Immobiliengipfel einigt sich auf Abschlusserklärung

Datum der Veröffentlichung: Nov. 28, 2022

Die Teilnehmenden des Immobiliengipfels sind am 26. November 2022 in den folgenden Punkten übereingekommen:

 

  1. Die Baubranche leidet. Infolge des Krieges gegen die Ukraine und den damit zusammenhängenden Preisteuerungen sind Handelsmärkte für Baumaterialien angehalten, ihre erhöhten Liefer- und Beschaffungskosten auf die Bauherrinnen und Bauherren oder diejenigen umzulegen, die am Immobilienbau beteiligt sind. Deshalb ist es wichtig, an der Wurzel der Probleme anzupacken und zu aller erst Maßnahmen zu schaffen, die die Baustoffhändlerinnen und Baustoffhändler entlasten. Die dadurch entstehenden Kostendefizite tragen unmittelbar dazu bei, Baukosten zu senken und die dann veranschlagten Kauf- und Mietpreise in Bezug auf eine zunehmend belastende Höhe in der Preissteigerung zu entschleunigen.
  2. Der Investitions- und Immobilienmarkt wird derzeit durch nicht geschaffene Anreize oder fehlerhaft eingesetzte Maßnahmen ausgebremst. Investorinnen und Investoren, worunter auch Familien oder Personen fallen, die eine nicht auf Erwerb gerichtete Investitionskultur betreiben, müssen zum Bau, auch zum Bau im Bestand, angeregt und bei diesem Prozess unterstützt werden. Es gilt deshalb, Maßnahmen hinsichtlich entbürokratisierender Behördengänge zu schaffen. Vor allem Wartezeiten oder dem Zweck nicht entsprechenden Verwaltungsvorschriften muss durch die zu schaffenden Maßnahmen entgegengewirkt werden. Bauen muss sich nicht nur in Bezug auf die Kosten lohnen; auch Aufwand und Nutzen sind in sich auszugleichen.
  3. Die In-Kenntnis-Setzung über Immobilien, über deren Eigentümer und Eckwerte zu den jeweiligen Nießbrauchrechten müssen digital und transparent einsehbar gemacht werden. Zuletzt haben dies Vertreter der Bundesnotarkammer in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 23. November 2022 gefordert. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen bereits seit 2013, wurden aber bisher technisch und regulatorisch nicht umgesetzt. Es wird konstatiert, dass sich die Transparenz im Hinblick auf Immobiliensuchen für mögliche Kaufinteressenten verbessern muss. Festzustellen bleibt außerdem, dass sich nicht nur die Einsichtnahme durch Interessenten verbessern würde, sondern sich insbesondere auch illegitime Vermögensabsprachen dadurch viel transparenter gestalten ließen. Das Bundesweite Datenbankgrundbuch würde diesbezüglich Abhilfe leisten. Entsprechende Maßnahmen müssen regierungsseits rasch auf den Weg gebracht werden.
  4. Weiterer Entbürokratisierungsbedarf wird in Bezug auf Bauvorschriften gesehen. Derzeit verfügt jedes Bundesland über seine individuellen und eigenen Bauordnungen; so hat Bayern unter anderem die Bayerische Bauordnung (BayBO), die das Bauen in die Höhe auf in der Regel 15 Meter begrenzt. Dies geht aus einer Mitteilung des Eigenheimerverbandes Bayern hervor. Viele weitere Teilregularien gliedern sich diesem Grundsatz in Bayern unter, weshalb Wohnraum in der Innenstadt Münchens bereits vor Jahren zu einem Luxusgut geworden ist. Es ist zu konstatieren, dass eine Bundesbauordnung Abhilfe schaffen würde. Grundsätze im Hinblick auf Bauhöhen und Abstandsflächen bundeseinheitlich festzulegen würde die Bau- und Investmentbranche wesentlich begünstigen, gleichzeitig aber auch Wohnraum an der Quelle arbeitsschaffender Gewerbeflächen bieten. Auch Regularien in Bezug auf Bauen im Bestand oder einheitliche Gesamterscheinungsbilder einer Stadt sind zu entbürokratisieren und einem den Umständen der jeweiligen Stadt und Anwohner:innen anzupassen. Baubehörden müssen auch einzelfallbezogen handeln dürfen. Stadtratsabstimmungen wären in Grundsatzfragen zeitnah heranzuholen.
  5. Die Ausweitung von Bauflächen führen zu einem zunehmenden Rückgang von Grünflächen und damit verbunden von natürlichem Schutzraum für Tiere. Diesen zu schützen ist die Aufgabe der Gesellschaft. Bauen in die Höhe, also das Schaffen von Hochhäusern, hat deshalb zentraler Bestandteil der vorbenannten Maßnahmen im Hinblick auf Entbürokratisierungen und Bauvorschriftsanpassungen zu sein. In Deutschland wird der Begriff Hochhaus in den Bauordnungen der Länder dann angewandt, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Das entspricht einem Gebäude von acht Stockwerken und mehr. Es ist davon auszugehen, dass unter einer solchen Erweiterung die Stadtbilder nicht leiden.

 

Bezahlbarer Wohnraum kann nur dadurch entstehen, dass insgesamt mehr Wohnraum geschaffen wird. Dabei kann es nicht Sinn und Zweck sein, vor allem staatsgeförderte oder gar ganz vom Staat errichtete Immobilien zu forcieren, die dann privatisiert werden. Der Wohnungsbau durch den Staat entsteht unter Ausschreibungen und den jeweils günstigsten Marktangeboten. Regionale Betriebe können diesem Kostenbedarf durch ihre darüber liegenden Eigenkosten nicht entsprechen. Die Bau- und Immobilienbranche muss deshalb entschieden gestärkt werden.

 

Die in dieser Abschlusserklärung niedergebrachten Formulierungen wurden von den Teilnehmenden des Immobiliengipfels einstimmig angenommen.


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