Kleingewerbe anmelden: Alle Ämter und Gründungsschritte

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Gewerbeamt: Gewerbeschein beantragen, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Kosten zwischen 15 € und 60 €, abhängig von der Gemeinde
  • Geschäftskonto: Ein separates Geschäftskonto eröffnen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen
  • Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Steuernummer beantragen, Kleinunternehmerregelung prüfen
  • Buchhaltung & Steuern: Buchhaltungssoftware nutzen oder Steuerberater beauftragen. Umsatzsteuer und Einkommensteuer beachten
  • IHK/HWK: Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sicherstellen
  • Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Agentur für Arbeit: Betriebsnummer beantragen, wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest
  • Versicherungen: Krankenversicherung, Altersvorsorge und betriebliche Versicherungen organisieren
  • Kontakt zu Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt oder Gesundheitsamt aufnehmen. Geschäftsausstattung, Website, Impressum und AGBs erstellen

Gewerbeamt: den Gewerbeschein beantragen


Der erste Schritt zur Anmeldung deines Kleingewerbes führt dich zum Gewerbeamt. Hier beantragst du den Gewerbeschein, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Im Vorfeld solltest du sicherstellen, dass du alle nötigen Voraussetzungen erfüllst und die erforderlichen Unterlagen bereit hast. Eine gute Nachricht: Als Kleingewerbetreibender benötigst du keinen Handelsregisterauszug.


Ein Kleingewerbe anzumelden ist eine Option, kein Zwang. Es eignet sich für kleine gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro. Diese Grenzen sollen ab 2024 auf 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn angehoben werden. Unternehmen, die diese Grenzen einhalten, müssen sich nicht an die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) halten und können sich für das Kleingewerbe entscheiden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Entscheidung ist, dass du keine Eintragung ins Handelsregister und keinen Notartermin benötigst. Das macht die Gründung unkompliziert.


Bedenke jedoch, dass du als Kleingewerbetreibender mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte über die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) nachdenken.


Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du volljährig sein und einen gültigen deutschen Personalausweis besitzen. Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt einige Branchen, für die zusätzliche Anforderungen gelten, wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder besondere Qualifikationen. Dazu gehören unter anderem Schlüsseldienste, Apotheken oder die Gastronomie.


Das Anmeldeformular, das du beim Gewerbeamt ausfüllst, enthält wichtige Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb. Felder, die das Handelsregister betreffen, kannst du als Kleingewerbetreibender ignorieren. Wichtig sind hingegen Angaben zur Art der Tätigkeit, zur Betriebsstätte und ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.


Auch wenn du dein Gewerbe nur nebenberuflich betreibst, musst du alle nachfolgenden Schritte, wie die Anmeldung beim Finanzamt und bei der IHK, durchführen. Informiere auch deinen Arbeitgeber, falls dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit reglementiert. Du bleibst in deinem Hauptberuf weiterhin sozialversichert, daher solltest du deine Krankenversicherung über die Nebentätigkeit informieren.



Geschäftskonto eröffnen


Obwohl es keine gesetzliche Pflicht ist, ein Geschäftskonto zu führen, wird es dringend empfohlen. Mit einem separaten Geschäftskonto trennst du deine privaten von deinen geschäftlichen Finanzen, was nicht nur die Buchhaltung erleichtert, sondern auch deine Übersichtlichkeit erhöht. Zudem kann die Bank, bei der du dein Geschäftskonto eröffnest, zu einem wichtigen Finanzierungspartner werden.


Wähle ein Konto, das speziell auf die Bedürfnisse von Kleingewerbetreibenden zugeschnitten ist. Achte darauf, ob du eine gute Bargeldversorgung benötigst, wie hoch die Grundgebühr ist und welche Kosten für Überweisungen und Karten anfallen. Ein kostenloses Geschäftskonto kann besonders für den Start sinnvoll sein.



Anmeldung beim Finanzamt


Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes beim Gewerbeamt wirst du vom Finanzamt aufgefordert, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Seit dem 1. Januar 2021 erfolgt dies ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal. Hier legst du auch fest, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, die dir erlaubt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Diese Regelung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz machst und keine größeren Investitionen planst.


Das Finanzamt vergibt nach der Anmeldung eine Steuernummer, die du für die Ausstellung von Rechnungen benötigst. Wenn du planst, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei zu handeln, musst du zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.



Buchhaltung und Steuern


Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes kommen auch Pflichten in der Buchhaltung und bei der Steuererklärung auf dich zu. Du solltest dir frühzeitig überlegen, ob du die Buchhaltung selbst machst oder einen Steuerberater beauftragst. Ein Steuerberater kann dir helfen, komplexe steuerliche Fragen zu klären, die Buchführung zu übernehmen und die Steuererklärungen fristgerecht einzureichen.


Auch wenn du die Buchhaltung selbst in die Hand nimmst, solltest du auf eine ordentliche Organisation achten. Nutze digitale Tools wie Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, um Belege zu verwalten und Rechnungen zu erstellen. Für bestimmte Branchen, wie den Handel oder die Gastronomie, kann ein Kassensystem erforderlich sein, das den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.



IHK und HWK


Als Kleingewerbetreibender bist du verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Für gewerbliche Unternehmen ist das in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), während Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (HWK) gehören. Das Gewerbeamt informiert die zuständige Kammer über deine Gewerbeanmeldung, woraufhin du ein Schreiben mit weiteren Informationen zur Mitgliedschaft erhältst.


Die jährlichen Beiträge für Kleingewerbetreibende bei der IHK sind gering, und in den ersten beiden Jahren wirst du von den Beiträgen befreit, wenn dein Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, vor der Anmeldung zu prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Diese Eintragung ist bei zulassungspflichtigen Handwerken Pflicht und geht mit dem Erhalt der Handwerkskarte einher.



Berufsgenossenschaft


Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, die für die gesetzliche Unfallversicherung und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist. Dies ist innerhalb einer Woche nach der Gründung zu erledigen. Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden erst fällig, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Du selbst kannst dich als Inhaber freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen.



Agentur für Arbeit


Wenn du in deinem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst du eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Diese Nummer ist notwendig für die Anmeldung deiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse. Auch für Minijobber und Auszubildende ist die Betriebsnummer erforderlich. Bei einer Betriebsübernahme musst du ebenfalls eine neue Betriebsnummer beantragen.



Versicherungen


Als Kleingewerbetreibender solltest du dich frühzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmern. Anders als bei Arbeitnehmern besteht für dich keine Pflicht zur Sozialversicherung. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Handwerker, die rentenversicherungspflichtig sind. Du musst dich also selbst um deine Krankenversicherung kümmern und entscheiden, ob du dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Auch eine private Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du in Betracht ziehen.


Darüber hinaus ist es ratsam, betriebliche Versicherungen abzuschließen. Je nach Branche können dies eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Cyber-Versicherung für Online-Shops sein. Der genaue Versicherungsbedarf hängt stark von den spezifischen Risiken deines Gewerbes ab.



Weitere Ämter und Tipps


Je nach Art deines Gewerbes können weitere Ämter relevant werden. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das Bauamt ist wichtig, wenn du bauliche Veränderungen an Geschäftsräumen planst, und das Gesundheitsamt spielt eine Rolle bei der Überwachung der Hygienevorschriften in der Gastronomie.


Neben den Behördengängen solltest du nach der Anmeldung deines Kleingewerbes auch organisatorische Maßnahmen treffen. Richte deinen Betrieb und dein Büro ein, erstelle eine professionelle Website mit rechtssicherem Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Grundlagen helfen dir, dein Kleingewerbe von Anfang an professionell aufzustellen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: