Gasumlage auf Verbraucher nicht endgültig.

Datum der Veröffentlichung: Aug. 10, 2022

Die Bundesverbraucherhilfe sieht die Entscheidung über die Gasumlage noch nicht als endgültig abgeschlossen. Wir fordern ein Solidaritätssplitting, um die Gasumlage auf mehrere Akteure umzulegen. Das schont die Geldbeutel von allen.

Solidaritätssplitting

Ziel der Gespräche ist es, ein Splitting (Aufspalten oder Teilen) der Gaskosten zu erreichen. Demzufolge soll der Staat die im Verhältnis zum Vorjahr gestiegenen Gaspreise zu einem Drittel tragen, ein weiteres Drittel werden Verbraucherinnen und Verbraucher tragen und zu einem letzten Drittel sollen auch Gaskonzerne verpflichtet werden, die Kosten zu stemmen.


Der Bundesgeschäftsführer sagt: "Mit uns als Bundesverbraucherhilfe wird es keine Umlage auf Verbraucherinnen und Verbraucher um jeden Preis geben. Verbraucher waren immer die Leidtragenden. Solange wir die Selbstvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher sind, muss das in der gekannten Form enden."

Lösungsorientiert handeln

Die Bundesgeschäftskanzlei der Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Tagen mehrfach das Argument erreicht, der Staat könne die Mehrkosten tragen, Verbraucherinnen und Verbraucher würden ohnehin Steuern bezahlen. Unser Bundesgeschäftsführer entgegnet: "Bei den Entlastungen durch Steuersenkungen oder Kostenübernahmen müssen wir aufpassen - denn überall, wo Geld ausgegeben wird, muss an anderer Stelle wieder Geld eingenommen werden."


Das Ziel sei es, durch ein solidarisches Miteinander die Kosten zu teilen. So trüge niemand der drei Akteure (Staat, Verbraucher und Konzerne) alle Mehrkosten.

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