Bundesverbraucherhilfe kritisiert Verbraucherschutzministerin Hubig: Große Worte, kleine Wirkung
Datum der Veröffentlichung: 12. August 2025
Pressemitteilung Nr. 39
Zuständige Ansprechperson: Christian Heß, Vorstand Marketing

Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hat in ihrer Rede zur Einbringung des Haushalts 2025 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erneut einen Schwerpunkt auf die Stärkung des Rechtsstaats und den Schutz vor Gewalt gelegt. Die Bundesverbraucherhilfe begrüßt zwar die klare Haltung gegen Gewalt, stellt jedoch fest, dass die für Verbraucher entscheidenden Themen inhaltlich und finanziell untergeordnet bleiben.
Der Verbraucherschutz wird im Haushalt weder strukturell noch finanziell mit der Dringlichkeit verankert, die angesichts wachsender Marktverwerfungen, intransparenter Geschäftsmodelle und einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft erforderlich wäre. Statt eines klaren Maßnahmenpakets, das Verbraucher flächendeckend stärkt, werden Einzelprojekte wie ein Widerrufsbutton oder die Regulierung von „Heute kaufen, später zahlen“-Modellen als Kernfortschritt verkauft. Diese Vorhaben sind zwar überfällig, lösen jedoch nicht die strukturellen Probleme im Markt, der längst in vielen Bereichen von intransparenten Preisgestaltungen, irreführenden Vertragsklauseln und monopolartigen Strukturen geprägt ist.
Der von der Ministerin betonte Aspekt „einfacher, gerechter, bezahlbarer“ bleibt ohne konkrete Investitionsgrundlagen ein politisches Versprechen ohne operatives Fundament. Die Rückkehr des Verbraucherschutzes ins Bundesjustizministerium mag politisch symbolträchtig wirken, reicht aber ohne eine umfassende, mit Budget hinterlegte Agenda nicht aus, um den Rückstand gegenüber den Herausforderungen der modernen Verbraucherwelt aufzuholen.
Präsident Ricardo Dietl fordert: „Wer den Verbraucherschutz glaubwürdig stärken will, muss ihn als eigenständiges Politikfeld mit eigenem, signifikantem Etat und klaren Reformzielen führen. Symbolpolitik hilft den Menschen nicht, wenn sie weiterhin mit überhöhten Preisen, unfairen Vertragsbedingungen und fehlender Transparenz konfrontiert sind.“
Die Bundesverbraucherhilfe wird daher in den kommenden Monaten ein Gutachten zum kommenden Verbraucherschutzhaushalt 2026 präsentieren, der zeigt, wie durch gezielte Investitionen und intelligente Marktregeln ein moderner, wirtschaftsfreundlicher und zugleich verbraucherstarker Rahmen geschaffen werden kann.
Aktuelle Themen


