehmen und deine Marke nach außen hin einheitlich und professionell zu präsentieren. Die Corporate Identity umfasst alles, was dein Unternehmen ausmacht und wie es wahrgenommen wird: das Logo, die Unternehmensfarben, die Schriftarten, aber auch die Art und Weise, wie du mit Kunden kommunizierst.


Eine starke Corporate Identity schafft Vertrauen und Wiedererkennung bei deinen Kunden. Sie hilft dir, dich von der Konkurrenz abzuheben und deine Marke langfristig zu etablieren.



Schutz deiner Marke: Logo-, Design- und Markenschutz


Sobald du ein Logo und ein Design für dein Unternehmen entwickelt hast, solltest du diese auch rechtlich schützen lassen. Der Markenschutz schützt dein geistiges Eigentum und verhindert, dass andere deine Ideen kopieren.


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine Marke zu schützen. Informiere dich über die verschiedenen Optionen und wähle die, die am besten zu deinem Unternehmen passt. Ein guter Markenschutz kann dir helfen, dich langfristig am Markt zu behaupten und deine Wettbewerbsposition zu sichern.



Vom Konzept zur Umsetzung: Dein Marketingplan in der Praxis


Nachdem du die Grundlagen für dein Marketing geschaffen hast, geht es an die Umsetzung. Ein guter Marketingplan hilft dir dabei, deine Ziele zu erreichen und deine Maßnahmen gezielt und effizient einzusetzen.


Dein Marketingplan sollte alle wichtigen Aspekte deines Marketings abdecken: die Zielgruppe, die Marketingziele, die Marketingstrategie und die konkreten Maßnahmen, die du ergreifen möchtest. Denke auch daran, regelmäßige Erfolgskontrollen durchzuführen und deinen Plan gegebenenfalls anzupassen.



Vertrieb und Marketing verknüpfen: Ein harmonisches Zusammenspiel


Marketing und Vertrieb sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide Bereiche müssen eng zusammenarbeiten, um erfolgreich zu sein. Während das Marketing dafür sorgt, dass potenzielle Kunden auf dein Unternehmen aufmerksam werden, ist es die Aufgabe des Vertriebs, diese Kunden in Käufer zu verwandeln.


Ein gutes Zusammenspiel von Marketing und Vertrieb ist entscheidend für den Erfolg deines Unternehmens. Sorge dafür, dass beide Bereiche Hand in Hand arbeiten und sich gegenseitig unterstützen.



After-Sales-Management: Kundenbindung langfristig stärken


Der Verkaufsprozess endet nicht mit dem Kauf. Das After-Sales-Management ist ein wichtiger Teil deines Marketings und hilft dir, Kunden langfristig an dein Unternehmen zu binden.


Durch gezielte Maßnahmen nach dem Kauf, wie zum Beispiel Kundenservice, Follow-up-E-Mails oder Sonderaktionen, kannst du sicherstellen, dass deine Kunden zufrieden sind und bei dir bleiben. Ein gutes After-Sales-Management stärkt die Kundenbindung und sorgt dafür, dass deine Kunden immer wieder bei dir kaufen.



Rechtliche Aspekte im Marketing: Was du beachten musst


Im Marketing gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben, die du unbedingt einhalten musst. Dazu gehören zum Beispiel Vorschriften zum Datenschutz, zur Werbung oder zum Urheberrecht. Informiere dich genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen und sorge dafür, dass dein Marketing rechtskonform ist.


Ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben kann teuer werden und deinem Unternehmen schaden. Gehe daher auf Nummer sicher und halte dich an die gesetzlichen Vorgaben.


Mit diesem umfassenden Ratgeber hast du nun das Rüstzeug, um dein Marketing und deinen Vertrieb erfolgreich zu gestalten. Nutze die Informationen und Tipps, um dein Unternehmen erfolgreich zu positionieren und langfristig am Markt zu bestehen.

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: