Kleingewerbe anmelden: Alle Ämter und Gründungsschritte

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Gewerbeamt: Gewerbeschein beantragen, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Kosten zwischen 15 € und 60 €, abhängig von der Gemeinde
  • Geschäftskonto: Ein separates Geschäftskonto eröffnen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen
  • Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Steuernummer beantragen, Kleinunternehmerregelung prüfen
  • Buchhaltung & Steuern: Buchhaltungssoftware nutzen oder Steuerberater beauftragen. Umsatzsteuer und Einkommensteuer beachten
  • IHK/HWK: Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sicherstellen
  • Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Agentur für Arbeit: Betriebsnummer beantragen, wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest
  • Versicherungen: Krankenversicherung, Altersvorsorge und betriebliche Versicherungen organisieren
  • Kontakt zu Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt oder Gesundheitsamt aufnehmen. Geschäftsausstattung, Website, Impressum und AGBs erstellen

Gewerbeamt: den Gewerbeschein beantragen


Der erste Schritt zur Anmeldung deines Kleingewerbes führt dich zum Gewerbeamt. Hier beantragst du den Gewerbeschein, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Im Vorfeld solltest du sicherstellen, dass du alle nötigen Voraussetzungen erfüllst und die erforderlichen Unterlagen bereit hast. Eine gute Nachricht: Als Kleingewerbetreibender benötigst du keinen Handelsregisterauszug.


Ein Kleingewerbe anzumelden ist eine Option, kein Zwang. Es eignet sich für kleine gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro. Diese Grenzen sollen ab 2024 auf 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn angehoben werden. Unternehmen, die diese Grenzen einhalten, müssen sich nicht an die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) halten und können sich für das Kleingewerbe entscheiden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Entscheidung ist, dass du keine Eintragung ins Handelsregister und keinen Notartermin benötigst. Das macht die Gründung unkompliziert.


Bedenke jedoch, dass du als Kleingewerbetreibender mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte über die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) nachdenken.


Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du volljährig sein und einen gültigen deutschen Personalausweis besitzen. Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt einige Branchen, für die zusätzliche Anforderungen gelten, wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder besondere Qualifikationen. Dazu gehören unter anderem Schlüsseldienste, Apotheken oder die Gastronomie.


Das Anmeldeformular, das du beim Gewerbeamt ausfüllst, enthält wichtige Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb. Felder, die das Handelsregister betreffen, kannst du als Kleingewerbetreibender ignorieren. Wichtig sind hingegen Angaben zur Art der Tätigkeit, zur Betriebsstätte und ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.


Auch wenn du dein Gewerbe nur nebenberuflich betreibst, musst du alle nachfolgenden Schritte, wie die Anmeldung beim Finanzamt und bei der IHK, durchführen. Informiere auch deinen Arbeitgeber, falls dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit reglementiert. Du bleibst in deinem Hauptberuf weiterhin sozialversichert, daher solltest du deine Krankenversicherung über die Nebentätigkeit informieren.



Geschäftskonto eröffnen


Obwohl es keine gesetzliche Pflicht ist, ein Geschäftskonto zu führen, wird es dringend empfohlen. Mit einem separaten Geschäftskonto trennst du deine privaten von deinen geschäftlichen Finanzen, was nicht nur die Buchhaltung erleichtert, sondern auch deine Übersichtlichkeit erhöht. Zudem kann die Bank, bei der du dein Geschäftskonto eröffnest, zu einem wichtigen Finanzierungspartner werden.


Wähle ein Konto, das speziell auf die Bedürfnisse von Kleingewerbetreibenden zugeschnitten ist. Achte darauf, ob du eine gute Bargeldversorgung benötigst, wie hoch die Grundgebühr ist und welche Kosten für Überweisungen und Karten anfallen. Ein kostenloses Geschäftskonto kann besonders für den Start sinnvoll sein.



Anmeldung beim Finanzamt


Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes beim Gewerbeamt wirst du vom Finanzamt aufgefordert, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Seit dem 1. Januar 2021 erfolgt dies ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal. Hier legst du auch fest, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, die dir erlaubt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Diese Regelung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz machst und keine größeren Investitionen planst.


Das Finanzamt vergibt nach der Anmeldung eine Steuernummer, die du für die Ausstellung von Rechnungen benötigst. Wenn du planst, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei zu handeln, musst du zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.



Buchhaltung und Steuern


Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes kommen auch Pflichten in der Buchhaltung und bei der Steuererklärung auf dich zu. Du solltest dir frühzeitig überlegen, ob du die Buchhaltung selbst machst oder einen Steuerberater beauftragst. Ein Steuerberater kann dir helfen, komplexe steuerliche Fragen zu klären, die Buchführung zu übernehmen und die Steuererklärungen fristgerecht einzureichen.


Auch wenn du die Buchhaltung selbst in die Hand nimmst, solltest du auf eine ordentliche Organisation achten. Nutze digitale Tools wie Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, um Belege zu verwalten und Rechnungen zu erstellen. Für bestimmte Branchen, wie den Handel oder die Gastronomie, kann ein Kassensystem erforderlich sein, das den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.



IHK und HWK


Als Kleingewerbetreibender bist du verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Für gewerbliche Unternehmen ist das in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), während Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (HWK) gehören. Das Gewerbeamt informiert die zuständige Kammer über deine Gewerbeanmeldung, woraufhin du ein Schreiben mit weiteren Informationen zur Mitgliedschaft erhältst.


Die jährlichen Beiträge für Kleingewerbetreibende bei der IHK sind gering, und in den ersten beiden Jahren wirst du von den Beiträgen befreit, wenn dein Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, vor der Anmeldung zu prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Diese Eintragung ist bei zulassungspflichtigen Handwerken Pflicht und geht mit dem Erhalt der Handwerkskarte einher.



Berufsgenossenschaft


Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, die für die gesetzliche Unfallversicherung und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist. Dies ist innerhalb einer Woche nach der Gründung zu erledigen. Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden erst fällig, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Du selbst kannst dich als Inhaber freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen.



Agentur für Arbeit


Wenn du in deinem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst du eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Diese Nummer ist notwendig für die Anmeldung deiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse. Auch für Minijobber und Auszubildende ist die Betriebsnummer erforderlich. Bei einer Betriebsübernahme musst du ebenfalls eine neue Betriebsnummer beantragen.



Versicherungen


Als Kleingewerbetreibender solltest du dich frühzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmern. Anders als bei Arbeitnehmern besteht für dich keine Pflicht zur Sozialversicherung. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Handwerker, die rentenversicherungspflichtig sind. Du musst dich also selbst um deine Krankenversicherung kümmern und entscheiden, ob du dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Auch eine private Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du in Betracht ziehen.


Darüber hinaus ist es ratsam, betriebliche Versicherungen abzuschließen. Je nach Branche können dies eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Cyber-Versicherung für Online-Shops sein. Der genaue Versicherungsbedarf hängt stark von den spezifischen Risiken deines Gewerbes ab.



Weitere Ämter und Tipps


Je nach Art deines Gewerbes können weitere Ämter relevant werden. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das Bauamt ist wichtig, wenn du bauliche Veränderungen an Geschäftsräumen planst, und das Gesundheitsamt spielt eine Rolle bei der Überwachung der Hygienevorschriften in der Gastronomie.


Neben den Behördengängen solltest du nach der Anmeldung deines Kleingewerbes auch organisatorische Maßnahmen treffen. Richte deinen Betrieb und dein Büro ein, erstelle eine professionelle Website mit rechtssicherem Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Grundlagen helfen dir, dein Kleingewerbe von Anfang an professionell aufzustellen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“