Kaution bei Mietwohnungen: So schützt du dein Geld und deine Rechte
Datum der Veröffentlichung: 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick
- Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen.
- Du kannst die Kaution in Raten zahlen und sie muss verzinst werden.
- Der Vermieter darf die Kaution nur zur Deckung berechtigter Forderungen verwenden.
- Nach dem Auszug hast du Anspruch auf
Rückzahlung der Kaution inklusive Zinsen.
Höhe und Zahlung der Kaution
Die Mietkaution darf laut § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maximal drei Monatsmieten betragen, wobei die Miete ohne Betriebskosten zugrunde gelegt wird. Du hast das Recht, die Kaution in drei gleich großen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten in den beiden darauffolgenden Monaten.
Anlage und Verzinsung der Kaution
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem insolvenzsicheren Konto anzulegen. Üblicherweise wird die Kaution auf einem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist hinterlegt. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Die Zinsen erhöhen die Kaution und stehen dir als Mieter zu. Sie müssen spätestens bei der Rückzahlung der Kaution ausgezahlt werden.
Verwendung der Kaution durch den Vermieter
Der Vermieter darf die Kaution nur zur Deckung berechtigter Forderungen verwenden. Dies können ausstehende Mietzahlungen, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung oder Kosten für die Beseitigung von Schäden sein, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Es ist wichtig, dass du als Mieter bei Übergabe der Wohnung ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellst, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren und Streitigkeiten vorzubeugen.
Rückzahlung der Kaution
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter eine angemessene Frist, um die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen. Üblicherweise beträgt diese Frist drei bis sechs Monate. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, um eventuelle Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung abzudecken. Spätestens sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses sollte die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen.
Vorgehen bei Streitigkeiten
Sollte es zu Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution kommen, kannst du folgende Schritte unternehmen:
- Schriftliche Aufforderung: Fordere den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution auf und setze eine Frist von etwa zwei Wochen. Füge Kopien relevanter Dokumente bei, wie das Übergabeprotokoll und die Mietvertragskündigung.
- Schlichtungsstelle: Wenn der Vermieter nicht reagiert, kannst du dich an eine Schlichtungsstelle oder den Mieterschutzbund wenden. Diese Institutionen bieten Unterstützung und können oft eine außergerichtliche Einigung erzielen.
- Rechtliche Schritte: Sollte auch dies keine Lösung bringen, bleibt der Gang zum Amtsgericht. Du kannst eine Klage auf Rückzahlung der Kaution einreichen. Es empfiehlt sich, hierfür rechtlichen Beistand zu suchen, um deine Chancen auf Erfolg zu erhöhen.
Präventive Maßnahmen
Um Streitigkeiten zu vermeiden, solltest du von Anfang an sorgfältig vorgehen. Erstelle ein ausführliches Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug, dokumentiere den Zustand der Wohnung mit Fotos und halte alle Vereinbarungen schriftlich fest. Zudem solltest du alle Zahlungen, einschließlich der Kaution und der monatlichen Mieten, nachweisbar leisten.
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